Wallmerod.Mord, Totschlag, Habgier, kalter Neid: Die Bibel ist manchmal nichts für schwache Nerven. Besonders in den Intrigen, Schlachten und Betrügereien des Alten Testament geht’s oft ziemlich blutig zur Sache. Regina Kehr und Jens Schawaller wagen am Freitag, 8. November, einen Blick in die menschlichen Abgründe: Unter dem Titel „Am Anfang war der Mord“ präsentieren die Referentin für Erwachsenenbildung und der Dekanatskantor des Evangelischen Dekanats Westerwald einen musikalischen Krimiabend, der es in sich hat. Der Tatort: die Evangelische Kirche in Wallmerod.
Ab 19 Uhr stellen die beiden vier biblische Geschichten vor, in denen geraubt, gemordet, verletzt wird. Mit viel Herzblut und raffinierten Spannungsbögen erzählt Regina Kehr vom Brudermord zwischen Kain und Abel, von den mutigen hebräischen Hebammen, die Kinder vor dem sicheren Tod bewahren oder vom schrecklichen Schicksal, das Prinzessin Tamar widerfährt.
Neuwied (ots) - Am Sonntagabend meldeten sich bei der Polizei Neuwied vermehrt Bürger aus dem Raum Neuwied und den Stadtteilen, die mitteilen, dass insbesondere bei älteren Menschen Betrüger anrufen, die sich als Polizeibeamte ausgeben und nach Vermögensverhältnissen fragen. Außerdem versuchen die Anrufer auf diese Weise an das Ersparte der Bürger zu kommen.
Die Polizei warnt:
- gehen Sie nicht auf diese Anrufe ein!
- legen Sie auf und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln!
- geben Sie keine Daten wie z.B. Kontonummern o.ä. von sich preis!
- die Polizei ruft niemals bei Bürgern an und fragt nach Vermögensverhältnissen, geschweige denn, dass die Polizei Wertgegenstände oder Bargeld abholen kommt, um es zu verwahren!
Seien Sie wachsam und warnen Sie Ihre Angehörigen! Verständigen Sie über den Notruf 110 die örtliche Polizei!
(Quelle: Pressemitteilung, Polizei Neuwied)
Westerburg (ots) - Am Mittwoch, den 23.10.2019, führte die Polizeiinspektion Westerburg in Zusammenarbeit mit der freiwilligen Feuerwehr, dem Rettungsdienst und der Notfallseelsorge an der Berufsbildenden Schule in Westerburg ihren bereits sechsten Crash-Kurs durch. Die Präventionsveranstaltung im Rahmen des Projektes 25 der Polizeidirektion Montabaur soll bei "Jungen Fahrern" im Alter von ca. 18-25 Jahren eine Verhaltensänderung im Straßenverkehr durch Schaffung von Betroffenheit auslösen. Berichtet wurde über die Einsatzbewältigung und die Eindrücke der Einsatzkräfte bei einem tödlichen Verkehrsunfall, der durch einen jungen Fahrer verursacht wurde. Neben den bedrückenden und persönlichen Erfahrungsberichten der Einsatzkräfte von der freiwilligen Feuerwehr, dem DRK und der Polizei wurde auch durch den Bericht des Notfallseelsorgers, der sich nach solchen Unfällen um die Angehörigen kümmert, tiefe Betroffenheit bei den anwesenden Schülern ausgelöst. Zudem wurde im Rahmen des Crash-Kurses das richtige Verhalten bei Wildunfällen angesprochen, sowie eindringlich auf die Gefahren für sich und andere bei der Benutzung des Smartphones während der Fahrt hingewiesen.
(Quelle: Pressemitteilung, Polizei Westerburg)
Limburg-Weilburg. Ergänzend zu den Bereichen erneuerbare Energien aus Deponiegas oder PV-Anlagen setzt der Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg (AWB) zunehmend auch auf die Elektromobilität. Für 2019 war deshalb geplant, für den internen Betriebsverkehr des Abfall- und Wertstoffzentrums Elektro-Lastenfahrräder anzuschaffen. Für die Suche nach geeigneten Fahrradmodellen war der „Schnuppertag“ in Limburg mit der Cargobike-Roadshow am 28. Mai 2019 auf dem Neumarkt sehr hilfreich.
Seit August 2019 können die Beschäftigten des AWB für die internen Dienstfahrten auf dem recht weitläufigen Betriebsgelände nun auch zwei Elektro-Lastenfahrräder nutzen. Offensichtlich wurden die richtigen Fahrradmodelle ausgewählt, nach den ersten Probefahrten waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWB jedenfalls begeistert. Der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer konnte sich bei einer Probefahrt gemeinsam mit Betriebsleiter Bernd Caliari von der Funktionalität der neuen Fahrräder überzeugen.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.