Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen <<

 B Itunes B Mediaplayer B phonostar Logo radioDE

Köln/ Montabaur (ots)

Am Montag, 08.02.2021 ereignete sich gegen 22:00 Uhr auf der BAB 4 im Bereich Merzenich (Kreis Düren) in Fahrtrichtung Heerlen/ Niederlande ein schwerer Verkehrsunfall. Ein mit zwei männlichen Personen besetzter Mietwagen Audi A 3 fuhr nahezu ungebremst auf ein davor fahrendes Fahrzeug auf. In diesem Fahrzeug befanden sich zum Unfallzeitpunkt drei Personen, die zum Teil schwer verletzt wurden. Die beiden Männer aus dem unfallverursachenden Fahrzeug trugen offensichtlich keine Verletzungen davon und entwendeten ein am Unfallort abgestelltes Fahrzeug eines Ersthelfers. Mit diesem Fahrzeug flüchteten die Männer auf der BAB 4 in Richtung Heerlen. Das entwendete Fahrzeug konnte kurze Zeit später im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung auf der Landesstraße 264 im Bereich Düren durch die Kölner Polizei aufgefunden und sichergestellt werden. Von den beiden Männern fehlte jede Spur.

Wie sich später im Rahmen der Ermittlungen herausstellte, versteckten sich die beiden Männer und nahmen Kontakt zu Bekannten im Westerwald auf. Von diesem ließen sie sich noch in der Nacht abholen. Einem aufmerksamen Zeugen kam die "Abhohlsituation" mitten in der Nacht sehr auffällig vor, verständigte die Polizei und teilte das Kennzeichen des abholenden Fahrzeugs mit. Hierbei handelte es sich um ein WW- Kennzeichen.

Am Unfallort auf der BAB 4 konnten in dem Mietfahrzeug der Unfallverursacher Betäubungsmittel und Hinweise auf deren Identität aufgefunden worden. Hierbei stellte sich heraus, dass die beiden Männer aus der Verbandsgemeinde Selters/ Westerwald stammen.

Durch die Kölner Polizei wurde umgehend die Polizeiinspektion und Polizeiautobahnstation Montabaur über den Sachverhalt informiert. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Ermittlungen und Fahndung konnten noch in der Nacht der 34- Jähriger Fahrer des Unfallwagens und sein 16- jähriger Jugendlicher Begleiter in der Verbandsgemeinde Selters festgenommen werden. Bei der Durchsuchung wurden verschiedene Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. Da gegen den 34- jährigen ein aktueller Untersuchungshaftbefehl bestand, wurde er nach richterlicher Vorführung in die JVA Koblenz verbracht. Der 16-jährige wurde seiner Mutter übergeben. Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur ist davon auszugehen, dass die beiden Männer unterwegs auf einer Beschaffungsfahrt in die Niederlande waren als sie den schweren Verkehrsunfall verursachten. (Quelle Polizei Montabaur)

Am Mittwoch, 27. Januar 2021, fand im großen Saal der Stadthalle Ransbach-Baumbach eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Ransbach-Baumbach statt.

Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Stadtbürgermeister Michael Merz, Frau Tanja Nink-Meder als neues Ratsmitglied. Frau Nink-Meder ist die nächste Bewerberin mit den meisten Personenstimmen auf der Vorschlagsliste der CDU. Die Nachfolge wurde erforderlich, weil das langjährige Mitglied des Stadtrates, Herr Heinzwilli Winkens, sein Ratsmandat niedergelegt hat.

Mit dem Ausscheiden aus dem Stadtrat endete für Herrn Heinzwilli Winkens auch die Mitgliedschaft in den Ausschüssen, in die er bislang auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Ratsmitglied gewählt war.
Daher wählte der Stadtrat Ransbach-Baumbach Frau Tanja Nink-Meder, zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, sowie zum stellvertretenden Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und im Bauausschuss. Weiterhin wurde Herr Jochen Ickenroth zum Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Soziales und Generationen gewählt.

Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt erläuterte die Verwaltung dem Stadtrat die einzelnen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber im vergangenen Herbst durch § 35 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Notsituationen, wie derzeit, geschaffen hat und weißt dabei auch auf die rechtlichen sowie technischen Voraussetzungen hin.
Einer Ratsentscheidung im sog. „Umlaufverfahren“ müssen alle Ratsmitglieder zustimmen. Zur Durchführung einer Ratssitzung als Video- oder Telefonkonferenz müssen mindestens 2/3 der Ratsmitglieder zustimmen. Als problematisch erweist sich die Beteiligung der Öffentlichkeit an den digitalen Entscheidungsmöglichkeiten.

Danach beschloss der Stadtrat die erste Änderung des Bebauungsplanes „Wohnhof Masselbach“ und stimmte der angepassten Entwurfsplanung zu. Die Änderungsplanung war notwendig geworden, weil sich im Rahmen des Umlegungsverfahrens neue Erkenntnisse über geplante Leitungsrechte für Entwässerungsleitungen ergeben haben. Weiterhin beschloss der Stadtrat den Planungsauftrag an das Planungsbüro Stadt-Land-plus in Boppard zu erteilen sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ informierte der Vorsitzende über eine weitere Förderzusage aus der städtebaulichen Entwicklung und über die Bestellung der Wahlhelfer für die anstehende Landtagswahl.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Hiernach informierte Stadtbürgermeister Michael Merz, in öffentlicher Sitzung, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften über eine Entscheidung des Stadtrates aus der nichtöffentlichen Sitzung.
Zunächst hat der Stadtrat beschlossen zu einem Kaufvertrag über ein bebautes Grundstück im Sanierungsgebiet „Alt Ransbach“, das Vorkaufsrecht auszuüben. Der Tagesordnungspunkt 7, Vertragsangelegenheiten, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Weiterhin hat der Stadtrat seine Zustimmung zum vorliegenden Entwurf des Umlegungsplan aus dem Umlegungsverfahren „Wohnhof Masselbach“ erteilt. (Quelle Stadt Ransbach-Baumbach)

20210210 NiederelbertUmfahrung der Kreuzung Horresser Straße - Hauptstraße

In Niederelbert verläuft der Weiherhellbach quer unter der Kreuzung Horresser Straße – Hauptstraße in einem unterirdischen Rohrsystem. Dieses ist baufällig und muss erneuert werden. Im Kreuzungsbereich ist während der Bauzeit nur eingeschränkter Fahrzeugverkehr möglich. Die Maßnahme beginnt voraussichtlich am 22. Februar wird etwa drei Monate dauern. Sie erfolgt im Zuge eines privaten Bauvorhabens auf dem inzwischen abgeräumten Eckgrundstück.

Fahrzeugverkehr
Für den Zeitraum der Baumaßnahme wird die K168 zwischen Montabaur und Niederelbert gesperrt, allerdings bleiben die Zufahrten zur B49 bei Montabaur erreichbar. Die Umleitung erfolgt über die B49 bis zur Abfahrt Horressen/Niederelbert über die L327 (Horresser Straße) bis kurz vor die Hauptstraße in Niederelbert. Dort wird über das abgeräumte Eckgrundstück eine provisorische Umfahrung angelegt, auf der man zur Ortsmitte Niederelbert und weiter nach Oberelbert und Welschneudorf gelangt. Oder umgekehrt. Der Verkehr wird einspurig über die Umfahrung geführt und von einer mobilen Ampel gesteuert.

Öltanks in Überschwemmungsgebieten stellen eine besondere Gefährdung für Umwelt und Gebäude dar. Das Auslaufen von Heizöl bei Hochwasser infolge von undichten Stellen im Heizungssystem oder am Öltank kann zu nachhaltigen Beschädigungen eines Gebäudes sowie der Inneneinrichtung führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass austretendes Heizöl erhebliche Verunreinigungen von Oberflächengewässern oder Grundwasser verursacht. Darauf weist die Kreisverwaltung aktuell hin. 

Seit 2018 sind deshalb im Hochwasserschutzgesetz II strengere Schutzmaßnahmen zur Errichtung und Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in Risikogebieten vorgeschrieben. Heizöltankanlagen, die in einem solchen Gebiet verbaut sind, müssen zukünftig hochwassersicher sein.

Westerwaldkreis. Zum Jahreswechsel hatte das Forum Soziale Gerechtigkeit in einem „Bericht zur sozialen Lage im Westerwald“ darauf hingewiesen, dass aus der lange andauernden Corona-Krise auch in der Region eine soziale Krise zu werden droht. Denn die Krise betrifft die Ärmsten besonders hart! Deshalb unterstützt das Forum einen von vielen Organisationen wie der Diakonie und dem Paritätischem sowie Kinderschutzbund und dem VdK mitgetragenen Apell „Jetzt Corona-Nothilfen für die Ärmsten“ der bundesweiten Initiative „Campact“.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ärmsten der Gesellschaft in den Hilfsprogrammen beinahe leer ausgehen. Schon vor Corona waren die Regelsätze für Sozialleistungen viel zu niedrig. Durch die Pandemie sind die finanziellen Belastungen für viele Menschen noch weiter angestiegen – sie brauchen deshalb auch im Westerwald mehr Unterstützung.


Hachenburg (ots)

Seit geraumer Zeit häufen sich bei der Polizeiinspektion in Hachenburg Beschwerden über jugendliche Fahrradfahrer die oft unbeleuchtet mit hohen Geschwindigkeiten kreuz und quer im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind. In der Fußgängerzone, auf Parkplätzen, auf Gehwegen und auf Straßen gelten für alle die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Wichtigster Grundsatz ist die "gegenseitige Rücksichtnahme", der sich an alle Verkehrsteilnehmer richtet. Dies und wie ein verkehrssicheres Fahrrad ausgestattet sein soll, haben die fahrradfahrenden Kinder bereits in der dritten und vierten Klasse gelernt, als sie ihren Fahrradführerschein erworben haben. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, dass die Fahrräder über eine funktionierende Beleuchtung verfügen. Alle Radfahrer die in der Dämmerung und Dunkelheit unterwegs sind, sollten dies nicht vergessen.