In der idyllischen Abtei Marienstatt im Westerwald ist ein schrecklicher Mord geschehen. Wer wollte den sympathischen Pater Andreas töten. Auch in der Schule, in der der Pater unterrichtete, gab es in letzter Zeit Streit und Ärger. „Mord im Westerwald“ ist der neue Krimi von Kerstin Lehmann, die eine ganz besondere und schon lange Verbindung in die schönste Region Deutschlands hat. Kerstin ist am Freitag den 11. September zu Gast bei Radio Westerwald. Dann werden wir erfahren, was es mit Familie Leyendecker und Gästepater Sebastian auf sich hat. Vielleicht verrät sie auch, ob tatsächlich der Gärtner der Mörder war. Einschalten: radiowesterwald.de, live.radiowesterwald.de oder „Alexa spiel Radio Westerwald“.
Dausenau (ots)
Der seit Sonntag vermisste 16-jährige Leon Nohles ist wieder wohlbehalten nach Hause zurückgekehrt.
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Dausenau (ots)
Seit Sonntag, 06.09.2020 ist der 16- jährige Leon Nohles von zu Hause abgängig. Leon wurde am Sonntag gegen 21:30 Uhr zuletzt am Bahnhof in Bad Ems gesehen. Leon ist 165cm groß, schlank und Brillenträger. Er war zuletzt mit einer grauen Hose, beigen Stiefeln und einer schwarzen Kapuzenjacke bekleidet. Er führte einen roten Rucksack und einen schwarzen Schal mit sich.
Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Bad Ems unter der Telefonnummer 02603/ 9700.
Foto des gesuchten Leon:
https://cache.pressmailing.net/thumbnail/story_big/1c7ebdf0-a700-4521-89d8-95d0bb6e045a/pol-pdmt-dausenau-16-j-hriger-leon-nohles-seit-sonntag-vermisst
Sie ist 16 Meter hoch und sieht ein wenig aus wie eine Straßenlaterne. Im Ernstfall kann sie aber richtig laut werden: Die neue Sirene im Limburger Inselweg. Die Stadt Limburg hat damit die alte und defekte Sirene auf dem Dach des ehemaligen Schlachthofs im Inselweg ersetzt.
Es ist geplant, nach und nach alle, zum Teil defekten, Sirenen in Limburg und den Stadtteilen zu ersetzen und an den Digitalfunk anzubinden. Auf städtischen Grundstücken sollen Mastsirenen aufgestellt werden und schrittweise die Sirenenanlagen auf den Dächern von Wohn- und / oder Geschäftshäusern ersetzen. Die Stadt Limburg sieht einen Vorteil in Mastsirenen, denn bei Überprüfungen oder Reparaturen der jeweiligen Sirene gibt es immer häufiger Probleme mit der Zutrittsmöglichkeit in das betreffende Gebäude.
Das Sirenenkonzept ist Bestandteil Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz der Stadt Limburg, den die Verwaltung gerade aktualisiert und dann den städtischen Gremien zum Beschluss vorlegt.
Betzdorf (ots)
Am 07.09.2020, in der Zeit von 10:30 bis 13.30 Uhr kam es in Einkaufsmärkten in Betzdorf und Kirchen zu Geldbörsendiebstählen. Die bisher unbekannten Täter entwendeten die Geldbörsen aus Taschen, die im Einkaufswagen abgelegt waren. Zur Tatausführung werden die meist älterer Kunden oft durch Ansprechen, Nachfragen auf Ware oder Preise und ähnliche Handlungsweisen abgelenkt, so dass ein Zugriff auf die abgelegte Tasche möglich wird, ohne dass der Kunde dies bemerkt. Das Fehlen der Geldbörse wird dann schließlich am Kassenband festgestellt. Die Tatbegehungen fokussieren sich nicht auf einen speziellen Markt, sondern sind breitgefächert im gesamten Dienstgebiet. Dabei können Märkte mit einer hohen Kundenfluktuation öfter als Tatorte in Betracht kommen. Hinweise zu den Taten am gestrigen Tag in Betzdorf und Kirchen nimmt die Polizei Betzdorf entgegen.
Nach dem Motto "schlauer als der Klauer", möchte die Polizei Betzdorf darauf hinweisen, auf Wertgegenstände während des Einkaufs zu achten. Taschen nicht unbeaufsichtigt im oder am Einkaufswagen zu deponieren. Zahlungsmittel in Taschen am Körper tragen und stets aufmerksam bleiben. Nur durch solche Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Tatgelegenheiten minimieren. (Quelle Polizei Betzdorf)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.