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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen informierte Unternehmen über Digitalisierungsmöglichkeiten
KREIS ALTENKIRCHEN. Seit einigen Jahren bietet die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen kostenlos allen kreisansässigen Unternehmen die Workshopreihe „Dein-Digi-Projekt“ an. Das Ziel: Im Austausch mit Unternehmensakteur:innen, sowohl aus dem strategischen als auch operativen Bereich, sollen mögliche Digitalisierungspotenziale vor Ort identifiziert und nutzbar gemacht werden. „Der praktische Ansatz steht dabei ganz klar im Vordergrund“, so Lars Kober, Leiter der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen.
Beim Treffen der Generation 65 + im DGH „Zur Linde“ in Caan am 10.08. wurde vonseiten der Teilnehmer der Wunsch geäußert, in der „Linde“ einen Stammtisch (nicht nur) für Senioren einzurichten.
„Wir haben diesen Wunsch sofort aufgegriffen und ein Seniorentreffen für Donnerstag, 08.09, verabredet.
Um 15:30 Uhr werden wir uns in unserer Linde treffen. Hier wird die Gemeinde die Teilnehmer mit Getränken aller Art, auch Kaffee, versorgen. Angeregt wurde, dass jeder Teilnehmer Kuchen oder sonstige Speisen selbst mitbringt.“, teilte Roland Lorenz mit.
„Vielleicht entsteht ja auf diese Art und Weise auch für Jüngere ein Treff, der regelmäßig stattfinden kann.“, hofft der Ortsbürgermeister.
„Dankenswerter Weise hat sich unsere „gute Seele im DGH“, Frau Hiltrud Marks, bereiterklärt, die Teilnehmer mit Getränken zu versorgen.“, teilte Lorenz weiter mit.
Bewerbungsfrist endet am 15. August 2022
Mainz, 9. August 2022. Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich während der letzten fünf Jahre selbstständig gemacht haben oder in diesem Jahr gründen werden, können sich noch bis zum 15. August 2022 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für den Gründerpreis „Pioniergeist 2022“ bewerben. Der Preis für das beste Gründungskonzept ist mit 15.000 Euro dotiert, der Zweit- und der Drittplatzierte erhalten 10.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro. Darüber hinaus vergeben die Business Angels Rheinland-Pfalz wieder einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro für die beste Gründungsidee. Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.pioniergeist-rlp.de abrufbar.
Die Preisverleihung des vom SWR Fernsehen, der Volksbanken Raiffeisenbanken und der ISB ausgerichteten Wettbewerbs findet am 8. November 2022 statt. Neben dem Preisgeld lockt die Medienresonanz rund um den „Pioniergeist 2022“, die den Start eines neuen Unternehmens zusätzlich unterstützt. (Quelle ISB)
"Musik verbindet!"
Kreis Altenkirchen. Es ist ein Zitat aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, das an Relevanz und Aktualität aber nichts eingebüßt hat. Leider. "In einer Welt des Friedens und der Liebe wäre die Musik die universelle Sprache." So hat es einst der amerikanische Philisoph und Schriftsteller Henry David Thoreau ausgedrückt. Die Welt war zu seiner Zeit nicht friedlich, und sie ist immer noch weit, weit davon entfernt. Zugleich steht aber fest, dass die Musik nach wie vor eines der besten Mittel ist, um Menschen zu vereinen.
Das wurde jetzt im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Altenkirchen mehr als deutlich. Unter dem Motto "Musik verbindet!" hatte die Kreismusikschule zu einem ganz besonderen Konzert eingeladen. Denn: In Kooperation mit der Kreisvolkshochschule hatten in den Wochen zuvor Musikkurse für Geflüchtete aus der Ukraine stattgefunden, und zwar im Bereich Percussion und Gesang.
Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)“ und den „Schiedsamtsbezirk Limburg II – Limburg (Ahlbach)“ werden jeweils die stellvertretende Schiedsperson und für den „Schiedsamtsbezirk Limburg V (Linter)“ eine Schiedsperson gesucht.
Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich bis zum 1.September 2022 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden. Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn, per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt. Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.