Ein Leckerbissen zum Saisonausklang in der Zugbrückenhalle: Wenn der TTC Zugbrücke Grenzau am Sonntag, 18. März zum letzten Heimspiel der Saison in der Tischtennis-Bundesliga lädt, dann erwartet die Zuschauer noch einmal ein Duell mit einem der Topteams der Liga. Von 15 Uhr an geben an diesem Nachmittag die TTF Liebherr Ochsenhausen ihre Visitenkarte im Westerwald ab. Es wird das vorletzte Saisonspiel sein für die Mannschaft von TTC-Cheftrainer Dirk Wagner, die kurz vor Ostern dann noch bei Borussia Düsseldorf zu Gast ist.
Am 21. März um 18.00 Uhr findet in Wirges, Jahnstr. 9, Haus der AWO, die Auftaktveranstaltung 2018 der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises statt. Gesetzliche Betreuer stehen häufig vor der Situation, dass ihre Betreuten hoffnungslos überschuldet sind. Die Schuldenverwaltung und die Regulierung der Schulden gehören zum Aufgabenkreis der Vermögenssorge.
Es stellen sich dann viele Fragen, u. a.: Wie reagiert der Betreuer in dieser Situation richtig? Wie kann er mit Gläubigern verhandeln, wie eine Vollstreckung verhindern?
Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung
Insgesamt fünf Mal rückte die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Höhr-Grenzhausen im Februar 2018 aus. Ein Gebäudebrand im Birkenweg hielt die Anwohner im Atem. Dunkler Qualm und Flammen schlugen in der Nacht des 06. Februar aus einem Wohnhaus. Hier brannten ein Anbau und die darin lagernden Gegenstände. Es blieb bei einem Sachschaden.
Ein medienwirksames Ereignis ereignete sich in der Nacht zum 16. Februar. Unbekannte sprengten den Geldautomaten der Westerwaldbank im Foyer des Rathauses der Verbandsgemeinde. Die Feuerwehr Höhr-Grenzhausen wurde alarmiert um mögliche Rückstände von Gas zu messen. Nach sorgfältiger Messung wurde seitens der Feuerwehr Entwarnung gegeben und der Tatort für die Spurensicherung freigegeben.
Am 19. Februar geriet ein PKW auf der Fahrt von Höhr in Richtung Hilgert nach links von der Straße ab und blieb auf der Beifahrerseite im Straßengraben liegen. Der Fahrer war in seinem Fahrzeug eingeschlossen und wurde von der Feuerwehr befreit.
Die Rettungsleitstelle Montabaur alarmierte die Feuerwehr am 22.02. gegen 20 Uhr zu einem Brand in einer Produktionsfirma. Der erste Trupp unter Atemschutz stellte einen verqualmten Nebenraum fest. Der Schwelbrand wurde gelöscht und das Gebäude belüftet. Kurze Zeit später konnte die Produktion wieder aufgenommen werden.
Die Westerwälder Töpfertradition hat über Jahrhunderte hinweg die Region des Westerwaldes sowohl wirtschaftlich als auch kulturell geprägt. Die herausragende Bedeutung dieser Tradition hat besondere Anerkennung gefunden: Sie wurde in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nach der UNESCO- Konvention aufgenommen. Kulturminister Konrad Wolf hat am Vormittag das Westerwälder Keramikmuseum besucht, um sich vor Ort über dieses bedeutende Kulturerbe zu informieren. Im Rahmen des Besuches wurde eine Fliese mit dem Logo des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO an der Außenwand des Museums angebracht. An der Veranstaltung hatten auch Landrat Achim Schwickert und Museumsleiterin Nele van Wieringen teilgenommen. Ferner waren Helga Gerhardus, Geschäftsführerin Museen im Westerwald, Monika Gass, die Initiatorin der Anerkennung Immaterielles Kulturerbe sowie weitere Vertreter aus Politik und Öffentlichkeit vor Ort.
Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Harald Orthey ist seit dem 8. September 2026 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages.
Er übernimmt die Aufgabe von seinem rheinland-pfälzischen Fraktionskollegen Johannes Steiniger, der als Parlamentarischer Staatssekretär in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewechselt ist.
Ab dem 5. Oktober 2026 werden im Verlauf der B 413 bei Dierdorf auf einer Länge von insgesamt ca. 1,7 km schadhafte Fahrbahnbereiche instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung und dienen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Für die Arbeiten ist aus bautechnischen Gründen sowie aus Gründen der Arbeitssicherheit eine Vollsperrung erforderlich. Dabei wird der Kreisverkehr am Knotenpunkt lediglich im Bereich der Zufahrt zur B 413 gesperrt. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet bleibt während der gesamten Bauzeit befahrbar.