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Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt, wie bekannt, im Bereich der Anschlussstelle (AS) Höhr-Grenzhausen das A48-Überführungsbauwerk der L307 neu errichten. Im Rahmen des ersten Bauabschnittes des mehrjährigen Bauprojektes wird in Kürze die Behelfsbrücke über die A48 verschoben. Zur Ausführung der Arbeiten wird in der Zeit von Samstag, 10. Januar 2026, ab circa 5.00 Uhr, bis Sonntag, 11. Januar 2026, circa 20.00 Uhr, die A48 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Dernbach und der AS Bendorf/Neuwied in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt.



Eine örtliche Umleitung wird ausgeschildert und führt die Verkehrsteilnehmenden mit dem Ziel Höhr-Grenzhausen über die B49 bzw. die B42. Nach Abschluss der Arbeiten steht der oben genannte Streckenabschnitt den Verkehrsteilnehmenden wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um eine vorsichtige Fahrweise auf der Umleitungsstrecke sowie um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.

Hintergrund:
Im Rahmen des Ersatzneubaus des A48-Überführungsbauwerkes der L307 wird das Bestandsbauwerk zurückgebaut und in derselben Lage durch eine neue, integrale Stahlverbundbrücke ersetzt. Das umfangreiche Bauprojekt soll bis Mitte 2027 realisiert werden. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs wird im Rahmen des derzeitigen ersten Bauabschnittes aktuell eine Behelfsbrücke neben dem Bestandsbauwerk errichtet.

Dank des planmäßigen Baufortschrittes wird die Behelfsbrücke am Samstag, 10. Januar 2026, mit Hilfe eines Taktschiebeverfahrens auf die provisorischen Brückenlager verschoben. Am Sonntag, 11. Januar 2026, wird die Behelfsbrücke fixiert, und es werden abschließende Arbeiten an den Fahrbahnrändern ausgeführt.

Im Anschluss werden die Fahrbahnangleichung sowie die Verkehrsanbindung der Behelfsumfahrung hergestellt. Geeignete Witterung und ein planmäßiger Bauablauf vorausgesetzt, soll der erste Bauabschnitt Ende Februar 2026 mit der Inbetriebnahme der Behelfsbrücke abgeschlossen sein. Im Bereich der Behelfsbrücke stehen den Verkehrsteilnehmenden zwei verengt geführte Fahrstreifen sowie ein Gehweg zur Verfügung. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird im Bereich der Behelfsbrücke eingerichtet. (Autobahn GmbH)