Gesetzliche Neuregelungen ab 2020
Rund 1,7 Millionen Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2019 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 31 Selbsthilfeorganisationen und 492 Selbsthilfegruppen finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividuellen Förderung an die Selbsthilfe. Die Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlaufpunkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.
Die GKV fördert die Selbsthilfe auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen nach ihren Versichertenanteilen einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung in Rheinland-Pfalz übernimmt auch 2020 wieder die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Durch den Beschluss des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wird ab 2020 die Aufteilung der Fördermittel, die bisher zu jeweils 50 Prozent den Fördersträngen Pauschal- und Projektförderung zugeordnet wurden, neu geregelt: Ab diesem Jahr fließen mindestens 70 Prozent der Fördermittel in die Pauschalförderung. Damit verbleiben für die kassenindividuelle Projektförderung 30 Prozent der Fördermittel. Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ und die Antragsformulare wurden mit Wirkung ab 01. Januar 2020 entsprechend aktualisiert. Die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz“ hat einen Sonder-Info-Brief zum Antragsverfahren 2020 herausgegeben - dieser kann über die untenstehenden Links aufgerufen werden.
Wichtig ist zudem die Antragsfrist: Selbsthilfegruppen können noch bis zum 29. Februar Anträge für die Pauschalförderung 2020 stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können auch im laufenden Jahr einen Antrag zur Gruppenneugründung stellen. (Quelle AOK Rheinland-Pfalz / Saarland)