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Arzbach (ots) - Am 24.10.2018 kam es in der Zeit zwischen 18:15 Uhr und 21.00 Uhr in Arzbach in der Straße Auf der Au zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl in ein dortiges Einfamilienhaus. Hierbei nutzten die unbekannten Täter die Abwesenheit der Bewohner. Über einen überdachten Holzlagerplatz gelangten sie ans Esszimmerfenster, welches aufgehebelt wurde. Die Wohnung wurde deliktstypisch durchsucht. Anschließend wurde das Haus nach hinten durch die Kellertür verlassen. Das genaue Stehlgut muss noch ermittelt werden.

20181025 Frontalzusammenstoss WallmenrothBetzdorf (ots) - Zwei Personen wurden bei einem Verkehrsunfall am frühen Donnerstagmorgen auf der Bundesstraße 62 zwischen Betzdorf und Wallmenroth verletzt. Eine Person davon schwer. Eine 24-Jährige hatte mit ihrem Pkw die Bundesstraße 62 von Wallmenroth in Richtung Betzdorf befahren. Auf regennasser Fahrbahn verlor die 24-Jährige innerhalb einer Rechtskurve die Kontrolle über ihr Fahrzeug und geriet auf die Fahrspur des Gegenverkehrs. In der Folge kam es zu einem Frontalzusammenstoß mit dem entgegenkommenden Pkw eines 32-Jährigen. Die 24-Jährige wurde leicht, der 32-Jährige schwer verletzt. Die Unfallbeteiligten Fahrzeuge wurden total beschädigt. Die Bundesstraße 62 musste für die Rettungsarbeiten und die Verkehrsunfallaufnahme kurz gesperrt werden. Als Unfallursache wird nicht angepasste Geschwindigkeit angenommen.

20181024 GrunschnittplatzDie Entsorgung von alljährlich anfallendem Ast- und Grünschnitt ist bei der Abfallbehörde in der Kreisverwaltung immer wieder auf der Tagesordnung. Bei der Pflege von Außenanlagen und Grünflächen fällt jedes Jahr eine große Menge dieser Abfälle an. Leider erfolgt die Entsorgung nicht selten widerrechtlich in einem nahegelegenen Waldstück. In jüngster Zeit wurden dem Umweltreferat des Westerwaldkreises aber auch immer wieder illegal betriebene Grünschnittplätze gemeldet. In den bisher bekannt gewordenen Fällen wurden diese durch Ortsgemeinden betrieben bzw. geduldet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass abgelagerte Grünabfälle bzw. Grasschnitt Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes darstellen. Sie sind daher auch ordnungsgemäß in entsprechenden Anlagen zu entsorgen, auch eine Zwischenlagerung ist nur mit entsprechender Genehmigung zulässig. Derartige Grünschnittlagerplätze sind deshalb im Ergebnis widerrechtlich betriebene Abfallbeseitigungsanlagen, ihr Betrieb kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet werden kann.

Die Gesamtkosten der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser beliefen sich im Jahr 2017 auf rund 4,8 Milliarden Euro. Laut Statistischem Landesamt entspricht dies einer Zunahme um 178 Millionen Euro bzw. 3,8 Prozent gegenüber 2016.

Größter Ausgabenposten waren – mit einem Anteil von 64 Prozent an den Gesamtkosten –die Aufwendungen für Personal. Sie beliefen sich 2017 auf knapp 3,1 Milliarden Euro; dies entspricht einer Steigerung um 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hier spiegelt sich unter anderem der deutliche Aufbau von Krankenhauspersonal in den vergangenen Jahren wider.

Ein weiteres Drittel der Ausgaben entfiel auf Sachkosten – darunter fallen unter anderem Ausgaben für Energie, Lebensmittel, medizinische Bedarfe sowie Instandhaltungskosten im stationären Bereich. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser wendeten hierfür knapp 1,6 Milliarden Euro auf; ein Plus von 2,5 Prozent gegenüber 2016.

Ein bisher unbekannter Lkw hat am Dienstag in der Dehrner Straße in Limburg eine Mauer zum Einstürzen gebracht. Ein Zeuge gab an, dass der Lkw zwischen 10.45 Uhr und 13.00 Uhr auf der Fahrbahn wendete und dabei mit seinem Heck gegen die Mauer stieß. Im Anschluss soll der Lkw, welcher eine dunkle Plane mit pinkfarbener Aufschrift gehabt hätte, ohne anzuhalten in Richtung B 49 weitergefahren sein. Der entstandene Sachschaden an der Mauer wird auf mindestens 1.500 Euro geschätzt. Mögliche Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Unfallfluchtgruppe der Polizeistation in Limburg in Verbindung zu setzen.

Koblenz (ots) - Sie haben gewonnen! Wer freut sich nicht, das zu hören? Bei E-Mails oder Anrufen mit Gewinnversprechen sollte man jedoch vorsichtig sein. Es könnte sich um eine Betrugsmasche handeln. So häuften sich in den vergangenen Tagen bei Bürgern im Bereich des PP Koblenz die Anrufe eines anbeblichen Hamburger Notariats. In diesen Fällen wurde den Angerufenen vorgegaukelt, dass sie bei einem Gewinnspiel eines großen Verlagshauses einen hohen sechsstelligen Bargeldbetrag gewonnen hätten. Die angerufen Bürger sollten jedoch vor der Auszahlung des Geldbetrages eine sogenannte "Bearbeitungsgebühr" in Form von zwei Gutscheinen eines Onlineversandhändlers in Höhe von je 100 Euro erwerben und die Gutscheinnummern an das Notariat durchgeben. In den der Polizei bekannt gewordenen Fällen "rochen die Angerufenen frühzeitig den Braten" und legten auf. Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Betrügern laufend verändert, mit dem Ziel an das Geld ihrer Opfer zu kommen.