In Anbetracht des bevorstehenden Winters appelliert die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises an die Geflügelhalter, durch strenge Biosicherheitsmaßnahmen das Risiko der Einschleppung des Vogelgrippe-Virus in ihre Betriebe zu minimieren.
Die Lagerung von Futter und Einstreumaterial ist so vorzunehmen, dass eine Kontamination durch Wildvogelkot ausgeschlossen ist. Futterstellen für Hausgeflügel dürfen nicht für Wildvögel zugänglich sein, das Betreten der Geflügelställe hat mit separatem Schuhwerk zu erfolgen, welches nicht zuvor im Außenbereich getragen wurde. Wer zusätzliche Sicherheit anstrebt, sollte die Ausläufe für sein Federvieh nach Möglichkeit überdachen, um einen Eintrag von Kot durch überfliegende Vögel zu verhindern.
Nachdem die europaweite Vogelgrippe-Epidemie des vergangenen Winters abgeklungen war und der Westerwaldkreis die Stallpflicht für Hausgeflügel Ende Februar 2017 aufgehoben hatte, ist es ruhig um das Thema geworden. „Doch die Gefahr ist keineswegs gebannt“, erklärt Dr. Helmut Stadtfeld, Veterinärdezernent der Kreisverwaltung. „Der gefährliche Erreger zirkuliert weiterhin in der europäischen Wildvogelpopulation und ist in den vergangenen drei Monaten unter anderem in der Schweiz und Norditalien gehäuft aufgetreten. Ende Oktober ist bei einer erlegten Stockente in Niedersachsen die Vogelgrippe festgestellt worden.“ Gerade Wasservögel – so Stadtfeld – erkranken trotz Infektion oftmals nur leicht oder überhaupt nicht an der Vogelgrippe, auch Aviäre Influenza genannt, sodass ihre Mobilität nicht eingeschränkt ist und sie das Virus beim herbstlichen Vogelzug über weite Entfernungen verschleppen können. Im Winter sammeln sich zahlreiche Wildenten und –gänse an Rastplätzen und eisfreien Wasserstellen, was die Gefahr der gegenseitigen Ansteckung, aber auch der Übertragung auf Hausgeflügel deutlich erhöht. Der Winter ist auch deshalb Vogelgrippe-Saison, weil die UV-Strahlung geringer ist und die feuchtkühle Witterung das Austrocknen des Kotes und somit die Inaktivierung der Viren verzögert.
Die Kreisverwaltung erinnert daran, dass jeder Geflügelhalter, auch wenn er zum Beispiel nur zwei Hühner besitzt, seinen Bestand beim Kreisveterinäramt anzuzeigen hat. Im Seuchenfall ist es unerlässlich, einen genauen Überblick über den Standort empfänglicher Tiere zu haben, um zügig gezielte Bekämpfungsmaßnahmen durchführen zu können. Die Anzeigepflicht gilt für alle Arten von Hausgeflügel, aber auch im Hinblick auf andere Tierseuchen für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde und andere Einhufer. Im Unterlassungsfall drohen hohe Bußgelder. Selbstverständlich ist auch das Auftreten seuchenverdächtiger Symptome anzuzeigen, im Falle der Vogelgrippe gehäufte Todesfälle, Abnahme der Legeleistung, Apathie, Atembeschwerden und Gleichgewichtsstörungen.
Unter der Telefon-Nummer 02602 124-586 nimmt die Kreisverwaltung Tierhalteranzeigen entgegen und steht für Rückfragen zur Tierseuchenprophylaxe zur Verfügung.