Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen << |
Saarbrücken. Beim Landespokal am vergangenen Samstag in Saarbrücken versammelten sich Teams aus ganz Deutschland, Südtirol und Luxemburg, um auf dem Sportcampus Saar um Abzeichen, Wertungen und Pokale zu kämpfen. Für viele deutsche Mannschaften war es die Generalprobe für die Deutsche Feuerwehrmeisterschaft, die in zwei Wochen in Böblingen stattfindet.
Christoph Kipping hatte auf eigenen Wunsch sein Amt des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Betzdorf zum 31. März 2025 zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden Jahren hat er sich immer mit vollem Elan in den Dienst der Feuerwehr und der Allgemeinheit gestellt. Dafür ein großes Dankeschön an Christoph Kipping.
Glücklicherweise bleibt er der Feuerwehr aber erhalten, nur nicht mehr in der Wehrführung.
Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain entwickelt derzeit ein Radverkehrskonzept. Die Kernaufgabe ist die Konzeption eines Radwegenetzes, das zukünftig die Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde miteinander verbindet und unter anderem zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs beitragen soll. Dabei spielt die Meinung der Bürgerinnen und Bürger eine tragende Rolle, da diese aus eigener Erfahrung Defizite sowie Potenziale erkennen können.
Um diese Meinungen einzuholen, wurde eine Online-Befragung zum Radverkehrskonzept durchgeführt. Deren Auswertung zeigt deutlich, wie groß das Interesse und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ist, sich für eine bessere Radinfrastruktur einzusetzen.
Limburg-Weilburg. Die Untere Naturschutzbehörde hat über Anträge zum Fang und zur Tötung von 200 Stadttauben im Innenstadtbereich der Stadt Limburg entschieden. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde nicht erteilt.
Zur Begründung: Da Stadttauben als wild lebende Tiere unter den Schutz des § 4 Abs. 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) fallen, war eine solche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde hatte hierbei lediglich über den Fang mittels Fallen zu entscheiden. Im konkreten Fall wäre eine Abwendung erheblicher gemeinwirtschaftlicher Schäden als Ausnahmegrund in Betracht gekommen (§ 4 Abs. 3 BArtSchVO). Diese wirtschaftlich relevanten Schäden konnten in den jeweiligen Verfahren durch die Antragsteller jedoch weder ausreichend dargelegt werden noch waren sie von Amts wegen ersichtlich. (Stadt Limburg)
Berlin/Westerwald, 09. Juli 2025 – Am 9. Juli findet in Berlin die zweite bundesweite Werkstatt der Mutigen statt – eine Initiative, die kommunale Gestalter:innen mit Bundestagsabgeordneten und Entscheidungsträger:innen des demokratischen Spektrums zusammenbringt, um gemeinsam Lösungen für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln.