KOBLENZ. Die evm-Palettenparty geht in die dritte Runde: Nach zwei erfolgreichen Wettbewerben in 2016 und 2017 will die Energieversorgung Mittelrhein (evm) die Karnevalsvereine und -gruppen in der Region erneut unterstützen. Insgesamt verlost das Unternehmen elf Paletten voller Wurfmaterial, das bei den Karnevalszügen im nächsten März unters närrische Volk gebracht werden kann. Insgesamt 13.750 Tüten Gummibärchen, 11.000 Tüten Popcorn, 10.780 Kekse und viele weitere Leckereien waren Anfang des Jahres an die Gewinner der letzten Palettenparty gegangen. Mindestens genauso viel packt die evm auch diesmal auf die Paletten.
Das Mitmachen ist ganz einfach: Um eine der Paletten zu gewinnen, sollen die Karnevalsgruppen kreative Fotos einreichen, auf denen die kostümierten Mitglieder vor einem öffentlich zugänglichen evm-Logo zu sehen sind. Das Logo kann sich auf Schildern, Autos oder Gebäuden befinden. Das Bild muss dann spätestens am 11. Januar per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt worden sein. Die eingereichten Bilder veröffentlicht die evm auf der Internetseite evm.de/Palettenparty. Dort kann dann jeder für seinen Favoriten abstimmen. Zusätzlich Bewertet eine hochkarätige Jury die Bilder. Die elf Fotos, die am Ende die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, gewinnen.
Foto: evm/Frey
In einem feierlichen Rahmen wurde Frau Birgit Müller im Kreise ihrer Kolleginnen und Kollegen von Tourist-Information, Stadtverwaltung, Bauhof und Wildpark nach über 33 Dienstjahren zum Wohle der Stadt Bad Marienberg und ihren Gästen in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Sie hat die Tourist-Information mit Bravour geleitet, auf zahlreichen Messen hat sie viele Gäste davon überzeugt, unsere schöne Badestadt zu besuchen und sie hervorragend betreut.
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge wünschte Stadtbürgermeisterin Sabine Willwacher der zukünftigen Rentnerin Birgit Müller alles Gute für die Zukunft und den neuen Lebensabschnitt , verbunden mit dem Dank für 33 Jahre Treue gegenüber der Stadt Bad Marienberg und die geleistete Arbeit zum Wohle der Stadt.
Anschließend überreichte sie Frau Müller eine Urkunde sowie ein Blumengeschenk.
Das Kunstwerk „Griff über die Grenzen“, gestiftet von Klaus Winter, hat seinen Platz am Turm der Stadtmauer „Am Walpadayn“ gefunden. Die Eisenkonstruktion wurde von Jörg Klinger und Werner Pehl vom städtischen Bauhof aufgehängt. Mit viel Muskelkraft wurde das über 120 Kilogramm schwere Objekt aus Eisen und Edelstahl nach oben gezogen. Zuvor wurden verschiedene Standorte geprüft. Der jetzige Standort erwies sich wegen der Höhe als ideal, weil das Kunstwerk mit genügend Freiraum nach oben am besten wirkt. Es war ein Gemeinschaftsprojekt von der Stadt Montabaur und der katholischen Kirchengemeinde St. Peter in Ketten, da die Kirchengemeinde Eigentümerin des Pfarrgartens ist, an dessen Mauer das Kunstwerk nun befestigt wurde. Pfarrer Heinz-Walter Barthenheier stimmte der Anbringung des Kunstwerkes zu. Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland bedankte sich ganz herzlich bei Pfarrer Heinz-Walter Barthenheier und bei Künstler Klaus Winter.
Gemeinsam laden die Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen Westerwald und Altenkirchen zu einer Matinee mit anschließender Diskussion zum Thema „Landwirtschaft in der Region Westerwald“ am Sonntag, den 25. Nov. 2018 im Capitol Kino in Montabaur ein.
Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr. Gäste für die Diskussion sind Martin Häusling, Biobauer und Mitglied für die Grünen im EU-Parlament; Anna Neuhof, Kreisvorstandsprecherin des Kreisverbandes Bündnis 90 / Die Grünen Altenkirchen und ehemaliges Mitglied des Landtags sowie Rolf Jung, Stadtbürgermeister der Verbandsgemeinde Selters.Die Landwirtschaft ist im Westerwaldkreis und im Landkreis Altenkirchen ist ein bedeutender Faktor für die Umwelt und Wirtschaft. Bereits jetzt liegt der Anteil der Ökologischen Landwirtschaft in beiden Kreisen schon über dem angestrebten Landesdurchschnitt von 20 %. Dennoch: Ein grundsätzlicher Wandel ist eine dringende Notwendigkeit. Luft,- boden- und gewässerschädigende Produktionen, vor allem durch den Einsatz von Düngern und sog. Pflanzenschutzmitteln, müssen grundsätzlich neu geregelt werden. Eine bundeseinheitliche Verankerung von Tierschutz und entsprechender Kennzeichnung gibt den Bäuerinnen und Bauern wesentliche Anreize und sichert den Absatz bei einer verstärkten Nachfrage nach so erzeugten Produkten. Gerade im ländlichen Raum fehlen eine weiterverarbeitende Infrastruktur sowie lukrative Vermarktungswege. Die Politik muss hier den Weg bereiten und Lösungen anbieten. Im Anschluss an den Film sollen Möglichkeiten der Umsetzung einer ökologischen Agrarpolitik in den Landkreisen und Kommunen diskutiert werden. Die Veranstaltung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die an den Themen Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz und letztendlich Gesundheit interessiert sind. Der Eintritt ist frei.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.