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Theo Plath hat einen der diesjährigen ersten Preise des „Deutschen Musikwettbewerbs“ für seine herausragende musikalische Leistung erhalten. Der 1994 in Koblenz geborene Fagottist hatte die Solowertung für sich entschieden und erhielt die mit 5.000 Euro Preisgeld dotierte Auszeichnung. Der „Deutsche Musikwettbewerb“ gilt als einer der wichtigsten Wettbewerbe Deutschlands für den professionellen Musiknachwuchs.

Seinen ersten Unterricht erhielt Plath als Fünfjähriger an der Musikschule Koblenz bei Niko Mahler dem Solofagottisten der Rheinischen Philharmonie. Kulturminister Konrad Wolf gratuliert dem Preisträger zu seiner großartigen Leistung: „Ich freue mich sehr, dass einer der hervorragendsten Nachwuchsfagottisten aus Rheinland-Pfalz kommt und gratuliere ihm zu dieser herausragenden Auszeichnung. Gestartet in der Musikschule in Koblenz, über die Orchesterakademie der Rheinischen Philharmonie, die Villa Musica, die Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz bis hin zur Deutschen Radiophilharmonie Saarbrücken-Kaiserslautern konnte Theo Plath in Rheinland-Pfalz umfangreiche Orchestererfahrung sammeln.“

Plath wurde bereits mit zahlreichen nationalen wie auch internationalen Preisen ausgezeichnet, u.a. mit dem ersten Preis beim „Aeolus-Bläser-Wettbewerb“ 2012, den er als erster deutscher Teilnehmer in der Geschichte des Preises erhielt. Bereits 2015 bekam der Koblenzer ein Stipendium des „Deutschen Musikwettbewerbs“. Aktuell ist Theo Plath Solofagottist bei der Deutschen Radiophilharmonie Saarbrücken-Kaiserslautern.

20180323 Unfall A48 WeitersburgMontabaur (ots) - Donnerstag, 22.03.2018, 23:23:55 Uhr Gem.  Weitersburg, BAB A 48, FR Dernbacher Dreieck. Der 29-jährige Führer eines Pkw aus dem Westerwaldkreis kam in der Steigungsstrecke des Weitersburger Berges nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte in die Schutzplanken. Dabei wurde der Pkw erheblich beschädigt. Der Gesamtsachschaden wird auf ca. 12000 EUR geschätzt. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der junge Mann unter Alkoholeinwirkung stand. Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt.

Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen für Neubauten im Wohnbau war in Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 rückläufig. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes bewilligten die Bauaufsichtsbehörden den Neubau von Gebäuden mit insgesamt 13.356 Wohnungen. Dies waren rund zehn Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Die Anzahl der genehmigten neuen Wohngebäude ging gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent auf 6.552 zurück. Die meisten Genehmigungen wurden – wie für Rheinland-Pfalz üblich – für Einfamilienhäuser erteilt. Aber auch hier war ein Rückgang von 6,8 Prozent auf 5.124 Gebäude zu verzeichnen. Noch deutlicher verringerte sich die Anzahl der genehmigten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen. Sie lag mit 6.826 Genehmigungen um 12,3 Prozent unter dem Ergebnis des Jahres 2016, in dem der höchste Stand an Bewilligungen für Mehrfamilienhäuser seit 1997 erreicht worden war.

Symbol Polizei Unfall AutobahnIm Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Montabaur, der den Westerwald- und Rhein-Land-Kreis ohne Lahnstein umfasst, ist die Zahl der Verkehrsunfälle erneut gestiegen. Etwas über 9700 Unfälle wurden im vergangenen Jahr registriert. 2016 waren es noch rund 9400. Auch die Zahl der tödlichen Unfälle und Kollisionen mit Blechschäden durch Autofahrer die abgelenkt waren, haben laut der Polizei Montabaur im vergangenen Jahr zugenommen.
Foto: Symbolbild

Symbol Polizei Auto BlaulichtHerschbach/ Uww (ots) - In der Nacht zum heutigen Donnerstag kam es in der Zeit von 01:30 Uhr bis 02:30 Uhr in der Rheinstraße zu mehreren Firmeneinbrüchen. Bisher unbekannte Täter versuchten zunächst die Haupteingangstür der Fußbodenfirma aufzuhebeln. Da dies misslang warfen sie mit einem Stein die doppelflügelige Fensterscheibe ein und durchsuchten die Räumlichkeiten. Entwendet wurde hier nichts.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am Landesgesetz zur Bildung eines Sondervermögens „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“ beschlossen. Die Gesetzesänderungen waren notwendig, um die Verlängerung der Laufzeit des Förderprogrammes umzusetzen und zusätzliche Mittel des Bundes in Höhe von 257 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in ihre Schulinfrastruktur vereinnahmen und einsetzen zu können.