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Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße sind seit 28. April in Kraft. Darauf weist der ADAC Mittelrhein e.V. hin.
Auch an Bushaltestellen ist künftig noch mehr Vorsicht geboten. „Wer an einer Haltestelle einen Linienbus mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage nicht mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit von vier bis sieben Kilometer pro Stunde passiert, dem droht beispielsweise bei mehr als 28 km/h ein vierwöchiges Fahrverbot sowie ein Punkt in Flensburg. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr,“ erläutert Herbert Fuss, Leiter Verkehr und Technik des ADAC Mittelrhein e.V. Ähnliches gelte auch für verkehrsberuhigte Bereiche.

20200430 BildungspramieBildungsprämie: Bund verlängert vereinfachtes Antragsverfahren erneut

Änderung bis Ende August gültig – Auch Kurzarbeiter sind förderfähig

Kreisgebiet/Altenkirchen. Viele Jahre oder gar Jahrzehnte beim gleichen Unternehmen: Solche Lebensläufe werden seltener. Gleichzeitig steigen die Wünsche nach beruflicher Veränderung und Weiterentwicklung. Beides erfordert, dass man sich eigenständig um Weiterbildung bemüht. Hier setzt die Bildungsprämie an: Wer selbst aktiv wird und sich weiterbildet, kann nach Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt werden. Bildzeile:
Das vereinfachte Antragsverfahren für die Bildungsprämie wurde bis Ende August verlängert. (Foto: KVHS)