Altenkirchen/Kreisgebiet. Friedhöfe gibt es in nahezu jeder Ortsgemeinde unseres Kreises. Sie sind Orte der Ruhe und des Gedenkens an unsere Verstorbenen. Gleichzeitig können Sie aufgrund ihrer Struktur wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen sein und wichtige ökologische Funktionen erfüllen. Sie können dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten – gerade in Zeiten des deutlichen Artenrückgangs.
In den letzten Jahren konnte eine merkliche Veränderung des Erscheinungsbildes unserer Friedhöfe beobachtet werden. Alternative Bestattungsformen wie z.B. Bestattung unter Bäumen oder Wiesengräber nehmen zu, so dass die Friedhöfe nicht mehr allein von klassisch eingefassten Einzel- und Doppelgräbern mit wechselnder Bepflanzung geprägt sind. Durch die geänderten Formen der Bestattung haben zum Teil Freiflächen auf den Friedhöfen zugenommen, welche häufig in Form von Vielschnittrasenflächen gepflegt werden.
Diese artenarmen Rasenflächen sind einerseits pflegeintensiv und bieten andererseits kaum Lebensraum für Insekten wie Schmetterlinge, Bienen & Co. Gerade vor dem aktuellen Hintergrund des Klimaschutzes und der schwindenden Artenvielfalt könnte jede Gemeinde mit wenig Aufwand auf Teilflächen ihrer Friedhöfe einen Beitrag zur Steigerung der biologischen Vielfalt leisten. Warum also nicht „zwei Fliegen mit einer Klappe“ schlagen und sowohl die Attraktivität von Friedhofsflächen und ihren ökologischen Wert für Insekten und Bienen steigern und gleichzeitig den „menschlichen“ Arbeitsaufwand für die Pflege reduzieren?
Das Projekt „Blühende Friedhöfe“ der UNB Altenkirchen möchte hier ansetzen und helfen, auf den Friedhöfen im Kreis neue Lebensräume und Nahrung für blütenbesuchende Insekten, Vögel und Kleinsäuger zu schaffen. Möglichst viele Gemeinden im Kreis sollen aktiviert werden, mit zu machen und auf Rasenflächen oder anderen Freiflächen auf dem ortseigenen Friedhof eine Blühfläche oder einen Blühstreifen anzulegen.
Die Kreisverwaltung berät die Gemeinden bei der Umsetzung und unterstützt sie, indem sie das Saatgut für Blühflächen und –streifen sowie Infomaterialien (Schilder, Saatanleitung etc.) gratis zur Verfügung stellt. Die praktischen Arbeiten (Herstellen des Saatbetts und Ausbringen der Samen) sind von den jeweiligen Gemeinden in Eigenregie durchzuführen. Interessierte Gemeinden können sich bis zum 28.02.2020 melden und sollten dabei die geplante Flächengröße (m2) der Blühfläche/des Streifens angeben. Die Kreisverwaltung wird im Frühjahr 2020 das Saatgut an die Gemeinden ausgeben. Es handelt sich hierbei um regionales, zertifiziertes Saatgut, das sowohl als einjährige, aber auch als zweijährige Einsaat genutzt werden kann.
Zur Teilnahme sowie bei allen Fragen zum Projekt, zur Flächenauswahl/-größe oder der praktischen Umsetzung können sich interessierte Gemeinden und deren Vertreter an die Untere Naturschutzbehörde unter Tel.: 02681-812655 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. (Quelle Kreisverwaltung Altenkirchen)