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Koblenz (ots)

Derzeit kursieren insbesondere in diversen WhatsApp- Gruppen Gerüchte über die Sichtung des flüchtigen Täters aus Weitefeld im Bereich Bad Breisig. Angeblich seien die Beobachtungen bei der Polizei bekannt. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Feststellungen nicht bekannt und folglich auch nicht kommuniziert wurden. Darüber hinaus bittet die Polizei noch einmal eindringlich darum, ungeprüfte "News" nicht über WhatsApp oder sonstige sozialen Netzwerke zu steuern und sich ausschließlich über zuverlässige Quellen zu informieren. Nach wie vor begrüßt die Polizei die Mithilfe der Bevölkerung und nimmt jeden Hinweis entgegen, welchem auch nachgegangen wird. Für die Bürgerinnen und Bürger relevante Fakten werden über das Presseportal sowie die präsidialen WhatsApp-Kanäle verbreitet. (Quelle Polizei Koblenz)

Staatskanzlei bewertet nach Klarstellung durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Äußerungen zum „Zustrombegrenzungsgesetz“ in Bezug auf Neutralitätspflicht neu und wird entsprechende Äußerungen zukünftig nicht wiederholen

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 2. April 2025 im Organstreit zwischen der AfD und Ministerpräsidentin a. D. Malu Dreyer sowie der Landesregierung bewertet die Staatskanzlei die von der CDU-Landtagsfraktion beanstandeten Äußerungen von Ministerpräsident Alexander Schweitzer über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz in einem Newsletter der Staatskanzlei sowie auf den Facebook- und Instagram-Profilen der Landesregierung und des Ministerpräsidenten vom 3. Februar bzw. 31. Januar 2025 neu.

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Koblenz (ots)

Das Tötungsdelikt in Weitefeld am 06.04.2025 hält seit dem Tattag zumindest die Menschen in der Region in Atem. Auch für die Polizei Koblenz sind die Geschehnisse und deren Folgen für die Region eine große Herausforderung. Neben der eigentlichen Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit der Tatgeschehen ist es nach wie vor oberstes Ziel, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen festzustellen und ihm habhaft zu werden. Dritte wesentliche Aufgabe ist es, den Bürgerinnen und Bürgern der Region als Ansprechpartner zur Seite zu stehen und ihnen in dieser schweren Situation ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten. Letztendlich wird das Ereignis zumindest die Gemeinde Weitefeld langfristig prägen, und eine Erleichterung wird es vermutlich erst mit der Feststellung des Aufenthaltsortes bzw. der Festnahme des Gesuchten geben.

Die mittlerweile 1550 Hinweise werden nach wie vor priorisiert abgearbeitet, das war auch über die Osterfeiertage so. Eine heiße Spur zur Feststellung des Aufenthaltes des Tatverdächtigen ergab sich bislang nicht, auch nicht nach der bundesweiten Ausstrahlung bei "Aktenzeichen XY". Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Koblenz für sachdienliche Hinweise eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.

Die bisherigen Fahndungsmaßnahmen der Polizei, u.a. auch die großflächige Suchmaßnahmen am vergangenen Donnerstag mit annähernd 1.000 Einsatzkräften, blieben erfolglos. Am heutigen Donnerstag, 24. April 2025 wurden im Bereich Weitefeld weitere großflächige Absuchmaßnahmen durchgeführt. Auch dieser Einsatz führte nicht zum Auffinden des Gesuchten.

Die Auswertung der Spuren am Tatort lässt den Schluss zu, dass der Tatverdächtige verletzt sein dürfte. Wie schwer diese Verletzung ist und ob der Tatverdächtige hierdurch in seinen Fluchtbemühungen nachhaltig eingeschränkt ist, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Wir wissen nicht, wie lange diese Ungewissheit noch anhält. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, trotz dieser Unklarheit ein Stück weit zurück zur Normalität zu finden. Dabei wird die Polizei sie unterstützen. Die Kolleginnen und Kollegen werden auch weiterhin präsent im Raum vertreten sein und sind ohnehin rund um die Uhr erreichbar. Die Fahnder werden jedem Hinweis nachgehen um das gesteckte Ziel zu erreichen... das Aufgreifen des Tatverdächtigen.

Mainz (ots)

Seit dem 1. April 2024 regelt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis, das sogenannte Konsumcannabisgesetz, bundesweit den privaten Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis für Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre. Innenminister Michael Ebling, der Inspekteur der Polizei, Friedel Durben, und der Präsident des Landeskriminalamtes, Mario Germano, haben nun nach einem Jahr eine erste Bilanz der rheinland-pfälzischen Polizeibehörden zum Umgang mit Cannabis vorgestellt.

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