Medienberichten zufolge ist ein Förderprojekt, dass das Land für die "Westerwälder Seenplatte" beantragt hatte durch die EU abgelehnt worden. Mehrere Naturschutzverbände sehen dies mit großer Sorge. Natürschützer teilten mit dass mit den Fördergeldern in Höhe von sechs Millionen Euro Lebensräume für Pflanzen- und Tiere gesichert werden sollten. Außerdem wäre eine weitere Finanzierung der Teichbewirtschaftung möglich gewesen. Durch die Naturschützer wird nun ein höheres Engagement des Landes gefordert. Ein Beispiel sei der Ankauf von Naturschutzflächen durch das Land Rheinland-Pfalz, so die Forderung der Natürschützer.
Hartenfels (ots) - Am 15.04.2018 um 17:59 Uhr wurde der Polizeiinspektion Montabaur ein Verkehrsunfall mit einem alleine beteiligten Motorradfahrer auf der K 137 zwischen Maxsain und Hartenfels gemeldet. Der Motorradfahrer sei nicht ansprechbar. Beim Eintreffen der ersten Polizeikräfte wurde der Motorradfahrer bereits erstversorgt. Nach ersten Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der 20-jährige Fahrer aus der VG Selters sein Kraftrad von Maxsain in Richtung Hartenfels führte. In einer Rechtskurve verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach links von der Straße ab. Der Fahrer blieb schwerverletzt im Straßengraben liegen. Sein Motorrad prallte gegen einen Baum. Der Motorradfahrer wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Koblenzer Krankenhaus geflogen. Mögliche Unfallzeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Montabaur in Verbindung zu setzen.
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises trifft sich am 23. April um 14 Uhr zu seiner 27. Sitzung der aktuellen Wahlperiode. Dabei geht es unter anderem um die Zukunft der Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur sowie die mögliche Erweiterung der Fachoberschule an der Ernst-Barlach-Realschule plus in Höhr-Grenzhausen. Diese Themen werden gemeinsam mit dem Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie dem Schulträgerausschuss besprochen. Außerdem denkt die Kreisverwaltung über die Schaffung einer neuen Infrastruktur für das Telekommunikationsnetz im Kreishaus nach. Zudem befasst sich der Kreistag mit der Kostenerstattung für die Unterbringung von kreiseigenen Feuerwehrfahrzeugen bzw. Abrollbehältern und Fahrzeugen des Katastrophenschutzes.
Witzig, weiblich und auf höchstem musikalischen Niveau. Das ist das Motto der Unterhaltungsdamen Gabi Weiss und Marion Wilmer. Am 27. April sind die beiden im Bürgerhaus in Aegidienberg bei Bad Honnef zu Gast. Wir verlosen nämlich 2 Eintrittskarten für den Showabend am 27. April im Bürgerhaus Aegidienberg bei Bad Honnef. Alles was ihr tun müsst ist jetzt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken. Und mit etwas Glück seid ihr am 27. April bei den Unterhaltungsdamen in Aegidienberg. Weitere Informationen sind auf www.Unterhaltungsdamen.com zu finden.
Interview Marion Wilmer Teil 1:
Interview Marion Wilmer Teil 2:
Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Harald Orthey ist seit dem 8. September 2026 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages.
Er übernimmt die Aufgabe von seinem rheinland-pfälzischen Fraktionskollegen Johannes Steiniger, der als Parlamentarischer Staatssekretär in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewechselt ist.
Ab dem 5. Oktober 2026 werden im Verlauf der B 413 bei Dierdorf auf einer Länge von insgesamt ca. 1,7 km schadhafte Fahrbahnbereiche instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung und dienen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Für die Arbeiten ist aus bautechnischen Gründen sowie aus Gründen der Arbeitssicherheit eine Vollsperrung erforderlich. Dabei wird der Kreisverkehr am Knotenpunkt lediglich im Bereich der Zufahrt zur B 413 gesperrt. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet bleibt während der gesamten Bauzeit befahrbar.