Kontrollen und Hinweise des Kreisveterinäramts Altenkirchen
Altenkirchen. Nicht nur für den menschlichen Organismus sind die aktuell anhaltend heißen Temperaturen anstrengend, auch bei Nutz- und Haustieren kann die Hitze zu Problemen führen. Darauf weist das Kreisveterinäramt Altenkirchen hin.
Aufgrund der sehr hohen Temperaturen und der starken Sonneneinstrahlung in den letzten Wochen führt das Kreisveterinäramt vermehrt Tierschutzkontrollen durch. Insbesondere bemängeln die Veterinäre, dass zahlreichen Weidetieren keine ausreichenden Schattenplätze zur Verfügung stehen. Dabei sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder Tierhalter seinen Tieren bei heißen Temperaturen und praller Sonne die Möglichkeit bieten muss, durch geeignete natürliche oder bauliche Maßnahmen diese Belastung zu mildern bzw. der direkten Sonneneinstrahlung auszuweichen.
Um den Nutz- und Haustieren Beeinträchtigungen des Wohlbefindens bis hin zu für den Halter strafrechtlich relevantem Leiden zu ersparen, gibt die Kreisverwaltung Tierhaltern zur Vorsorge eine Reihe von Hinweisen:
Bei Nutztieren wie Rindern, Pferden und Schafen muss es auf den Weiden Schattenplätze geben, die groß genug sind für alle Tiere. Ideal sind Bäume, aber auch fahrbare Unterstände, Sonnensegel oder Zeltplanen schaffen kurzfristig Abhilfe.
Der Lesesommer in der Ökumenischen Stadtbücherei Betzdorf – eine Aktion der Bibliotheken in Rheinland-Pfalz – startet noch ein Mal durch.
Da in diesem Corona-Jahr während des Lesesommers keine größeren Veranstaltungen wie z.B. die „Lesesommer-Extraschicht“ oder die „Lesesommer-Abschlussparty“ statt finden werden, haben sich die Kolleginnen der Ökumenischen Stadtbücherei Betzdorf etwas Besonderes ausgedacht:
In der Woche vom 11.8. bis zum 14.8. 2020 gibt es für jedes beim Lesesommer bereits angemeldete Kind, das sich noch mindestens ein Buch für den Lesesommer ausleiht, eine kleine „Wundertüte“. Die Tüten werden ausgegeben so lange der Vorrat reicht.
Die Öffnungszeiten der Bücherei sind zur Zeit:
Dienstags und Freitags von 10.00 – 13.00 Uhr und Donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr. Während dieser Zeiten können ebenfalls noch Interviews zu gelesenen Büchern stattfinden. Dazu stehen nach wie vor die Lesebänkchen der Bücherei vor dem Gebäude bereit.
Die große Verlosung am Ende des Lesesommers findet nach Ende des Lesesommers statt. Jedes Kind, das mindestens drei Bücher nachweislich gelesen hat, erhält ein Sonnenlos. Dieses Los wandert in den Lostopf der Stadtbücherei. Aus dem wiederum werden die glücklichen Gewinnerinnen und Gewinner gezogen.
Es winken viele schöne Preise. (Quelle Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain)
Hillscheid (ots)
Am 06.08.2020, gg. 16:00 Uhr, kam es auf der L309, zwischen Hillscheid und Neuhäusel zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person. So hatte ein Jagdausübungsberechtigter sein Fahrzeug am Waldrand, oberhalb der L309 abgestellt, ohne das Fahrzeug vorschriftsmäßig gegen Wegrollen zu sichern.
Nachdem sich der Pkw demnach, aufgrund des Gefälles, selbstständig in Bewegung setzte, kam dieses erst rund 200m Meter später auf der L309 zum Stehen. Hier kam es schlussendlich zu einem Frontalzusammenstoß mit einem Fahrzeug, welches sich aus Richtung Hillscheid kommend in Richtung Neuhäusel fahrend befand. Der Fahrzeugführer wurde hier glücklicherweise nur leicht verletzt. Während der Reinigungs- und Bergungsarbeiten musste die L309 mehrfach voll gesperrt werden. Hier kam es jedoch lediglich zu kleineren Verkehrsbehinderungen. (Quelle Polizei Montabaur)
Stahlhofen (ots)
Bereits in der Nacht zum Sonntag ereignete sich in Stahlhofen ein Polizeieinsatz, bei dem mehrere Polizeibeamte und der Verantwortliche teils schwer verletzt wurden. Die Polizeiinspektion Montabaur wurde gegen 03.20 Uhr über eine randalierende Person an der Grillhütte in Stahlhofen informiert. Die Person sei bereits mehrfach durch ein Lagerfeuer gelaufen und ließe sich nicht beruhigen. Mit Eintreffen der ersten Streife ging der 24-jährige Mann aus Hessen sofort auf die Beamten zu und versuchte, diese mit ins Feuer zu ziehen. Die Person war zunächst nicht zu bändigen, sodass letztlich mehrere Streifenwagen und ein Diensthundeführer zur Unterstützung notwendig waren. Mehrfach versuchte er, sich und die Polizeikräfte zu verletzen. Auch das eingesetzte Distanzelektroimpulsgerät (Taser) zeigte keine Wirkung. Mit Hilfe des Diensthundes konnte die Person letztlich fixiert werden. Der Mann wurde noch im Laufe der Nacht mit schweren, aber nicht lebensbedrohlichen Brandverletzungen in eine Spezialklinik in Köln verbracht. Drei eingesetzte Polizeikräfte wurden leicht verletzt. Die näheren Umstände sind unklar, insbesondere wie sich die Person in einen solch schmerzunempfindlichen Zustand bringen konnte. Die Person erwartet ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. (Quelle Polizei Montabaur) Symbolbild
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.