Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen << |
Die alte Turnhalle Höhr-Grenzhausen ist seit Vorlage des negativen TÜV-Gutachten im April 2017 gesperrt. Es wurde von dem Sachverständigen festgestellt, dass sich Teile der Deckenverkleidung aufgrund der unsachgemäßen Befestigung gelöst haben und die Gefahr besteht, dass diese Teile ohne Vorankündigung herabstürzen können. Der Neuaufbau der kompletten Deckenkonstruktion inkl. Unterkonstruktion verursacht nach ersten Schätzungen Kosten in Höhe von ca. 80.000,00 Euro. Aufgrund des Stadtrats-Beschlusses vom 22.10.2013, mit dem darin enthaltenem Abbruch der alten Turnhalle, geht die Verwaltung davon aus, dass keine Erneuerung der Deckenkonstruktion derzeit beabsichtigt wird. Um die Frist zur Beantragung möglicher Fördermittel für die Maßnahme nicht verstreichen zu lassen, sprachen sich die Ratsmitglieder mit 23 Ja- Stimmen und einer Nein-Stimme für die Antragstellung auf der Grundlage einer entsprechend überarbeiteten Entwurfsplanung aus. Diese beinhaltet neben der multifunktionalen Nutzung des Vorplatzes auch die Schaffung weitere Parkflächen.
Aus dem Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges im laufenden Jahr 2017 ging hervor, dass der ursprünglich im Haushaltsplan kalkulierte Jahresüberschuss in Höhe von rund 481.000,-- Euro nicht erzielt werden kann. Die Ursachen hierfür sind zusätzliche, nicht geplante Aufwendungen (u. a. im Bereich der Kindertagesstätten) und die Inanspruchnahme von Haushaltsausgaberesten, also die Abwicklung von Maßnahmen des Vorjahres. Allerdings ergeben sich die größten Abweichungen der diesjährigen Haushaltsführung im Bereich der Steuern und Abgaben. Die Stadt Höhr-Grenzhausen hat – trotz angepasster Hebesätze – bei den Gewerbesteuereinnahmen erhebliche Einbußen zu verzeichnen. Einsparungen bei geplanten Aufwandspositionen führten nur zu geringfügigen Entlastungen.
Am Donnerstag, den 07.09.2017, besuchte die dritte Klasse der Sonnenfeld-Schule den Bürgermeister Uwe Schmidt im Bürgerhaus in Hilgert. Nachdem Herr Schmidt alle Schülerinnen und Schüler begrüßt hatte, erzählte er viele Einzelheiten über seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister, den Gemeinderat und die Sitzverteilung der Parteien in Hilgert. Dann durften die Kinder ihre vorbereiteten Fragen vortragen, die Herr Schmidt ausführlich beantwortete. Anschließend machte er eine Führung durch das Bürgerhaus und zeigte sein Büro, den ehemaligen Bankraum mit Safe sowie die anderen Räumlichkeiten. Zum Schluss bekam jedes Kind von Herrn Schmidt ein T-Shirt von Hilgert geschenkt, woraufhin sich die ganze Klasse bedankte und zufrieden zur Schule zurückging.
Höhr-Grenzhausen (ots) - Auf einem Parkplatz in der Rudolf-Diesel-Straße kam es am Dienstag um 12:30 Uhr beim Ausparken zu einem Zusammenstoß zwischen zwei PKW. Nachdem der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeuges ausgestiegen war und sich den Schaden angesehen hatte stieg er in sein Auto ein und fuhr davon. Aufmerksame Zeugen hatten sich jedoch das Kennzeichen gemerkt. Der Wagen wurde unweit der Unfallstelle auf einem Firmenparkplatz aufgegfunden und der Fahrer konnte dort angetroffen werden. Hierbei stellte sich heraus, dass er unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Ein Alkotest erbrachte 2,08 Promille. Trotz dieses relativ hohen Wertes waren bei dem 63-jährigen keine Ausfallerscheinungen feststellbar. Zwangsläufige Folge seines Verhaltes waren die Sicherstelltung des Führerscheins sowie eine Blutentnhame.
Diez (ots) - Am Dienstagmorgen (19.09.2017) kam es kurz vor 08 Uhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem Güterzug. Zu dieser Zeit wollte der Lkw-Fahrer ein Firmengelände in Diez verlassen. Vor der Ausfahrt zur Industriestraße kreuzen Bahnschienen. Der Fahrer des Lkw übersah zunächst den von rechts aus Richtung Diez kommenden Güterzug, versuchte dann aber noch abzubremsen. Ein Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, die hierdurch erheblich beschädigt wurden, war aber nicht mehr vermeidbar. Der Lkw-Fahrer wurde zum Glück nur leicht verletzt. Allerdings wurde im Rahmen der Unfallaufnahme festgestellt, dass die Fahrerlaubnis zum Führen dieses Fahrzeug nicht mehr gültig war. Denn mit erreichen des 50. Lebensjahres muss diese durch ärztliche Nachweise bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag verlängert werden.