Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen <<

 B Itunes B Mediaplayer B phonostar Logo radioDE

Das Amt für Jugend, Schule und Familie der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg und das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg informieren nach den Worten von Landrat Michael Köberle weiter zum Thema „Jugendarbeit und Kinderschutz – Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen in der Kinder- und Jugendarbeit“
Der Gesetzgeber hat mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 
zum 1. Januar 2012 in Paragraf 72 a Sozialgesetzbuch VIII die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erweitert. Damit soll dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bezogen auf Sexualstraftaten, Rechnung getragen werden. Ganz konkret soll damit die Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung einschlägig vorbestrafter Personen ausgeschlossen werden, um Missbrauchsfällen vorzubeugen und sie möglichst zu minimieren! Während zuvor lediglich hauptamtlich tätige Fachkräfte sowie Tagespflege- und Vollzeitpflegepersonen ein Führungszeugnis vorlegen mussten, gilt diese Verpflichtung seit einigen Jahren auch für nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit.

Symbol Komm zur PolizeiBetzdorf (ots) - Vom 09.10. bis 11.10.2019 hatten insgesamt 6 Schülerpraktikanten die Möglichkeit, die Polizeiinspektion im kleinen Rahmen etwas besser kennenzulernen. Auch für die Einstellungsberater der Polizeiinspektion war dies "das erste Mal", trotz allem waren die Rückmeldungen der Schüler sehr positiv. Neben etwas Theorie zur Struktur und Organisation der Polizei Rheinland-Pfalz, den Bewerbungsvoraussetzungen und anschließenden Verwendungsmöglichkeiten wurden auch die vielen technischen Hilfsmittel des Polizeialltags, wie beispielsweise die verschiedenen Einsatzfahrzeuge, Bewaffnungen und Schutzausstattungen vorgestellt und konnten hautnah beäugt werden. An einem zweiten Tag wurde der Ausbildungsstandort am Campus Flughafen Hahn besucht, die Praktikanten hatten hier die Möglichkeit, aus erster Hand vom Studium zu erfahren, sich mit Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern auszutauschen und sogar praktisch an einer Sporteinheit teilnehmen.

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Es ist ein Thema, das ihn bewegt: Mit viel Energie und Engagement erläuterte Landrat Sebastian Schuster das umfassende Klimaschutzprogramm 2025, das jetzt von Kreisausschuss und Kreistag nahezu einstimmig beschlossen wurde. „Nun ist politisch die Basis gelegt, dass wir weitergehen können und Umsetzungen konsequent durchführen“, so Landrat Schuster.
Denn, die Klimadiskussion muss ernst genommen werden und deshalb stellt sich auch der Rhein-Sieg-Kreis der größten Herausforderung, der Politik, Staat und Gesellschaft aktuell begegnen.

Städte und Kreise können frei entscheiden wie sie die finanzielle Unterstützung des ÖPNV rechtlich gestalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Somit hätten auch die Landkreise bei uns die Wahl, ob sie Verkehrsleistungen ausschreiben oder ein mögliches eigenes Unternehmen beauftragen. Außerdem können allgemeine Vorschriften erlassen werden, die als Kofinanzierung für alle tätigen Unternehmen wirken. „Die Kommunen sollten das Wahlrecht verantwortungsvoll ausüben und berücksichtigen, dass auch der private Mittelstand ein wichtiges Element der Unternehmensvielfalt im ÖPNV darstellt“, so der Branchenverband VDV.

20.000 Euro stellte der Westerwaldkreis bislang mit den beteiligten Landkreisen Altenkirchen, Limburg-Weilburg und Lahn-Dill jährlich für den "Geopark Westerwald-Lahn-Taunus" zur Verfügung. Allerdings wurde die Umsatzsteuer dabei nicht berücksichtigt. Dies soll nun geändert werden. Deshalb wird vorgeschlagen Finanzierungsbeitrag für jeden Trägerkreis um 2.000 Euro jährlich anheben. Bis 2022 muss auch die Zertifizierung zum nationalen Geopark erneuert werden. Bis 2021 ist geplant einen Masterplan zu erstellen. Für die Finanzierung sollen im Haushaltsjahr 2020 etwa 3.000 Euro eingestellt werden. Am 21. Oktober berät der Kreistag über den Vorschlag.

Asbach (ots) - Im Zeitraum von Freitag, 11.10.2019, 12:00 Uhr, bis Sonntag, 13.10.2019, 19:30 Uhr, sind bisher unbekannte Täter in der Flammersfelder Straße in Asbach in die Realschule eingebrochen. Die Täter verschafften sich mit Brachialgewalt Zugang zum Gebäude und durchsuchten delikttypisch die Verwaltungsbüros. Sie flüchteten mit geringer Beute. Zeugen werden gebeten, mögliche Hinweise bei der Polizei Straßenhaus, unter der Tel. 02634/9520 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung, Polizei Straßenhaus)