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Streitpunkt ist die Straßenbeitragssatzung und die Rückzahlung der Beiträge
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage der Stadtverordnetenversammlung gegen Bürgermeister Dr. Marius Hahn in erster Instanz abgewiesen. Damit darf die Stadt die zwischen 2007 und 2017 erhobenen Straßenbeiträge in Höhe von rund zwei Millionen Euro nicht zurück zahlen. Die 2007 erlassene Straßenbeitragssatzung ist 2017 aufgehoben worden, die Stadt erhebt seitdem keine Beiträge für den sogenannten Zweitausbau mehr, also mehr bei einer grundhaften Erneuerung oder Sanierung einer Straße.
„Nicht immer wünscht man sich Erfolg vor Gericht“, bewertet Bürgermeister Dr. Marius Hahn das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts. Zwar hat ihm das Gericht in allen Punkten Recht gegeben und seinen Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, die zwischen 2007 und 2017 erhobenen Beiträge wieder zurückzuzahlen, für richtig und notwendig erachtet, doch für Hahn bleibt nach wie vor eine Gerechtigkeitslücke. „Deshalb empfehle ich als vor Gericht Obsiegender der Stadtverordnetenversammlung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen“, so der Bürgermeister.
Die Stadtverordnetenversammlung, die bei ihrer Klage durch die Beauftragten Marion Schardt-Sauer und Paul-Josef Hagen vertreten wurde, hat dazu nun einen Monat Zeit.
Schaden beläuft sich bisher auf rund 8 Millionen Euro • Güterzugverkehr läuft ab Mittwochabend, 30. September 2020 wieder rechtsrheinisch • Weitere Sanierungsmaßnahmen zu im Boden verbliebenen Schadstoffen werden abgestimmt
(Frankfurt am Main, 29. September 2020) Die Deutsche Bahn schließt die umfangreichen Wiederherstellungsarbeiten der Gleisanlagen im Bahnhof Niederlahnstein nach dem Güterzugunfall vor rund vier Wochen zum 30. September ab.
Der Oberbau wurde mit 19.000 Tonnen Mineralgestein, 300 Meter Gleisen, vier Weichen und rund zwei Kilometer Kabel gemäß der bestehenden Gleispläne wiederhergestellt. Bis zu 250 – 300 Personen waren auf der Baustelle beschäftigt. „Die Kosten für die Bergung der Wagen, Bodenaushub, Entsorgung und Erneuerung sowie Aufbau der Gleisanlagen belaufen sich derzeit auf rund 8 Millionen Euro“, sagt Frank Osteroth, Leiter der Produktionsdurchführung Koblenz der DB Netz AG.
Das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises wird ab 1. Oktober Reiserückkehrer aus Risikogebieten nicht mehr selbst auf Corona testen.
Die Erfahrung seit Anfang August zeige, dass sich die meisten Reiserückkehrer bereits im jeweiligen Reiseland testen ließen. Insgesamt seien dabei zuletzt nur sehr wenige positive Fälle unter den Reiserückkehrern aufgetreten.
Generell sei darauf zu achten, dass die Tests bei Einreise nicht älter als 48h sein dürfen oder innerhalb von 72 Stunden in Deutschland erfolgen. Diese Tests können an Flughäfen, an den grenznahen Teststationen oder beim Hausarzt – zum aktuellen Stand jeweils kostenlos – erfolgen.
„Elke Schlegel aus Koblenz leistet mit ihrem Einsatz wichtige politische Bildungsarbeit. Indem sie als Zeitzeugin ihre Erfahrungen als in der DDR politisch Verfolgte an Schülerinnen und Schüler weitergibt, vermittelt sie jungen Menschen, was es heißt in einer Diktatur zu leben“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Für ihr besonderes Engagement erhält Elke Schlegel aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Unter dem Motto „Vereint und füreinander da“ werden neben Elke Schlegel noch weitere sechs Frauen und acht Männer geehrt. Darunter sind zum Beispiel der Virologe Prof. Christian Drosten, der Pianist Prof. Igor Levit, der Fußballer Thomas Hitzlsperger, der Schriftsteller Ingo Schulze und die Wissenschaftsjournalistin Dr. Mai Thi Nguyen-Kim.
Elke Schlegel wurde in jungen Jahren in der DDR politisch verfolgt, weil sie sich systemkritisch äußerte, sich kirchlich engagierte und im „Weißen Kreis“ in Jena aktiv war, einer Gruppe, die mit der Forderung nach Ausreise aus der DDR an die Öffentlichkeit ging. Wegen versuchter Republikflucht wurde sie im Frauenzuchthaus Hoheneck inhaftiert.
Horhausen (WW) - Puderbach (ots)
In der Nacht von Montag auf Dienstag kontrollierten Polizeibeamte am Busbahnhof in Horhausen (WW) einen 19-jährigen Heranwachsenden. Hierbei stellten die Polizeibeamten fest, dass der Heranwachsende geringe Mengen an Betäubungsmittel und -Utensilien mitführte. Diese Beweismittel wurden polizeilich sichergestellt. Gegen den Beschuldigten wird nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich ermittelt.
Am Montag, 28.09.2020, 23:30 Uhr, stellten Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle in der Höhenstraße in Puderbach bei dem 31 - jährigen Fahrzeugführer drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Der Fahrer räumte den Konsum ein und händigte den Beamten noch vor seiner Durchsuchung Betäubungsmittel und -Utensilien aus. Dem Beschuldigten wurde in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und seine Fahrerlaubnis sichergestellt. (Quelle Polizei Straßenhaus)
Betzdorf (ots)
Durch zwei jugendliche Auszubildende einer Verbandsgemeindeverwaltung wurden am 28.09.2020 sogenannte "Testkäufe" im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Betzdorf durchgeführt, dies geschah bereits zum wiederholten Mal. Die Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden durch Beamte des Sachgebiets Jugend und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes der Kreisverwaltung Altenkirchen begleitet. Zielrichtung war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol und Tabakprodukten eingehalten werden. Die Jugendlichen versuchten in verschiedenen Lebensmittelmärkten und Tankstellen, Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben. Durch die PI Betzdorf wurden Geschäfte im Bereich der VG Betzdorf-Gebhardshain überprüft, hierbei konnten bei 14 von 20 Geschäften Tabakwaren oder Alkohol problemlos durch die Minderjährigen gekauft werden. Der Zutritt in eine kontrollierte Spielhalle wurde lobenswerterweise nicht gewährt. Alarmierend hoch ist die Erfolgsquote von 70%, die aufzeigt, dass hinsichtlich der Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften im Einzelhandel, dringend Nachholbedarf besteht. Die Polizei weist nochmals eindringlich darauf hin, dass die Abgabe von jugendgefährdeten Produkten Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzrecht darstellen, die im Wiederholungsfall mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können. Auch und insbesondere aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemielage und der damit einhergehenden Mund-Nase-Schutz Verpflichtung in Geschäften ist es wichtig, lieber einmal mehr das Vorzeigen eines Ausweises zu verlangen. (Quelle Polizei Betzdorf)