Schwere Unwetter haben am Abend große Schäden verursacht. Der Deutsche Wetterdienst hatte zuvor vor teils schweren Gewittern und Sturm gewarnt. In einzelnen Bereichen wurden Windgeschwindigkeiten von mehr als 100 km/h gemessen. Dutzende Einsätze von Feuerwehr und Polizei waren die Folge. Zahlreiche Gebäude, Fahrzeuge und Gärten wurden beschädigt. Windhosen zogen über mehrere Gemeinden und durch Waldgebiete, vielerorts stürzten Bäume und Äste auf Straßen und sorgten für erhebliche Verkehrsbehinderungen. Auch auf der Autobahn kippten mehrere Lastwagen um. Die Schäden gehen nach ersten Einschätzungen in die Hunderttausende. Nach nur rund 15 Minuten war das extreme Wetterphänomen wieder vorbei. (RWW)
Freilingen (ots)
Am Dienstag, 18.08.2026 um 23:05 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Brand in die Hohe Straße in Freilingen alarmiert. Dort kam es aus aktuell ungeklärter Ursache zu einem Brandausbruch in einem Gebäudekomplex, welcher neben einer Wohnung auch die Räumlichkeiten eines Clubs enthält. Dieser hatte zum Zeitpunkt des Brandausbruchs geschlossen. Es entstand kein Personenschaden. Der Brand bereitete sich in seinem Verlauf fast auf das gesamte Gebäude aus. Die Löscharbeiten dauern aktuell weiter an. Der entstandene Gebäudeschaden wird aktuell auf einen mittleren sechsstelligen Betrag geschätzt.
Die Brandursache ist noch unklar, entsprechende Ermittlungen erfolgen durch die Kriminalpolizei in den nächsten Tagen. (Polizei Montabaur)
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Montabaur: Straße nach Ettersdorf bleibt dauerhaft gesperrt
Westerwaldkreis: KfW stellt 64,5 Millionen Euro bereit
Unnau: Freibad begrüßt mehr als 20.000 zahlende Gäste
Die Straße zwischen Stahlhofen und Ettersdorf bleibt dauerhaft gesperrt. Nach fast 2 Jahren Sperrung hat der Stadtrat Montabaur beschlossen, auf eine aufwendige Sanierung der Steilstrecke zu verzichten. Damit ist die geplante Instandsetzung endgültig vom Tisch. Die Verwaltung soll nun prüfen, ob die Strecke künftig als Wirtschaftsweg genutzt werden kann. Für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer bedeutet die Entscheidung dauerhaft längere Wege. Noch offen ist, wie die künftige Nutzung und Unterhaltung der Strecke geregelt werden.
Im ersten Halbjahr 2026 sind im Westerwaldkreis rund 64,5 Millionen Euro aus KfW-Förderprogrammen bereitgestellt worden. Das Geld floss unter anderem in Unternehmen, Wohngebäude, Klimaschutz und erneuerbare Energien. Insgesamt wurden im Kreis mehr als 1.200 Projekte gefördert. Rund 11 Millionen Euro unterstützten energetische Sanierungen und erneuerbare Energien in Wohngebäuden. Zudem erhielten 176 Familien Unterstützung beim Bau oder Kauf von Wohneigentum. Für den Westerwaldkreis und den Rhein-Lahn-Kreis zusammen wurden rund 91 Millionen Euro bewilligt.
Das Freibad in Unnau hat in dieser Saison bereits mehr als 20.000 zahlende Gäste begrüßt. Damit hat sich die Besucherzahl gegenüber dem Vorjahr bereits verdoppelt. Das modernisierte Bad war 2024 nach einer umfassenden Sanierung wiedereröffnet worden. Rund 3,6 Millionen Euro wurden damals in die Anlage investiert, davon etwa 1,3 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Zu den Neuerungen gehören Edelstahlbecken, eine Dreifachrutsche und eine Solarabsorberanlage zur Beheizung des Wassers. Die Verantwortlichen sehen die Entwicklung als Bestätigung für die umfangreiche Investition.
Mudersbach (ots)
Am Samstag, 15.08.2026, kam es laut Zeugenangaben auf der B 62 zwischen dem Mudersbach und Kirchen zu einem gefährlichen Überholmanöver. Demnach soll ein 23-jähriger VW-Fahrer in einer Kurve im Bereich Euteneuen versucht haben, einen vor ihm fahrenden PKW zu überholt, obwohl Gegenverkehr herannahte. Der 23-jährige sowie die bislang unbekannte fahrzeugführende Person des entgegenkommenden Fahrzeugs mussten stark abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden. Nach dem missglückten Überholmanöver soll der der VW-Fahrer den anschließend weiter vorausfahrenden Fahrzeugführer mehrfach durch dichtes Auffahrten genötigt haben.
Die Polizeiinspektion Betzdorf bittet in diesem Zusammenhang Zeuginnen und Zeugen, welche Angaben zur Fahrweise des VW-Fahrers machen können, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Insbesondere aber wird dies bislang unbekannte Person, welche das entgegenkommende Fahrzeug führte, um Mithilfe gebeten. (Polizei Betzdorf)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.