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Mainz (ots) - "Süßes, sonst gibt's Saures" heißt es wieder in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November. Denn dann ist Halloween und zahlreiche Hexen, Zombies und andere gruselige Gestalten ziehen von Haus zu Haus, um ihre Süßigkeiten-Vorräte aufzufüllen oder die Straßen unsicher zu machen. Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Scherz wird schnell zur Straftat.
Müll im Garten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Darauf macht das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zu Halloween aufmerksam. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Außerdem müssen die Täter den entstandenen Sachschaden ersetzen.
Mainz (ots) - Wenn die Tage kürzer werden, haben Wohnungseinbrüche erfahrungsgemäß Hochsaison. Nicht ohne Grund findet der "Tag des Einbruchschutzes" am Tag der Zeitumstellung, am 27. Oktober, statt. Unter dem Motto "Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit" informiert die Polizei Rheinland-Pfalz rund um diesen Termin mit vielen Aktionen zum Einbruchschutz und gibt hilfreiche Tipps.
Einbruchsprävention ist seit Jahren ein Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Polizei. Die Zahlen geben dem Engagement Recht: Seit 2015, als mit insgesamt 7.125 registrierten Fällen (davon 3.413 / 47,9 % Versuche) ein Negativrekord bei den Einbruchszahlen zu verzeichnen war, hat sich die Lage in Rheinland-Pfalz deutlich entspannt. In den vergangenen vier Jahren ist die Zahl der Wohnungseinbrüche kontinuierlich um insgesamt 42,5 Prozent gesunken. "Dieser Trend setzt sich dank der intensiven Präventions- und Ermittlungsarbeit fort", betont Johannes Kunz, Präsident des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz.