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Aktuell stehen noch 40 Testergebnisse aus, die am morgigen Tag erwartet werden. Diese Ergebnisse werden sowohl positive als auch negative Infektionen zeigen. (Quelle Kreisverwaltung WW)

Cochem (ots)

Einen schlechten Scherz leistete sich am Mittwoch ein 35-jähriger Deutscher in der Regionalbahn von Bullay nach Cochem. Erst hinterfragte er eine Fahrscheinkontrolle - er selbst hatte keinen - dann äußerte er mehrmals, er sei mit dem "Corona-Virus" infiziert und auf dem Weg zu einer Schnelltest-Einrichtung.

Während der sofort eingeleiteten Maßnahmen - Verständigung Rettungswagen, Bundes- und Landespolizei - beleidigte er den besorgten Zugbegleiter mit unflätigen Worten. Nach Ankunft des Zuges im Bahnhof Cochem wurden die Türen des Zuges zum Schutz der Reisenden bis zum Eintreffen der verständigten Kräfte für ca. 5-10 Minuten verschlossen. Diese Zeit nutze der uneinsichtige Mann, um über den Notruf die Meldung "er werde gegen seinen Willen im Zug festgehalten" abzusetzen.

Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Limburg halten sich an die Regeln und Vorgaben, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen soll. Aber es gibt leider auch schwarze Schafe. Deshalb wird das Ordnungsamt gerade am Wochenende Kontrollen vornehmen. Konkret heißt dies: Spielplätze werden ebenso in Augenschein genommen wie Läden und Verkaufsstellen des Einzelhandels, gastronomische Betriebe und mehr, die nach der Verordnung des Landes geschlossen zu bleiben haben oder sich an klare Öffnungszeiten zu halten haben.

Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.

Die Bundes- und Landesregierungen haben in der letzten Zeit vielfältige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 angeordnet. Trotzdem soll es immer wieder und immer noch zu Verstößen gegen die ausgesprochenen Auflagen kommen.

Aus diesem Grund weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass Verstöße gegen die zum Schutz der Bevölkerung im Wege von Rechtsverordnungen erlassenen Maßnahmen nach den §§ 74 und 75 des Infektionsschutzgesetzes strafbar sein können. Im Falle einer Strafbarkeit nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes drohen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Nach § 75 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre verhängt werden. In besonders schweren Fällen drohen nach § 75 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes sogar Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wird ihr bekanntwerdende Verstöße gegen die getroffenen Maßnahmen mit Nachdruck verfolgen und einer Ahndung zuführen. Gleiches gilt auch für Straftaten, die unter besonderer Ausnutzung der derzeitigen Krise begangen werden.

Die Staatsanwaltschaft appelliert an die Bevölkerung, die bislang zum Schutz aller angeordneten Maßnahmen unbedingt zu befolgen. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)

Am Sonntag, 7. Juni, sollten die Limburger Bürgerinnen und Bürger per Entscheid über die Zukunft des Limburger Neumarkts und seiner Platanen abstimmen. Der Termin wird verschoben, ein Bürgerentscheid ist unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich.
Wann die Bürgerinnen und Bürger stattdessen ihr Votum zu den Platanen und dem Neumarkt abgegeben können, steht noch nicht fest. Diese Entscheidung obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Die für 30. März terminierte Sitzung ist abgesagt worden. Die nächste Sitzung wäre im Mai. Ob sie stattfindet, ist jedoch völlig offen.