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Siegen (ots) - In der Dienstagnacht(25.06.2019) ist ein Verbrauchermarkt auf der Eiserfelder Straße das Ziel von Einbrechern geworden. Unbekannte warfen die Scheibe eines im Markt befindlichen Restaurants mit einem Gullydeckel ein. Nach ersten Erkenntnissen entwendeten sie aus dem Restaurant ein TV-Gerät. Der Erkennungsdienst erschien vor Ort und führte eine Spurensuche durch. Sachdienliche Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 5 entgegen (0271-7099-0).

Kurz vor den großen Ferien hat sich der rheinland-pfälzische Ministerrat heute mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes befasst. Darin vorgesehen ist eine wesentliche Stärkung der Schülerrechte, wie Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Dienstag im Anschluss an die Kabinettssitzung erklärte: „Unsere Schulen leben von der Zusammenarbeit der gesamten Schulgemeinschaft. Deshalb wollen wir jetzt die Mitwirkungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler deutlich erweitern. Alle Schulen sollen Schülervertretungen haben. Bei den Grundschulen war das bisher nicht durchgehend der Fall, aber schon unsere Jüngsten können und sollen mitbestimmen. Von der Grundschule bis zu den weiterführenden Schulen sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler stärker einbringen, wenn es um die Belange ihrer Schule geht. Das ist gelebte Demokratie.“

Die Lokale Aktionsgruppe Westerwald-Sieg veröffentlicht den 8. Projektaufruf. Rund 850.000 Euro an EU-Mitteln stehen für Projekte in der Region bereit. Parallel dazu stehen Fördermittel des Landes für bürgerschaftliche Ehrenamtsprojekte bereit.
Am 24. Juni startete der 8. Projektaufruf der Lokalen Aktionsgruppe Westerwald-Sieg. Projektideen können für die Förderung im Rahmen des europäischen LEADER-Prozesses bis zum 26. August 2019 eingereicht werden. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände und selbstverständlich aus Kommunen haben die Möglichkeit, ihre Projektideen in den Prozess einzubringen und sich um eine Förderung zu bewerben. Am 13. September 2019 wird das Entscheidungsgremium der LAG Westerwald-Sieg dann darüber befinden, welche Projekte ausgewählt werden.

HAHN AM SEE. Am Sonntag, 7. Juli, wartet die Energienetze Mittelrhein (enm) das Stromnetz in Arnshöfen, Blaumhöfen, Düringen, Ettinghausen, Ewighausen, Freilingen, Karnhöfen, Kuhnhöfen, Niedersayn, Obersayn, Sainerholz, Steinen, Weidenhahn und Wölferlingen. Für diese Arbeiten schaltet die enm, die Netzgesellschaft in der Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) – zur Sicherheit der Monteure – die Stromversorgung in der Zeit von 6 Uhr bis 9 Uhr ab. Dadurch kann es im Umkreis des Gebiets auch zu Beeinträchtigungen im Telekommunikationsnetz kommen, die sowohl Festnetztelefone, als auch Internetzugang und Mobilfunk betreffen. „Dafür bitten wir um Verständnis“, so Jürgen Zimmer, Leiter Netzservice bei der enm. „Wir arbeiten so zügig wie möglich, um die stromlose Zeit möglichst kurz zu halten.“
(Quelle: Pressemitteilung, evm)

20190625 Tagesmutter AltenkirchenZehn Teilnehmerinnen des Qualifizierungskurses Kindertagespflege haben kürzlich die erste Lernergebnisfeststellung nach 160 Unterrichtseinheiten erfolgreich bestanden.
„Den ersten Abschnitt Ihrer Ausbildung zur Tagesmutter haben Sie heute erfolgreich abgeschlossen“, so die Kursleiterin Brigitte Müller, „im August geht es weiter und im Februar nächsten Jahres sehen wir uns hoffentlich in dieser Runde wieder, um ihren Abschluss zu feiern.“
Der Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson umfasst 300 Unterrichtseinheiten und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. 160 Unterrichtseinheiten tätigkeitsvorbereitend und 140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend. Neben dem theoretischen Input, den die Teilnehmerinnen wöchentlich bekommen, setzen sie die erworbenen Kenntnisse nunmehr in der Betreuung der Kinder ganz praktisch um. „Die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis ist ein wichtiger Bestandteil der kompetenzorientierten Ausbildung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“, so Carola Paas vom Fachbereich Kindertagespflege des Jugendamtes Altenkirchen.

Mit dem heute verkündeten Urteil hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz die Klage des Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar sowie gegen die Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches betreffend Burg Rheinfels abgewiesen.