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Montabaur (ots) - Am Sonntag, dem 18.02.18, zwischen 13:15 und 13:40 Uhr schlugen unbekannte Täter die hintere Seitenscheibe eines auf dem Rastplatz Heiligenroth abgestellten Pkw Opel Insignia ein, öffneten die Türe und entwendeten eine im Fußraum der Beifahrerseite abgelegte Handtasche mit ca. 150 EUR Bargeld. Gegen 13:50 h wurde ebenfalls auf dem Rastplatz Heiligenroth an einem Pkw Mercedes, A-Klasse, der rechte Hinterreifen zerstochen. Hinweise erbittet die Polizeiautobahnstation Montabaur.

Gebhardshain - Bei einem Verkehrsunfall in Gebhardshain am Sonntag, den 18.02.2018, gegen 11:30 Uhr, entstand ca. 6.000 Euro Sachschaden. Eine 64-Jährige beabsichtigte von einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr der Hachenburger Straße einzufahren. Hierbei beachtete sie nicht den Vorrang einer 61-Jährigen Pkw-Fahrerin, welche die Hachenburger Straße aus Richtung Malberg kommend befuhr. Es kam zur Kollision beider Fahrzeuge und es entstand Sachschaden.

Montabaur (ots) - Am Wochenende wurden von der Polizeiautobahnstation wieder Kontrollen auf den Bundesautobahnen hinsichtlich verkehrsuntüchtiger Kraftfahrer durchgeführt. Am Sonntag, dem 18.02.18, gg. 03:20 h, hatte sich auf dem BAB-Parkplatz Pfaffenbach (Gem. Neustadt/Wied) ein Pkw festgefahren. Sowohl der Fahrer als auch die Beifahrerin standen erheblich unter Alkoholeinwirkung. Da die Fahrereigenschaft zunächst nicht eindeutig geklärt werden konnte, wurden bei beiden Persone eine Blutentnahme angeordnet. Um 00:25 Uhr wurde an der Rastanlage Urbacher Wald ein 36-jähriger Mann aus Rumänie kontrolliert, der unter Alkoholeinwirkung stand. Nach positivem Alkoholvortest wurde eine Blutentnahme angeordnet. In weiteren 7 Fällen wurden bei der Kontrolle von Pkw-Führern Drogenbeeinflussung festgestellt und eine Blutentnahme angeordnet. Bei einem jungen Mann aus Hessen wurden bei der Durchsuchung geringe Mengen Marihuana sowie Betäubungsmittelutensilien aufgefunden. Am Sonntag, den 18.02.18 wurden bei einem 25-jährigen französischen Staatsbürger 30 g Marihuana und Haschisch aufgefunden und sichergestellt. Ein größerer Fund von ca. 160 g Marihuana ergab eine Kontrolle von 2 jungen Männern aus Süddeutschland in der Nacht zum Montag. Da hier eine nicht mehr geringe Menge vorlag, wurden beide Personen mit dem Ziel der Vorführung festgenommen.

Haftet die städtische Berufsfeuerwehr für einen Brandschaden an einem Haus, wenn ein sog. Glutnest nach einer Brandschau unentdeckt bleibt? Mit dieser Frage hatte sich die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu befassen. Der Kläger ist Eigentümer eines Hauses. In der Dachgeschosswohnung kam es in einer Nacht zu einem Brand, der von der städtischen Feuerwehr gelöscht werden konnte. Die Meldung „Feuer aus“ erging gegen 23:30 Uhr. Im Anschluss an die Löscharbeiten führte die Feuerwehr eine Brandschau u.a. mittels Wärmebildkamera durch. Die Brandschau verlief negativ, eine weitere Brandschau wurde für die frühen Morgenstunden des nächsten Tages angeordnet. Eine Stunde vor der weiteren Brandschau brach das Feuer wegen eines versteckten Glutnestes erneut aus und verursachte einen größeren Schaden. Laut einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft hatte der Mieter des Klägers, ein Asylbewerber, der der Stadt zugewiesen worden war, den Brand gelegt, um Selbstmord zu begehen.

Rennerod (ots) - Am 18.02.18, um 01.30 Uhr, wurde in der Ortslage Rennerod ein 41-Jähriger Fahrer eines Pkw durch die Polizei Westerburg kontrolliert. Der Fahrer zeigte im Verlauf der Kontrolle drogentypische Auffallerscheinungen. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf das Betäubungsmittel Kokain. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt wurde untersagt. Zudem erwartet den Fahrer eine Strafanzeige.

Montabaur (ots) - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgrund eines nicht gesicherten Hundes wurden bei dem kontrollierten 50-jährigen Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Ihm wurde daraufhin im Krankenhaus Diez eine Blutprobe entnommen. Die Polizei stellte die Fahrzeugschlüssel sicher. Neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der Fahrer muss nun mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Das Transportieren eines nicht gesicherten Tieres stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.