Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen << |
Mainz (ots) - Niemand möchte einen Einbruch in den eigenen vier Wänden erleben. Dennoch sind viele Häuser und Wohnungen nicht ausreichend davor geschützt. Oft auch einfach, weil das entsprechende Wissen fehlt. Die Polizei Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern daher individuelle, kostenfreie Sicherungsberatungen an, um sich vor Einbrechern bestmöglich zu wappnen.
Einbruchschutz gehört seit vielen Jahren zu den Kernaufgaben der polizeilichen Präventionsarbeit. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2018 alleine für den Bereich Eigentumsdelikte über 3900 Präventionsmaßnahmen durchgeführt - davon rund 2800 Beratungen, Vorträge und Veranstaltungen zum Thema Einbruchschutz.
Doch wie läuft so eine Einbruchschutzberatung überhaupt ab? Zu Beginn einer Einbruchschutzberatung weist sich der Polizeibeamte zunächst aus. Danach begutachtet er gründlich das Haus oder die Wohnung und erstellt eine individuelle Schwachstellenanalyse. Auf Grundlage dieser werden dann entsprechende Empfehlungen gegeben, wie Bewohner Haus oder Wohnung sicherer machen können.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald, die das Gebiet der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod, Selters, Wallmerod, Westerburg, Wirges und der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain abdeckt, startet ihren vierten Projektaufruf in der Förderperiode 2014-2020. Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller haben die Gelegenheit, ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Montabaur zur Förderung einzureichen. Insgesamt stehen 570.422,35 € an Fördermitteln für den Zeitraum dieses Aufrufs zur Verfügung. Diese teilen sich in EU-Mittel (395.675,96 €), Landesmittel (124.176,39 €) und projektunabhängige regionale Mittel (50.570,00 €) auf.
Alle Anträge in Form eines Projektsteckbriefes, die bis zum 26. April 2019 bei der LAG Westerwald mit allen entscheidungsrelevanten Unterlagen eingegangen sind (maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel), nehmen am Auswahlverfahren teil. Die Auswahl der Anträge erfolgt durch förmlichen Beschluss im Rahmen einer LAG Sitzung im 3. Quartal 2019. Die ausgewählten Vorhaben werden anschließend zur Bewilligung bei der ELER-Verwaltungsbehörde vorgelegt.