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Große Freude bereitete Elfriede Schäfer, 1. Vorsitzende des Deutschen Hausfrauenbundes, Ortsverein Höhr-Grenzhausen dem Kinderschutzbund vor Ort: Mit einer Spende über 500 € unterstützte der Hausfrauenbund die Arbeit des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Höhr-Grenzhausen / Kreisverband Westerwald. Sehr dankbar nahm Heidi Ramb, 1. Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes e.V., Ortsverband Höhr-Grenzhausen / Kreisverband Westerwald diese Spende entgegen und versicherte, dass sie unmittelbar der Hilfe für Kinder und ihren Familien zugute komme. Gerade infolge der Corona-Pandemie wird Kindern und Familien viel abverlangt. Bereits vorhandene Probleme erfahren häufig eine Zuspitzung. Darum ist es den Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes sehr wichtig, den Kontakt nicht abreisen zu lassen und unter Einhaltung der Hygieneregeln Beratung und Begleitung zu organisieren. Allein in den „Mobilen Sorgenbüros“ in 15 Grundschulen suchten im Schuljahr 2019/2020 rund 600 Kinder Hilfe und Unterstützung.
Nähere Infos: Deutscher Kinderschutzbund e.V. Kreisverband Westerwald / Ortsverband Höhr-Grenzhausen, Hermann-Geißen-Straße 44, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 – 4488, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , www.kinderschutzbund-westerwald.de
Quelle / Foto: DKSB/Susanne Tessa Müller
Verkehrsexperte Herbert Fuss empfiehlt, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu beschränken.
Mit Blick auf die steigenden Fallzahlen und den damit einhergehenden Kontakt- beschränkungen rät der ADAC Mittelrhein e.V. auch beim Autofahren zu besonderer Vorsicht. „Wir empfehlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen inner- und außerhalb der Familie auf ein Mindestmaß zu reduzieren“, sagt Herbert Fuss, Leiter Verkehr & Technik beim ADAC Mittelrhein e.V. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sollten Menschen innerhalb Deutschlands derzeit generell verzichten. Das gilt gleicher- maßen für überregionale tagestouristische Ausflüge und Reisen ins Ausland.
Bei unbedingt notwendigen Autofahrten mit Personen aus fremden Haushalten rät er zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Fahrzeug. Dabei muss der Fahrer darauf achten, dass das Gesicht erkennbar bleibt. Ansonsten droht unter Umständen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. „Eine Ordnungswidrigkeit besteht erst dann, wenn das Gesicht so verhüllt wird, dass es nicht mehr erkennbar ist“, betont Fuss. Dies könne beispielsweise beim Tragen einer Sonnenbrille oder einer Mütze der Fall sein. Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mund-Nase-Schutzes beim Tragen die Gläser be- schlagen können. Die Masken dürfen die Sicht beim Autofahren nicht beein- trächtigen. Sofern möglich, sollte sich der Beifahrer nach hinten setzen, so dass genügend Abstand zum Fahrer besteht.