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Fehl-Ritzhausen (ots) - Bereits am Sonntagnachmittag kam es gegen 16:00 Uhr zu einem tragischen Unglücksfall in Fehl-Ritzhausen. Ein 11-jähriger Junge spielte alleine auf dem Betriebshof einer Firma, während sich seine Mutter im Firmengebäude befand. Nach den bisherigen polizeilichen Ermittlungen versuchte der Junge, auf einen an der Werkhalle angelehnten und circa 200 KG schweren Traktorreifen zu klettern. Hierbei ist der Reifen offensichtlich umgefallen und begrub den Jungen unter sich. Die Mutter des Jungen und Zeugen, die sich ebenfalls auf dem Betriebsgelände aufhielten, hörten einen dumpfes Geräusch und erkannten die Situation. Es gelang ihnen, den Jungen unter dem Traktorreifen hervorzuziehen. Mit einem Rettungshubschrauber wurde der 11-jährige in ein Krankenhaus geflogen. Dort verstarb der Junge gestern Abend. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

Ransbach-Baumbach (ots) - Am Montagvorabend wurde durch einen 23jährigen Bewohner in Ransbach-Baumbach, Am Seeufer 8, in einem Hochhaus im 9. Stock, durch unsachgemäße Handhabung ein Küchenbrand ausgelöst. Auf einer Herdplatte wurde in einer Pfanne Öl so stark erhitzt, dass ein Küchenbrand entflammt wurde. Da die Lage vorerst unklar war, musste mit Menschenrettung gerechnet werden. Bewohner des 9. Stocks wurden vorerst evakuiert. Feuerwehr der VG Ransbach-Baumbach, sowie DRK Kräfte, waren mit starken Kräften vor Ort. Brand konnte im 9. Stock gelöscht werden. Nachdem die Feuerwehr Messungen durchgeführt hatte, konnten die Bewohner aus dem 9. Stock ihre Wohnungen wieder gefahrlos betreten. In der Küche entstand leichter Sachschaden, Menschen kamen nicht zu Schaden.

20190219 Straftäter NeuwiedNeuwied (ots) - Während eines begleiteten Ausgangs in Neuwied nutzte eine in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Person die Gelegenheit zur Flucht.
Der 52-jährige Mann ist ca. 170 cm groß, trägt einen schwarzen Vollbart und hat lange dunkle Haare. Zuletzt war er mit einer schwarzen Hose, einer dunklen Jacke, einem Pullover in Tarnfarben sowie einer schwarzen Mütze und schwarzen Schuhen bekleidet.
Ein mögliches aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen ist nicht auszuschließen. Hinweise auf den aktuellen Aufenthaltsort nimmt die Polizeiinspektion Neuwied unter der Rufnummer 02631/878-0 sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dem Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative im Streit um den geplanten Autohof und die Rodung eines Waldgebietes bei Heiligenroth stattgegeben. Damit müssen die Fällarbeiten vorerst ruhen, bis vom Gericht eine endgültige Entscheidung in der Sache folgt. Am vergangenen Donnerstag hatte die Firma Bellersheim beim Forstamt den Antrag auf Sofortvollzug der Rodungsmaßnahmen für das Gelände gestellt.

Ort Bendorf RheinbruckeAnkündigung von umfangreichen Instandsetzungsarbeiten an der Rheinbrücke Bendorf (A 48) zwischen Höhr-Grenzhausen und dem Autobahnkreuz Koblenz
Seit Jahren kommt es immer wieder auf der Rheinbrücke Bendorf im Zuge der A 48 zu gefährlichen Ausbrüchen im Straßenbelag.
Aktuellen Presseberichten zufolge wurde bereits ein Fahrzeug durch ein großes Schlagloch erheblich beschädigt.
Ein Speziallabor wurde daraufhin mit einer Georadarerkundung des Fahrbahnbelages beauftragt. Die Auswertung ergab großflächige Ablösungen des Asphalts von der Betonbrückenkonstruktion. Die Ergebnisse der Erkundungen bestätigten, was die Experten des LBM schon länger befürchteten. Der Fahrbahnbelag muss so schnell wie möglich entfernt und mit samt der Abdichtung erneuert werden.

Auf dem Friedhof Linter sowie auf dem Hauptfriedhof in Limburg steht die Räumung verschiedener Grabstätten an.
Auf dem Friedhof in Linter sind es Reihengrabstätten aus den Jahren 1977 bis 1979 sowie die Reihengrabstätten ehemaliger Kriegsteilnehmer. Auf die Räumung dieser Reihengrabstätten, deren vorgeschriebene Ruhefrist von 40 Jahren spätestens am 30.September dieses Jahres endet, weist die Stadt Limburg hin. Von den derzeit noch bestehenden sieben Reihengrabstätten ehemaliger Kriegsteilnehmer sind aktuell sechs zur Räumung aufgerufen.
Auf dem Gräberfeld 1 des Hauptfriedhofes befinden sich Urnen-Reihengrabstätten, die in den Jahren 1985 bis 1989 belegt wurden. Deren Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, die vorgeschriebene Ruhefrist endet spätestens am 31. Dezember. Zur Räumung aufgerufen sind auch die Reihengrabstätten auf dem Gräberfeld 5 des Hauptfriedhofs, die in den Jahren 1988 und 1989 belegt wurden. Die Ruhefrist endet ebenfalls nach 30 Jahren und läuft spätestens am 30. Juni 2019 ab.
Mit der Grabräumung kann ab dem 2. Januar 2020 oder nach Ablauf der Ruhefrist begonnen werden. Als letzter Termin für die Grabräumung ist der 31. März 2020 vorgesehen.