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Service & Lebenshilfe – Ihre Unterstützung bei Radio Westerwald

In unserem Bereich „Service und Lebenshilfe“ bieten wir Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Unterstützung zu Themen, die den Alltag erleichtern. Von Gesundheit und Notfalltipps bis zu wichtigen Telefonnummern und allgemeinen Lebenshilfe-Themen – Radio Westerwald sorgt dafür, dass Sie immer gut informiert sind, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie nach wichtigen Kontaktadressen suchen oder praktische Hinweise für den Alltag benötigen, hier finden Sie die Hilfe, die Sie suchen.

Westerwald/Rhein-Lahn-Kreis (shg) Ein plötzlicher Tod zerreißt Familien. Durch Verkehrsunfälle, Suizide und andere plötzliche Todesfälle erleiden Familien, aber auch Augenzeugen oder manchmal sogar die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Traumata. „Im Falle eines Suizids werden statistisch gesehen etwa zehn Leben nachhaltig verändert; wie bei vielen anderen unserer Einsätze nimmt das Leben der Angehörigen durch einen solchen Schicksalsschlag einen anderen Verlauf,“ sagt Notfallseelsorgerin Ulrike Braun-Steinebach. Die evangelische Pfarrerin leitet seit vielen Jahren die beiden ökumenischen Notfallseelsorgen im Westerwald und im Rhein-Lahn-Kreis. Sie und ihre Teams stehen genau da den Menschen bei, wo es besonders weh tut: im ersten Moment des Schocks, in der Phase der ungläubigen Verzweiflung über den plötzlichen Verlust eines geliebten Menschen. Da gilt es Tränen aushalten, emotionale Unterstützung zu geben und einen Weg in die Trauer zu finden. Pfarrerin Braun-Steinebach hat mit uns im Interview über ihre Arbeit gesprochen.


Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit an Corona-Bedingungen angepasst

Altenkirchen/Kreisgebiet. Für die alltägliche Arbeit der Jugendverbände im Kreis Altenkirchen sind die Corona-Auflagen zur Kontaktbeschränkung eine Herausforderung: Viele Veranstaltungen und Aktivitäten mussten in 2020 notgedrungen entweder ganz abgesagt werden oder waren mit vielen Hürden und Schwierigkeiten verbunden. Hinzu kommen finanzielle Konsequenzen, da die neu entwickelten Veranstaltungsformen der Jugendarbeit den bestehenden Standards der Förderrichtlinien nicht entsprechen.


Die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain möchte für Ihre Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Situation noch leichter erreichbar sein und hat daher eine neue Service-Nummer eingerichtet.

Unter der Telefonnummer 02741/ 291-100 können Sie sich direkt zu Ihrem gewünschten Sachbearbeiter verbinden lassen. Mit diesem können Sie Rücksprachen halten, Fragen erläutern, oder einen Präsenztermin in unseren Häusern vereinbaren.
Alternativ können Sie die Kontaktdaten zu Ihrem Sachbearbeiter auch unter www.vg-bg.de > Rathäuser > Fachbereiche einsehen.
Es gilt weiterhin: Ein Einlass in die Rathäuser kann nur nach vorherigem Termin erfolgen!

ADAC Mittelrhein e.V. gibt Tipps für die diesjährige Urlaubs- planung
Die Corona-Pandemie bremst den Tourismus in weiten Teilen komplett aus. Viele Menschen hoffen nun wieder auf einen Urlaub im Ausland. Doch die Lage bleibt unübersichtlich.
Sandra Dany, Leiterin Vertrieb beim ADAC Mittelrhein e.V., gibt Tipps für die Urlaubsplanung in Krisenzeiten. „Grundsätzlich sollten Reisende nur ein Ziel buchen, für das keine Reisewarnung gilt. Um im Fall der Fälle Stornierungskosten zu vermeiden, kann ich nur jedem raten, eine Pauschalreise zu buchen. Dann bekommt man einen Voucher und ist auf der sicheren Seite.“
Der Voucher ist in Höhe des Reisepreises gegen eine Insolvenz abgesichert. Die Ab- sicherung erfolgt über den sogenannten Reisepreissicherungsschein, für den die Reiseveranstalter bei entsprechenden Versicherungsgesellschaften eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die Reiseveranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Buchungen ihrer Kunden abzusichern. Dies betrifft die Erstattung des gesamten Reisepreises inklusive Anzahlung – egal, ob zum Beispiel eine Flug- gesellschaft ihren Betrieb einstellt oder ein Hotel wegen Insolvenz schließt.

Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird
diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2020 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Das geht am schnellsten auf elektronischem Weg – mit einer kostenfreien Software. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung; sie kann zudem unter „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Mit der Software lässt sich auch die Ausgleichsabgabe berechnen.

Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wählen Arbeitgeber die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20. (Quelle Arbeitsagentur Montabaur)