Service & Lebenshilfe – Ihre Unterstützung bei Radio Westerwald
In unserem Bereich „Service und Lebenshilfe“ bieten wir Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Unterstützung zu Themen, die den Alltag erleichtern. Von Gesundheit und Notfalltipps bis zu wichtigen Telefonnummern und allgemeinen Lebenshilfe-Themen – Radio Westerwald sorgt dafür, dass Sie immer gut informiert sind, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie nach wichtigen Kontaktadressen suchen oder praktische Hinweise für den Alltag benötigen, hier finden Sie die Hilfe, die Sie suchen.
Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2020 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Das geht am schnellsten auf elektronischem Weg – mit einer kostenfreien Software. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung; sie kann zudem unter „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Mit der Software lässt sich auch die Ausgleichsabgabe berechnen.
Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren.
Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wählen Arbeitgeber die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20. (Quelle Arbeitsagentur Montabaur)
Aerosole gelten als Übertragungsweg für den Corona-Erreger. Das sind kleinste virushaltige Partikel, die beim Sprechen, Niesen oder Husten in die Luft gelangen. Masken können dabei helfen, die Aerosol-Ausbreitung zu verringern und damit das Infektionsrisiko in Innenräumen zu senken.
Das Angebot an Mund-Nasen-Bedeckungen ist riesig. Doch welche Maske ist geeignet? Nach aktuellem Stand von Tests und Studien gibt es große Unterschiede zwischen den Modellen. Stoffmasken und einfache medizinische Gesichtsmasken schützen vor allem die anderen. Ein Teil der ausgeatmeten Partikel bleibt in ihnen hängen und gelangt nicht in die Umgebung. Für den Träger bieten sie allerdings keinen sicheren Schutz. Dennoch können sie bei kurzen Aufenthalten in Räumen und unter Einhaltung der Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern ausreichen. Bei längeren Aufenthalten in Innenräumen mit anderen Menschen und überall da, wo eine erhöhte Ansteckungsgefahr zu befürchten ist - etwa im Wartezimmer beim Arzt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln – können nur die FFP-Masken auch den Träger ausreichend schützen.
Der Landkreis Altenkirchen war erfolgreich beim Integrationspreis des Landes Rheinland-Pfalz: In der Kategorie „Wurzeln schlagen – in zwei Kulturen“ wird die Initiative „Pflege! Deine Zukunft“ als Best-Practice-Projekt ausgezeichnet. Da die Feierstunde zur Preisverleihung digital stattfand, trafen sich die Projektverantwortlichen von Kreisverwaltung und Deutschem Roten Kreuz Rheinland-Pfalz in Altenkirchen, um die Auszeichnung zu würdigen.
Einfacher Einstieg in den Pflegesektor
Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund für den Pflegeberuf begeistern und die Hemmschwellen für eine Ausbildung senken: Das ist Ziel des Projekts „Pflege! Deine Zukunft“, das Anfang 2019 startete. In einer Kombination aus Freiwilligendienst, Sprachkurs und Bildungsseminaren erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen einfachen Einstieg in den Pflegesektor. „Der besonders innovative Charakter des Projekts liegt im Zusammenführen und der Bündelung der Kernkompetenzen der Kooperationspartner sowie in der Auswahl der Zielgruppe“, erläutert Joachim Brenner, zuständiger Referatsleiter der Kreisverwaltung. Man versuche mit dem Projekt, verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern. „Vor allem die Frage der Akzeptanz von Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund und der Fachkräftemangel in der Altenpflege werden bestmöglich verwoben“, berichtet Sachbearbeiterin Andrea Rohrbach.
Bildzeile:
Würdigten in Altenkirchen den Erfolg beim Integrationspreis des Landes: (von links) Philip Iffland vom DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz, Landrat Dr. Peter Enders sowie Andrea Rohrbach und Joachim Brenner von der Kreisverwaltung. (Quelle / Foto: Kreisverwaltung Altenkirchen)
Viele Betroffene aus dem Westerwaldkreis haben ihre Anlagen noch nicht registriert
WESTERWALDKREIS. Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz). Bildtext: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Foto: Marcelo Peerenboom/evm
Der Anmeldezeitraum für künftige Fünftklässler/innen am Gymnasium im Kannenbäckerland ist geplant ab dem Tag der Zeugnisausgabe, dem 29.1.21. Weitere Anmeldetage sind Samstag, 30.1.21, Dienstag, 2.2.21, Mittwoch, 3.2.21, Donnerstag, 4.2.21 und Freitag, 5.2.21. Für Nachzügler gibt es noch Termine am Freitag, 12.2.21.
Die Terminvergabe organisiert das Sekretariat, das unter der Rufnummer 02624-94080 erreichbar ist.