Gemeinsam laden die Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen Westerwald und Altenkirchen zu einer Matinee mit anschließender Diskussion zum Thema „Landwirtschaft in der Region Westerwald“ am Sonntag, den 25. Nov. 2018 im Capitol Kino in Montabaur ein.
Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr. Gäste für die Diskussion sind Martin Häusling, Biobauer und Mitglied für die Grünen im EU-Parlament; Anna Neuhof, Kreisvorstandsprecherin des Kreisverbandes Bündnis 90 / Die Grünen Altenkirchen und ehemaliges Mitglied des Landtags sowie Rolf Jung, Stadtbürgermeister der Verbandsgemeinde Selters.Die Landwirtschaft ist im Westerwaldkreis und im Landkreis Altenkirchen ist ein bedeutender Faktor für die Umwelt und Wirtschaft. Bereits jetzt liegt der Anteil der Ökologischen Landwirtschaft in beiden Kreisen schon über dem angestrebten Landesdurchschnitt von 20 %. Dennoch: Ein grundsätzlicher Wandel ist eine dringende Notwendigkeit. Luft,- boden- und gewässerschädigende Produktionen, vor allem durch den Einsatz von Düngern und sog. Pflanzenschutzmitteln, müssen grundsätzlich neu geregelt werden. Eine bundeseinheitliche Verankerung von Tierschutz und entsprechender Kennzeichnung gibt den Bäuerinnen und Bauern wesentliche Anreize und sichert den Absatz bei einer verstärkten Nachfrage nach so erzeugten Produkten. Gerade im ländlichen Raum fehlen eine weiterverarbeitende Infrastruktur sowie lukrative Vermarktungswege. Die Politik muss hier den Weg bereiten und Lösungen anbieten. Im Anschluss an den Film sollen Möglichkeiten der Umsetzung einer ökologischen Agrarpolitik in den Landkreisen und Kommunen diskutiert werden. Die Veranstaltung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die an den Themen Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz und letztendlich Gesundheit interessiert sind. Der Eintritt ist frei.
Betzdorf (ots) - Bei Verkehrskontrollen am Donnerstagmorgen in Betzdorf wurden zwei Fahrzeugführerinnen auffällig, weil sie unter Drogeneinfluss standen. Gegen 08:20 Uhr wurde eine 40-Jährige Pkw-Fahrerin in der Wilhelmstraße angehalten. Es ergaben sich Anzeichen, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Drogenschnelltest verlief positiv für Amphetamin. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein der 40-Jährigen wurde sichergestellt. Gegen 12:30 Uhr wurde ein 26-Jährige Pkw-Fahrerin in der Wilhelmstraße zur Verkehrskontrolle angehalten. Auch hier zeigten sich Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln und ein Drogentest verlief positiv für Cannabis. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe entnommen.
Niederneisen (ots) - Im Zeitraum vom 12.11.2018, 11:00 Uhr, bis 13.11.2018, 14:00 Uhr, ereignete sich auf der Bundesstraße 54 kurz vor dem Ortseingang von Niederneisen aus Hahnstätten kommend eine Verkehrsunfallflucht. Der bislang unbekannte Fahrer muss aus ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abgekommen sein und hat dabei zwei Leitpfosten sowie einen der am Fahrbahnrand stehenden Bäume touchiert. An den Pfosten sowie dem Baum entstand Sachschaden. Aufgrund der Spurenlage dürfte es sich um ein schwarzes Fahrzeug der Marke Toyota handeln. Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise zu dem Verkehrsunfall bzw. einem in Betracht kommenden Fahrzeug.
Bendorf/Höhr-Grenzhausen (ots) - Heute Morgen kam es um 04.48 Uhr zu einem Lkw-Unfall auf der A48 kurz hinter der Auffahrt Bendorf in Richtung Dreieck Dernbach. Der Lkw kam am Ende der Steigungsstrecke in der folgenden Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Schutzplanke. Hierbei kippte er um und rutschte auf der Seite liegend quer über die Fahrbahn nach links gegen die Mittelschutzplanke. Der Fahrer konnte sich selbst aus dem Lkw befreien und wurde leicht verletzt in eine Krankenhaus eingeliefert. Für die Dauer der Unfallaufnahme und den anschließenden Bergungsarbeiten, die bis 08.10h andauerten, kam zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, welche sich zurück bis zur Anschlussstelle Koblenz/B9 auswirkten. Als Unfallursache wird eine Übermüdung des Lkw-Fahrers angenommen. Der Sachsachaden wird auf ca. 30.000,- Euro geschätzt. Im Einsatz waren neben der Polizei und der Autobahnmeisterei die Feuerwehr Bendorf und das DRK.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.