Montabaur (ots)
Am 14.06.2020 gegen 00:40 Uhr kam es in Ransbach-Baumbach zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Bereich der Rheinstraße. Durch bislang unbekannte Täter wurden im Verlauf der Rheinstraße mehrere Baustellenschilder umgeworfen, sowie zwei große Kanaldeckel ausgehoben und auf die Fahrbahn gelegt. Zwei Fahrzeugführer erkannten die Gefahrenstelle zu spät und fuhren über die geöffneten Schächte sowie die auf der Straße liegenden Deckel. Die Fahrzeuge wurden zum Teil erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Ein Fahrzeug wurde so schwer beschädigt, dass es zu meinem massiven Ölverlust kam. Durch die Feuerwehr Ransbach-Baumbach konnte eine weitere Ausbreitung verhindert werden. Im Anschluss musste die Straße mit einer Spezialmaschine gereinigt werden. Für den Zeitraum der Unfallaufnahme / Fahrbahnreinigung musste die Rheinstraße für ca. 2 Stunden komplett gesperrt werden. Die Polizei Montabaur bittet Zeugen, welche verdächtige Beobachtungen gemacht haben, oder Hinweise auf die Verursacher geben können sich zu melden. (Quelle Polizei Montabaur)
Dierdorf BAB 3 und L 269 (ots)
Am Donnerstag, 11.06.2020, befuhr eine zivile Funkstreifenbesatzung der Polizeiautobahnstation Montabaur die Bundesautobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt. Dabei fiel den Beamten ein schwarzer Audi A 3 mit überhöhter Geschwindigkeit auf, der an der Anschlussstelle Neuwied einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte. Vom Fahrzeugführer wurden die polizeilichen Anhalte-Signale aber missachtet und es entwickelte sich eine Verfolgungsfahrt über die BAB 3, über die Anschlussstelle Dierdorf und die L 269 bis in die Ortslage Dierdorf. Dort konnte der 28 jährige, vermutlich unter Drogeneinwirkung stehende Fahrzeugführer aus der VG Selters, einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Bei der Verfolgungsfahrt über die Landesstraße fuhr der Führer des schwarzen Audi A 3 teilweise über 200 km/h, missachtete alle Verkehrszeichen und überholte an unübersichtlichen Stellen. Die Polizeiautobahnstation Montabaur sucht mögliche Geschädigte, die durch das Verhalten des Fahrzeugführers gefährdet wurden und bittet um Mitteilung unter der angegebenen Rufnummer oder per Mail. (Quelle Polizei Montabaur)
Altenkirchen (ots)
Am Donnerstag, den 11.06.2020, gegen 22:00 Uhr ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall in Altenkirchen auf der B 256. Ein 29 Jahre alter Pkw-Fahrer befuhr die B 256 aus Mammelzen kommend in Richtung Altenkirchen. Kurz vor dem Zubringer auf die Bundesstraße in Richtung Flammersfeld überholte der 29-Jährige mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, obwohl an der genannten Örtlichkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt und ein Überholverbot angeordnet ist ein vor ihm fahrendes Fahrzeug um anschließend auf die B 256 in Richtung Flammersfeld aufzufahren. Zeitgleich befuhr eine 25 Jahre alte Fahrzeugführerin die B 414 aus Fahrtrichtung Kroppach kommend und verließ diese an der Abfahrt Altenkirchen / Toom Baumarkt um auf die B 256 aufzufahren. Mit ihr im Fahrzeug war eine weitere Person sowie ein 11 Jahre altes Kind. Aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit des 29 Jahre alten Verkehrsteilnehmers konnte dieser dem Kurvenverlauf des Zubringers nicht mehr folgen. Stattdessen fuhr er geradeaus über einen Fahrbahnteiler, kollidierte frontal mit dem auf der Abfahrt befindlichen PKW der 25-jährigen und kam ca. 20 Meter weiter in gleichbleibender Richtung an einer Baumgruppe zum Stehen. Bilanz: Insgesamt wurden bei dem Verkehrsunfall vier Personen, teilweise schwer verletzt, zwei Fahrzeuge total zerstört und es entstand ein Sachschaden von insgesamt etwa 45000, -- EUR. Die Fahrbahn musste professionell gereinigt werden und aufgrund auslaufender Betriebsstoffe wurde die Umweltbehörde informiert um weitere Maßnahmen einzuleiten. Da der 29 Jahre alte Unfallverursacher mit nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr, sich dadurch grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegte wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und sein Führerschein sichergestellt. (Quelle Polizei Altenkirchen)
SGD bekommt Post aus dem Kreis: Mehr als 1.500 Unterschriften haben Walter und Tim Hering, Betreiber der Esso-Tankstelle in Mudersbach, sowie Mudersbachs Ortsbürgermeister Maik Köhler und Ulrich Merzhäuser vom Bürgerverein an Landrat Dr. Peter Enders übergeben. Mit den Unterschriften protestieren die Unterzeichner gegen die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Bauaufsichtsbehörde angeordnete sofortige Schließung der Waschanlage an der Tankstelle an der Koblenzer Straße. Bau und Betrieb der Waschanlage verstoßen demnach sowohl gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz als auch gegen die Landesbauordnung. Bildzeile:
Über 1.500 Unterschriften übergaben (von rechts) Tim und Walter Hering an Landrat Dr. Peter Enders, der sie an die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord weiterleitet.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.