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Viele Menschen in unserer Gesellschaft haben eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit einen anderen Menschen beauftragt im Krankheits- bzw. eingetretenen Vorsorgefall für sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Der Vorsorgebevollmächtigte übernimmt hiermit eine große Verantwortung.
Um für den Ernstfall gut gerüstet zu sein bietet der Betreuungsverein der Diakonie im Westerwald e. V./Westerburg zusammen mit dem Lotsendienst Betreuungen e. V./Höhn im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises eine Fortbildungsreihe für Bevollmächtigte an. Ziel ist es, den Vorsorgebevollmächtigten ausreichend Kenntnisse über die Bedeutung und den Inhalt ihrer Aufgaben zu vermitteln und ihnen die nötige Sicherheit für ihre verantwortungsvolle, menschliche Tätigkeit im Einzelfall zu geben!
Veranstaltungstermine sind der 13.09.2017, 20.09.2017 und 27.09.2017, um 18:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Diakonischen Werks im Westerwaldkreis, Hergenrother Straße 2a, 56457 Westerburg. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldung bei Betreuungsvereinigung der Diakonie im Westerwald e. V.
Eine psychische Erkrankung kann jeden treffen und aus dem gewohnten Alltag reißen. Hilfestellungen in Anspruch zu nehmen, gestaltet sich zunehmend schwierig. Oft sind die Unterstützungsangebote und Ansprechpartner nicht bekannt. Zudem sind viele Betroffene durch die Auseinandersetzung mit der neuen Situation überfordert. Der „Leitfaden für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige“ wurde entwickelt, um eine erste Hilfestellung zu bieten, in dem dort die Hilfs- und Unterstützungsangebote im Westerwaldkreis aufgezeigt werden. Nach dem die erste Auflage vergriffen war, hat die Koordinierungsstelle für Psychiatrie der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises den Leitfaden aktualisiert und neu aufgelegt.
Der Leitfaden ist bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, Fachärzten und Psychotherapeuten und den Pflegestützpunkten kostenfrei erhältlich und kann auch bei der Kreisverwaltung angefordert werden.