Höhn und Fehl-Ritzhausen (ots) - Ein 51-jähriger Lkw-Fahrer bog in Höhn von der B255 nach links auf die K 57 in Richtung Fehl-Ritzhausen ab. Vor der Vollendung des Abbiegevorgangs touchierte er den rechtsseitigen Bordstein der Marktstraße und fuhr anschließend gegen einen im Gegenverkehr wartenden Pkw. Dort hielt der Lkw-Fahrer noch an und verständigte sich bei heruntergelassenen Fenstern mit den Unfallgegner über eine spätere Schadensregulierung. In der Folge fuhr er in Schlangenlinien die K 57 weiter in Fahrtrichtung Fehl-Ritzhausen. Unmittelbar vor der Ortslage Fehl-Ritzhausen geriet er ausgangs einer scharfen Linkskurve infolge Alkoholgenusses und nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab, und kam mit seinem Fahrzeug auf der rechten Fahrzeugseite liegend im Straßengraben zum Stillstand. Dabei zog er sich eine Prellung der rechten Hand zu. Beim Eintreffen der Polizeibeamten hatte sich der Beschuldigte bereits von der Unfallstelle entfernt und befand sich in seiner Wohnung, wo er angetroffen wurde und sowohl die Verursachung der Verkehrsunfälle als auch den vorherigen Alkoholkonsum eingestand. Ein Atemalkoholtest ergab 1,85 Promille, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Der Führerschein des Lkw-Fahrers wurde zur vorläufigen Entziehung sichergestellt. Die Sachschadenshöhe beträgt ca. 10.500 EUR.