Vom 31. Oktober bis 2. November wird im Zuge der K 148 zwischen Dernbach und L 313 Kreisverkehrsplatz Glasfaser verlegt beziehungsweise werden Verkehrssicherungsmaßnahmen in Form von einer Vollsperrung durchgeführt. Umleitungsstrecken in beide Richtungen sind entsprechend ausgeschildert.
Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg lässt die Kreisstraße 513 in Selters-Niederselters und Bad Camberg-Oberselters zwecks Brückenprüfungen im Rahmen der Verkehrssicherung am Samstag, den 2. November 2024, abschnittsweise für den gesamten Fahrzeugverkehr sperren. Der Anliegerverkehr ist zugelassen. Eine ausgeschilderte Umleitung für den Verkehr führt über die B 8.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die Beeinträchtigungen gebeten.
Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg lässt die Kreisstraße 449 zwischen Beselich-Heckholzhausen und Waldbrunn-Lahr zwecks Baumfällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung von Montag, den 4. November 2024, bis Freitag, den 8. November 2024, für den gesamten Fahrzeugverkehr sperren. Der Anliegerverkehr ist zugelassen. Eine ausgeschilderte Umleitung für den Verkehr führt über Merenberg (B 49, K 448, L 3109, L 3278) und umgekehrt.
Brennstoffe und Gelände sorgfältig wählen
In der Zeit um den 11. November ziehen wieder Kinder mit Laternen singend durch die Orte. Mit diesem guten alten Brauch wird an den heiligen St. Martin erinnert, dessen Ideale in unserer Zeit aktueller denn je sind. Oftmals ist damit auch das Abbrennen eines Martinsfeuers verbunden, das in den dunklen Tagen des Herbstes ein besonderes Erlebnis für Kinder und Erwachsene darstellt. Dabei sollte allerdings der Umwelt- und Tierschutz im Blick behalten werden. Deshalb weist die Umweltabteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises darauf hin, bei der Durchführung des Martinsfeuers einige Rahmenbedingungen zu beachten.
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Der Limburger Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung eine Gestaltungssatzung für die Altstadt. Gegenüber der Ortsbausatzung von 1978, die aufgehoben werden soll, sind die wesentlichen Neuerungen: In der Altstadt werden Solaranlagen erlaubt und künftig gehört die Grabenstraße in Gänze zum Geltungsbereich der Altstadt hinzu. Das war bisher nicht der Fall und die Grabenstraße war geteilt.
Mit dem neuen Entwurf der Gestaltungssatzung unternimmt der Magistrat einen neuen Anlauf, mit einer aktualisierten Satzung den dringenden Anforderungen im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung zu tragen. Gleichzeitig soll mit behutsamen Anpassungen der Gestaltungsrichtlinien das Erscheinungsbild der Altstadt positiv beeinflusst werden. Bisher war die Ortsbausatzung mit ihren Festsetzungen maßgebend.
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Regelmäßiges gemeinsames Training zahlt sich aus
Waldbreitbach – Die Serie guter Platzierungen setzt sich fort – auch zum Saisonende zeigten sich etliche Läuterinnen und Läufer des VfL Waldbreitbach auf verschiedenen Langstrecken in bestechender Form: Der Vereinsvorsitzende, Arne von Schilling, hatte sich den Klassiker Köln-Marathon vorgenommen und absolvierte diesen unter besten Bedingungen in 3:05 Stunden und setzte sich damit an die zweite Stelle der Bestenliste seiner Altersklasse M50 im Leichtathletikverband Rheinland.
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