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Bei Radio Westerwald lesen Sie täglich neue Meldungen, Polizeiberichte und Veranstaltungsnews aus dem gesamten Westerwaldkreis. Ob Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Hachenburg oder Bad Marienberg – wir berichten über alles, was die Region bewegt.

Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)

Gemünden L288 (ots)

L288 bei Gemünden.

In Fahrtrichtung Langendernbach fuhr ein LKW hinter einem PKW. auf der Strecke befand sich eine Engstelle aufgrund eines liegengebliebenen LKWs. Der PKW verlangsamte seine Geschwindigkeit auf gerader Strecke, um einen an dieser Engstelle entgegenkommenden PKW durchfahren zu lassen. Der hinter dem ihm fahrende LKW konnte witterungsbedingt nicht rechtzeitig bremsen, fuhr zunächst auf den PKW auf, schob diesen in den Graben und traf dann noch frontal auf den entgegenkommenden PKW. Trotz der geringen Geschwindigkeiten wurden insbesondere an den PKWs erhebliche Sachschäden verursacht. Eine Verkehrsteilnehmerin musste durch die Feuerwehr aus dem Fahrzeug gerettet werden. 2 Verkehrsteilnehmer wurden mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Durch die Witterungsverhältnisse kam es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Bergung der Fahrzeuge und dem Abtransport der verletzten Personen. Die L288 zwischen Langendernbach und der L302 war für mehrere Stunden voll gesperrt. (Quelle Polizei Montabaur)

Nach dem Fund einer Leiche in der Sieg hat die Polizei die Identität der Frau klären können. Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine 51-Jährige aus Serbien. Aufgrund des auffälligen Tattoos sowie einer Vermisstenanzeige erhielt die Kriminalpolizei den entscheidenden Hinweis auf die Identität. Am Mittwochvormittag fand zudem die Obduktion der Verstorbenen statt. Diese ergab, dass es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden gibt. (Quelle RWW)

Siegen-Niederschelden (ots)

Am heutigen Morgen (27. November) hat die Polizei über Notruf durch eine Zeugin einen Hinweis auf eine Person in der Sieg erhalten.

Gegen 09:04 Uhr hatte man in dem Fluss die Person in Höhe der Brücke "Zeil" (Verlängerung der Höllenwaldstraße in Richtung Niederschelden) treibend gesehen. Sofort setzten Polizei und Feuerwehr ein Großaufgebot ein, um die Person ausfindig zu machen. Kurze Zeit später entdeckten die Kräfte einen menschlichen Körper in der Sieg unweit der Landesgrenze in Höhe einer dortigen Brücke. Letztlich konnte die Feuerwehr den leblosen Körper aus dem Wasser bergen.

Koblenz; Dernbach(WW); Neustadt/Wied; Oberhonnefeld-Gierend (ots)

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiautobahnstation Montabaur ereigneten sich in der Zeit von Montag, 27.11.23, 08.30 Uhr, bis Dienstag, 28.11.23, 03.00 Uhr, aufgrund der winterlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse insgesamt fünf Verkehrsunfälle. Dabei wurde glücklicherweise nur eine Person leicht verletzt.

Der erste Verkehrsunfall ereignete sich am Montag, dem 27.11.2023, gegen 08.30 Uhr, auf der BAB 48, Fahrtrichtung Trier, kurz hinter der Anschlussstelle (AS) Koblenz/Nord. Hier kam die 21-jährige Fahrerin eines PKW Ford ins Schleudern, prallte in die Mittelschutzplanke, bevor das Fahrzeug schließlich auf der Fahrbahn zum Stehen kam. Durch den Unfall wurde die 21-jährige leicht verletzt und mittels RTW in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert. Am PKW entstand ein Schaden von ca. 15.000 Euro.

Güllesheim (ots)

Am frühen Samstagabend des 26.08.2023 erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus Kenntnis, dass im Bereich Güllesheim ein grauer Sportwagen in gefährdender Weise und mit überhöhter Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb der Ortslage geführt werde. Bereits anhand der fernmündlichen Mitteilung ergab sich der Anfangsverdacht eines Verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Das Fahrzeug, ein PKW Porsche Carrera 4 GTS, wurde am Kreisverkehr am Ortseingang Güllesheim festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beim Anhalten konnte festgestellt werden, dass der Beifahrer die Fahrt mit seinem Mobiltelefon videografierte. Nach Eröffnung der Verkehrskontrolle und des Tatvorwurfs wurde das Mobiltelefon zum Zwecke der Beweissicherung sichergestellt. Des Weiteren befanden sich der 27-jährige Fahrzeugführer und zwei weitere Personen auf der Rückbank des Fahrzeugs.

Im Zuge der ersten Ermittlungen konnten folgende Verstöße und Straftaten festgestellt werden:

- 132 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft
- Mehrfacher geschwindigkeitsbedingter Kontrollverlust innerhalb
von Kurven
- Überholen über durchgezogene und Sperrflächen (teilweise im
uneinsehbarem Bereich)
- 192 km/h bei erlaubten 100 km/h außerhalb geschlossener
Ortschaften
- 170 km/h bei erlaubten 100 km/h außerhalb geschlossener
Ortschaften
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Nach einem Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft wurde die Sicherstellung des Führerscheins des Fahrzeugführers angeordnet.

Nun erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus eine Mitteilung, dass der 27 - jährige Fahrzeugführer aus Nordrhein - Westfalen rechtskräftig verurteilt wurde.

Aufgrund der vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fehlverhalten beim Überholen in Tateinheit mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen erhielt er einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 3500,- EUR.

Zudem wurden ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine 1-jährige Fahrerlaubnissperre verhängt. (Quelle Polizei Straßenhaus)