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Zu einem sozial stabilen Westerwald beitragen

WW. Ein sozial stabiler Westerwald hilft den einzelnen Wällern, macht aber auch die ganze Region stark! Dazu beitragen will der jetzt gegründete „Senioren- und Behindertenrat Südlicher Westerwald“ (SBR-SÜW) als neues Netzwerk für alle Themen und Anliegen rund um Ältere und Menschen mit einem Handicap! Die Verantwortlichen sind davon überzeugt, dass sich die Gestaltungsaufgaben Alter und Behinderung in Zeiten des demographischen Wandels auf lokaler Ebene wesentlich besser mit einem großen Netzwerk Betroffener und Gleichgesinnter gemeinsam voranbringen lassen.

Wegen der anhaltenden Pandemie wurde der Startschuss dazu jetzt digital gegeben, damit das ambitionierte Netzwerk nach Corona richtig loslegen kann. Diese Hoffnung scheint den Initiatoren rund um das Forum Soziale Gerechtigkeit berechtigt, da die angesprochenen „Betroffenen“ meist besonders aktiv und fachkundig sind, wenn es um die Verbesserung ihrer eigenen Situation geht. In dem entstehenden Netzwerk sollen sich deshalb alle einbringen können, die die gemeinsame Sache unterstützen und mittragen wollen.

Siegel-Verleihung wird nachgeholt. Seit März 2015 gibt es das MRE-Netzwerk der Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Rhein-Lahn, das sich der Bekämpfung Multi-Resistenter Erreger verschrieben hat. Zum Netzwerk, dessen Arbeit beim Altenkirchener Gesundheitsamt koordiniert wird, zählen Akutkrankenhäuser, Arztpraxen, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankentransportdienste und andere Akteure im Gesundheitswesen. Pandemiebedingt finden die aktuellen Schulungen des Netzwerks online statt. 

In den Jahren 2019 und 2020 führten insgesamt 23 Alten-und Pflegeheime, sieben ambulante Pflegedienste, neun Krankenhäuser und eine Reha-Klinik den anspruchsvollen Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprozess durch. Das zugehörige Siegel konnte bisher allerdings nicht verliehen werden, da Begehungen der Einrichtungen durch ein professionelles Team der beteiligten Gesundheitsämter, um die baulich-funktionellen Voraussetzungen, die Prozesse und den Wissensstand der Beschäftigten zu überprüfen, nicht durchgeführt werden konnten. Diese Begehungen erfolgen, sobald die Pandemie-Lage es erlaubt.