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Mit einem Schlag kann alles anders sein: Nach Unfällen oder Erkrankungen ändert sich das Leben oft dramatisch. Auf Menschen, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind, kommen eine Vielzahl von Problemen und Fragen zu. Wie lange bekomme ich Krankengeld? Worauf habe ich Anspruch? Wird meine Versicherung zahlen? Wie sieht es mit meiner Wohnung, meiner Arbeitsstelle, meiner Rente aus? Schwerbehinderten-, Entschädigungs- und Sozialversicherungsrecht sind komplex und schwer durchschaubar. Hier ist kompetente Hilfe unverzichtbar, aber nah erreichbar. Der BDH Bundesverband Rehabilitation, der große deutsche Sozialverband, bietet hier Beratung, Hilfe und sozialrechtliche Vertretung direkt in Limburg: im Haus der Kreisverwaltung, Schiede 43, in 65549 Limburg im Gesundheitsamt, 2. OG Zimmer 203, am Freitag, 15.03.2019 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Anmeldungen erbeten unter Telefon: 0151-46 17 83 86
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises informiert am Mittwoch, 20. März 2019, um 18.00 Uhr in der Stadthalle Ransbach-Baumbach (Rheinstraße 103), Kleiner Saal, zu den wichtigen Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Kein Mensch ist vor Unheil geschützt. Ein Unfall, die Folgen einer Operation oder eine plötzliche Krankheit können jeden treffen. So können Menschen jeden Alters in die Situation kommen, dass Andere für sie handeln und entscheiden müssen.
Gut ist es, wenn dann die Wünsche und Vorstellungen bekannt und auch im Zweifel nachzulesen sind. Noch besser, wenn Vertrauenspersonen wie Angehörige oder Freunde bevollmächtigt wurden, die dann ohne weiteren bürokratischen Aufwand für die erkrankte Person in ihrem Sinne handeln können.