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Ab 1. Juli gelten neue Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ein Überblick:

Durch das Flexirentengesetz ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten und den vorzeitigen Altersrenten, denn ab Juli fällt die feste Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro im Monat weg. Stattdessen kann nun bis zu 6 300 Euro im Jahr hinzuverdient werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt. Bei einem höheren Verdienst, gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird. Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen weiterhin nur Altersrentner, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben.

Nach dem erfolgreichen Beratungstag im vergangenen Jahr bieten auch in diesem Jahr die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (WFG) und die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen einen gemeinsamen Beratungstermin für Existenzgründer und kleinere Unternehmen an. Der Termin „vor Ort“ findet am Dienstag den 27. Juni von 13 bis 18 Uhr im CeraTechCenter in der Rheinstraße 60a statt.