Service & Lebenshilfe – Ihre Unterstützung bei Radio Westerwald
In unserem Bereich „Service und Lebenshilfe“ bieten wir Ihnen nützliche Informationen, Tipps und Unterstützung zu Themen, die den Alltag erleichtern. Von Gesundheit und Notfalltipps bis zu wichtigen Telefonnummern und allgemeinen Lebenshilfe-Themen – Radio Westerwald sorgt dafür, dass Sie immer gut informiert sind, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie nach wichtigen Kontaktadressen suchen oder praktische Hinweise für den Alltag benötigen, hier finden Sie die Hilfe, die Sie suchen.
Die Verbandsgemeinde Wirges sucht ehrenamtliche Helfer für die Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine und asylsuchenden Menschen. Mit dem „Netzwerk Wirges hilft“ wurde dafür eine Koordinationsstelle eingerichtet, welche durch Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit und Pflege begleitet wird.
Diese sucht ehrenamtliche Unterstützung in Form von Übersetzern, Fahrer*innen, Begleitungen für Behördengänge und Einkaufsdienste sowie für Angebote für Kinder, Jugendliche und Frauen.
Neben ehrenamtlicher Hilfe werden weiterhin Wohnraum und Einrichtungsgegenstände benötigt.
Hilfsangebote können gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.
Die Hessische Landesregierung hat notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Ab dem 2. April 2022 ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen. Für die meisten Übergangsregeln, die seit dem 19. März 2022 in Hessen gelten, gibt es dann keine Rechtsgrundlage mehr. Sie laufen entsprechend in weiten Teilen aus. Die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg wird daher ab Samstag, 2. April 2022, ihr Bulletin zu den Corona-Zahlen nicht mehr täglich veröffentlichen, sondern einmal pro Woche, und zwar immer mittwochs. Ebenfalls mittwochs werden auch die kreisscharfen Corona-Zahlen auf der Homepage des Landkreises aktualisiert. Als Service für die Bürgerinnen und Bürger wird auf der Homepage des Landkreises ein Link veröffentlicht, der direkt zu den aktuellen Publikationen des Robert-Koch-Instituts führt. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)
Limburg-Weilburg. Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass auf der Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg eine vorläufige Bescheinigung für positiv getestete Personen zur Verfügung steht. Diese vorläufige Bescheinigung ist gültig zusammen mit einem ersten positiven Testergebnis – egal, ob dies ein Selbsttest, ein Antigen-Test an einer Bürgerteststelle oder ein PCR-Test ist. Die Berechnung der Absonderungsdauer von 10 Tagen beginnt mit dem Abnahmetag des positiven Testergebnisses. Eine Freitestung ist 7 Tage nach dem ersten positiven Test möglich – also am gleichen Tag in der Folgewoche, an dem der erste positive Test erfolgte. Die Coronavirus-Basisschutzverordnung des Landes Hessen verpflichtet nach einem positiven Antigentest zur Durchführung eines PCR-Tests.
„Und was nun?“. Diese Frage haben sich in den vergangenen beiden Jahren viele Menschen gestellt, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Aufgrund aktualisierter Absonderungs- und Bekämpfungsverordnungen gab und gibt es immer wieder neue Regeln, die nicht selten für Verwirrung bei den Behörden und bei den Menschen gesorgt haben. Wie das Gesundheitsamt in einer Pressemeldung mitteilt, gibt es ab sofort einen Quarantänerechner, welcher unkompliziert für Information und Aufklärung sorgt. Der Quarantänerechner ist kostenfrei auf der Homepage der Kreisverwaltung abrufbar.
Positiv Getestete, haben laut Behörde so die Möglichkeit, ein Informationsschreiben mit den Daten der Absonderung und weiteren wichtigen Informationen zu erhalten. Wie der Pressemeldung zu entnehmen ist, handelt es sich hierbei um ein schnelles und unkompliziertes Verfahren.
„Die neue Vorgehensweise erspart den Westerwäldern die Wartezeit auf eine Bescheinigung“, freut sich Sarah Omar, die Leiterin des Gesundheitsamtes, über die digitale Unterstützung. Wie Omar ergänzt, sind die Gesundheitsämter seit der Änderung der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion vom 17. Februar 2022 nicht mehr verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern die positiv auf das SARS-Cov-2 Coronavirus getestet wurden, eine Absonderungsbescheinigung auszustellen.
Das Gesundheitsamt Altenkirchen bietet allen geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen eine kostenlose Impfung für Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Tetanus, Keuchhusten, Polio und Diphterie an. Die Impfungen finden jeden Donnerstag in der Zeit von 14 bis 16 Uhr in den Räumen des Gesundheitsamtes (In der Malzdürre 7, 57610 Altenkirchen) statt. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Darüber hinaus beraten und untersuchen die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes bezüglich Masern, Tuberkulose, Corona, AIDS/HIV und weiteren ansteckenden Erkrankungen. ● Das Gesundheitsamt ist hierzu wie folgt erreichbar: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 02681-812711, 812753 oder 812725 (Quelle Kreis Altenkirchen)