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Alsdorf (ots)
Am 21.09.2020, im Zeitraum 14.00 bis 14.30 Uhr, entwendete ein bisher unbekannter Täter am Friedhof in Alsdorf das E-Bike eines 62-jährigen Mannes. Es handelte sich um ein Fahrrad der Marke Bulls, Modell Six 50 E2, weiß mit schwarzer Schrift; der Akku ist schwarz mit organgefarbenen Streifen. Es entstand ein Schaden von ca. 800EUR. Hinweise zum E-Bike Diebstahl an die PI Betzdorf. (Quelle Polizei Betzdorf)
Melsbach (ots)
Am vergangenen Wochenende kam es zu einer unbefugten Benutzung eines Baggers, der am Freitag auf einem Baugrundstück in der Kappelstraße durch den Geschädigten abgestellt wurde. Am Montag stellte der Anzeigenerstatter Beschädigungen an dem Bagger fest und bemerkte, dass die Tankfüllung nur noch halbvoll war. Ein Zeuge beobachtete am frühen Samstagabend gegen 18:30 Uhr eine Person, die vermutlich mit diesem Bagger durch die Weihersbergstraße in Melsbach gefahren ist. Der ca. 40 Jahre alte Fahrer hatte ein ca. 6 Jahre altes Mädchen mit blonden Haaren dabei. Weitere Zeugen werden gebeten, mögliche Hinweise bei der Polizei Straßenhaus, unter der Tel. 02634/9520. (Quelle Polizei Straßenhaus)
Das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ ist durch die enge Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ein besonderes Förderprogramm. „Die Bürger und Bürgerinnen der Südstadt sind die Experten. Sie wissen am besten was wo fehlt oder was gut für das Viertel ist“, weiß Bürgermeister Dr. Marius Hahn.
Nun soll die sogenannte „Südstadtrunde“ ins Leben gerufen werden. Sie ist eine Art ehrenamtlicher Lenkungskreis, der die Projekte der kommenden zehn Jahre begleitet. Die Runde soll aus zwölf Bürgerinnen und Bürgern der Limburger Südstadt bestehen und aus elf Vertretern verschiedener Institutionen wie Schulen, der Caritas oder DITIB. Die Mitglieder tagen sechsmal im Jahr und sprechen als „Berater“ Empfehlungen zur Auswahl der Projekte aus und wirken bei der Planung und Umsetzung mit. Auch können sie selbst Ideen einbringen, insbesondere für kleine, einfach umsetzbare Projekte.
Die Mitglieder der Südstadtrunde wirken als Multiplikatoren, das bedeutet, sie bringen aus ihrer Nachbarschaft die Ideen und Bedürfnisse in den Prozess ein und tragen andersrum die Projekte und deren Umsetzungsstand an ihre Nachbarn und Freunde weiter.
Daaden (ots)
Am 21.09.2020, gegen 06:00 Uhr befuhr ein 24-jähriger Fahrzeugführer die Landesstraße 280 aus Richtung Niederdreisbach in Richtung Daaden. Im Gegenverkehr fuhr ein Lkw mit Anhänger. Plötzlich fielen Ladungsteile (Äste und Baumrinde) von diesem Anhänger auf die Windschutzscheibe des Pkw. Es entstand ein Schaden an der Windschutzscheibe von ca. 500 EUR. Der Lkw-Fahrer setzte seine Fahrt fort. Hinweise auf den flüchtigen Lkw an die Polizei Betzdorf. (Quelle Polizei Betzdorf)
Die Kindergartenentwicklung in der Stadt Höhr-Grenzhausen und die Entscheidung über einen neuen Standort wurde im nächsten Tagesordnungspunkt 8 beraten. Nach letzter Planung und Beschlusslage sollte im Neubaugebiet Vallendarer Törchen ein viergruppiger Kindergarten errichtet werden. Im Zuge des bisher durchgeführten Bauleitverfahrens wurde hier eine Fläche für den Bau des Kindergartens vorgesehen. Aufgrund der Hanglage sind jedoch aufwendige und kostspielige Grundstücksbewegungen, Stützmauern und Terrassierungen erforderlich, die die Herstellungskosten des Kindergartens auf ca. 4,1 Mill. Euro ansteigen lassen. Hinzu kommen die Preissteigerungsrate nach BKI (Baukostenindex) in Höhe von ca. 12 bis 15 % seit 2015 sowie die Grunderwerbs- und Erschließungskosten für 4649 qm in Höhe von ca. 600.000 Euro.
Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rastal-Einkaufzentrum“ im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen ging es zu TOP 3. Während der öffentlichen Auslegung konnte der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Planzeichnung, der Begründung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden und die Bürgerinnen und Bürger hatten das Recht, Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen auf der Grundlage der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rastal Einkaufszentrum“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen und das bauleitplanerische Verfahren durchzuführen. (Quelle VG Höhr-Grenzhausen)