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Ailertchen: Autofahrer nach Unfall mit Lkw in Klinik geflogen
Westerwaldkreis: Workshop zu Schutz vor Starkregen und Hitze
Kölbingen/Kaden: Neuer Pfad macht auf Kinderrechte aufmerksam
Auf der B 255 bei Ailertchen ist es zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Lastwagen gekommen. Der Autofahrer war in seinem Fahrzeug eingeschlossen und musste von der Feuerwehr befreit werden. Anschließend wurde er mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Der Lkw-Fahrer erlitt einen Schock, blieb aber unverletzt. Die B 255 war zunächst vollständig gesperrt, während die Polizei die Unfallursache untersuchte.
Rund 35 Fachleute aus Politik, Verwaltung und verschiedenen Fachbereichen haben sich in Montabaur mit der Klimaanpassung beschäftigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich der Kreis besser auf Folgen wie häufigere Hitzewellen und Starkregen vorbereiten kann. Die Teilnehmer entwickelten unter anderem Ideen zu Begrünung, Entsiegelung und dem Rückhalt von Wasser. Auch Beratung, Sensibilisierung und eine bessere Zusammenarbeit verschiedener Akteure wurden diskutiert. Die Ergebnisse fließen in das derzeit entstehende Klimaanpassungskonzept des Westerwaldkreises ein. Das Konzept soll voraussichtlich bis September 2027 fertiggestellt werden.
Zwischen Kölbingen und Kaden entsteht ein neuer Pfad der Kinderrechte. Die rund 2 Kilometer lange Strecke informiert Wanderer und Spaziergänger über wichtige Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention. Entlang des Weges geht es unter anderem um Schutz vor Gewalt, Bildung und Gleichberechtigung. Der Pfad wurde vom Haus für Jugend- und Familienhilfe Westerwald des DRK initiiert. Die umliegenden Gemeinden und die Touristeninformation WällerLand unterstützen das Projekt. Die Kinderhilfsaktion Herzenssache unterstützt den neuen Pfad zudem mit einer Soforthilfe.
B255 bei Ailertchen (ots)
Am Donnerstag, den 10.09.2026 um 07:04 Uhr wurden die Feuerwehren aus Ailertchen, Langenhahn und Höhn (mit den Ortsteilwehren Oellingen, Schönberg und Neuhochstein) zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person auf die Bundesstraße 255 bei Ailertchen alarmiert. An der Einsatzstelle fanden die Einsatzkräfte einen Verkehrsunfall zwischen einem Personenkraftwagen und einem Lastkraftwagen vor. Der Fahrer des PKW war in seinem Fahrzeug eingeschlossen und wurde von den Feuerwehrkräften aus diesem befreit und dem Rettungsdienst zur weiteren Behandlung übergeben. Auch ein ebenfalls im verunfallten Fahrzeug befindlicher Hund wurde von einem Augenzeugen in Obhut genommen.
Die Einsatzkräfte sicherten die Unfallstelle ab, fingen auslaufende Betriebsstoffe mit Auffangwannen auf und banden bereits auf der Fahrbahn befindliche Betriebsmittel mit geeignetem Bindemittel ab. Aufgrund des Meldebildes wurde der Rettungshubschrauber (Christoph 23) aus Koblenz zur Einsatzstelle hinzualarmiert. Nachdem der Fahrzeugführer vom Rettungsdienst und Notarzt für den Transport vorbereitet wurde, wurde dieser in eine Klinik geflogen. Zur schwere der Verletzungen liegen derzeit keine Informationen vor. Der Fahrer des LKW erlitt einen Schock, blieb aber ansonsten unverletzt. Zur Ermittlung der Unfallursache wurde das Verkehrsunfall-Team der Polizei hinzugezogen.
(Polizei Westerburg)
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Westerwaldkreis: 49,4 Millionen Euro für Breitbandausbau
Unnau/Wallmerod: Kreis unterstützt neue Radwege
Westerwaldkreis: Nahverkehr soll mit Rufbussen flexibler werden
Der Breitbandausbau im Westerwaldkreis soll mit umfangreicher Förderung weiter vorangetrieben werden. Dafür wurde im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 ein Förderantrag beim Bund gestellt. Der Bund hat eine vorläufige Förderung von fast 50 Millionen Euro bewilligt. Vom Land Rheinland-Pfalz kommen voraussichtlich weitere 40 Millionen Euro. Damit verbleibt für den Westerwaldkreis ein Eigenanteil von rund knapp 10 Millionen Euro. Mit dem Projekt soll die digitale Infrastruktur im gesamten Landkreis weiter verbessert werden.
Der Westerwaldkreis will den Ausbau von Radwegeverbindungen in der Region finanziell unterstützen. Für einen geplanten Verbindungsweg zwischen Unnau und Nistertal sind Gesamtkosten von rund einer Millionen Euro veranschlagt. Der Kreis soll sich daran mit dem maximal möglichen Zuschuss von 50.000 Euro beteiligen. Auch in Wallmerod ist ein Lückenschluss im Radwegenetz geplant. Bei Gesamtkosten von 148.000 Euro kann der Kreis ebenfalls bis zu 50.000 Euro beisteuern. Die Projekte sollen sowohl die Radverkehrsverbindungen als auch die Erreichbarkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr verbessern.
Das öffentliche Nahverkehrsangebot im Kreis soll überprüft und teilweise neu organisiert werden. Ein Arbeitskreis hat mögliche Einsparungen bei wenig genutzten Verbindungen und Parallelverkehren untersucht. Betroffen sind unter anderem die Linien 470, 477 und 481. Auch bei Randzeiten der Linien 450 und 449 sollen wenig genutzte Fahrten auf eine mögliche Streichung geprüft werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, für die Augstgemeinden und die Linie 481 ein Rufbussystem zu entwickeln. Ein Pilotbetrieb soll möglichst schnell umgesetzt werden und könnte später auf weitere Linien ausgeweitet werden.
Am Dienstagmorgen kam es auf der Bundesautobahn 3 bei Limburg zu einem schweren Verkehrsunfall.
Gegen 08.15 kollidierten auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt zwei Pkw und ein Motorrad miteinander. Die Autobahn wurde daraufhin im Bereich der Unfallstelle vollständig gesperrt. Zwei Fahrzeuginsassen sowie der Motorradfahrer wurden bei dem Unfall verletzt und zunächst vor Ort medizinisch behandelt. Der Motorradfahrer wurde anschließend mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Auch die beiden Fahrzeuginsassen wurden mit einem Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Limburg wurden die unfallbeteiligten Fahrzeuge sichergestellt. Zudem wurde ein Gutachter zur Rekonstruktion des Unfallgeschehens hinzugezogen.
Für die Dauer der Unfallaufnahme und der weiteren Maßnahmen blieb die A3 im Bereich der Unfallstelle vollständig gesperrt.
Zur Klärung des Unfallhergangs werden Zeugen des Unfalls gebeten, sich bei der Autobahnpolizei Wiesbaden Medenbach unter der Rufnummer 0611-3454140 zu melden. (Polizei Westhessen)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.