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Im Jahr 2017 ist die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz erneut gewachsen, wenn auch in geringerem Umfang als noch in den drei Jahren zuvor. Wie aus einer Schätzung des Statistischen Landesamtes hervorgeht, lebten zum Jahreswechsel rund 4.077.600 Menschen im Land. Dies waren 11.500 Personen mehr als noch ein Jahr zuvor und damit die höchste Zahl in der inzwischen mehr als 70-jährigen Landesgeschichte.
Grund für den erneuten Anstieg ist nach Auswertung bislang vorliegender Zahlen, dass auch im vergangenen Jahr deutlich mehr Menschen nach Rheinland-Pfalz zu- als fortzogen – Deutsche ebenso wie Ausländer. Der Wanderungssaldo lag bei schätzungsweise 21.500.
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises bieten für ehrenamtliche Betreuer/Innen eine qualifizierte Fortbildung zur Unterstützung bei Übernahme einer gesetzlichen Betreuung an. Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst und alleine zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Der Kurs will befähigen, den vielfältigen Anforderungen bei der Führung einer Betreuung gerecht zu werden und gibt neben einer umfassenden Information zum Betreuungsrecht auch Einblicke in die praktische Arbeit eines gesetzlichen Betreuers.
Hachenburg (ots) - Am 24.01.2018, gegen 21:30 Uhr, meldeten Anwohner einen Wohnhausbrand in der Kirchstraße, Hachenburg Ortsteil Altstadt.
Die noch vor der Feuerwehr eingetroffenen Polizeibeamten vermuteten nach Rücksprache mit der Nachbarschaft noch eine Person in dem brennenden Anwesen. Daher wurde die Eingangstür gewaltsam geöffnet. Der desorientierte, 62-jährige Hausbewohner konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten aus dem völlig verqualmten Hausflur ins Freie verbracht werden. Er wurde leicht verletzt und anschließend durch Rettungskräfte versorgt.
Die anrückenden Feuerwehren aus Hachenburg und Müschenbach brachten den Brand schnell unter Kontrolle, konnten jedoch ein Übergreifen der Flammen auf das Nachbar-Wohnhaus nicht vermeiden.
Die Ermittlungen zur Brandursache dauern ebenfalls an.
Der Sachschaden wird mindestens auf einen hohen fünfstelligen Betrag geschätzt. Beide Wohnhäuser sind derzeit nicht bewohnbar.
Wissen (ots) - Am Di., dem 23.01.2018, gegen 13:00 Uhr, führte ein 89-jähriger Fahrzeugführer- und Halter eines Citroèn-Oldtimers aus dem Jahre 1929 mit einem Kaufinteressenten eine Probefahrt durch. Nach der Probefahrt wollte er den Wagen wieder in die Garage fahren. Währenddessen gab es plötzlich einen Knall. Der Oldtimer fing Feuer und stand unmittelbar danach in Flammen und brannte nahezu vollständig aus. Der Fahrzeugbrand konnte durch die alarmierte Feuerwehr Wissen gelöscht werden. Die Brandursache ist ungeklärt. Am Oldtimer und dem ebenfalls in Mitleidenschaft gezogenen Garagentor entstand ein geschätzter Sachschaden von ca. 25000,-EUR.
Die Fußgängerbrücke über den Aubach wird von Dienstag, 6. Februar 2018, 8.00 Uhr, bis Mittwoch, 7. Februar, 18.00 Uhr komplett gesperrt. Die Brücke im Aubachviertel bildet die fußläufige Verbindung zwischen der Innenstadt von Montabaur und dem ICE-Bahnhof. Auf der Brücke muss der Bodenbelag erneuert werden; zunächst wird eine Testfläche angelegt.
Für Fußgänger und Radfahrer wird eine Umleitung beschildert. Sie erfolgt von der Innenstadt her über die Aubachstraße (Richtung Eschelbach), den Fußgängerweg bis zum Verkehrskreisel Eschelbacher Straße, die Bahnallee und weiter über die Straße „Am Aubachsee“ zum ZOB / ICE-Bahnhof – und umgekehrt.
Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Geklagt hatte ein Mann aus Hartenfels im Westerwald. Als er vor dem Weg zur Arbeit die Straßenverhältnisse prüfte, stürzte er und verletzte sich am rechten Arm. Der Deutsche Wetterdienst hatte im Vorfeld vor leichtem Schneefall und überfrierende Nässe gewarnt. Das Bundessozialgericht entschied, dass der unmittelbare und versicherte Weg zur Arbeitsstätte bereits unterbrochen war, als der Kläger die Straße betreten hatte. Bei der Prüfung der Fahrbahnverhältnisse handelt es sich deshalb nur um eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg. Diese sind nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur versichert, wenn entweder eine rechtliche Pflicht besteht, eine solche Handlung vorzunehmen, oder wenn die Handlung zur Beseitigung eines unvorhergesehenen Hindernisses erforderlich ist, um den Arbeitsweg aufzunehmen oder fortzusetzen.