Hygienekonzept beachten – feste Badezeiten einhalten – Tickets online buchen
Der Freibadsommer neigt sich dem Ende zu. Am 21. September startet im Mons-Tabor-Bad in Montabaur die Hallenbadsaison. Allerdings wird es ein eingeschränkter Badebetrieb sein, denn es müssen in Corona-Zeiten strenge Hygieneregeln beachtet werden. Es gibt an Werktagen und an den Wochenenden verschiedene Zeitblöcke für den öffentlichen Badebetrieb, zusätzlich sind werktags feste Zeiten für Schulschwimmen, Schwimmkurse und Aquajogging reserviert. Die Aufteilung des großen Hallenbeckens variiert je nach Badezeit. Es dürfen nur jeweils 25 Badegäste je Badezeit anwesend sein. Tickets müssen vorab online gebucht und bezahlt werden. Planschbecken, Riesenrutsche, Sprungtürme und Startblöcke bleiben geschlossen. Trotz all dieser Einschränkungen hat der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Montabaur entschieden, das Bad auch für die Wintersaison zu öffnen und die finanziellen Mehrbelastungen in Kauf zu nehmen.
Badezeiten an Werktagen
Für den allgemeinen Publikumsverkehr stehen folgende Zeitblöcke zur Verfügung: Dienstag bis Donnerstag 5.30 – 7.30 Uhr, Montag bis Freitag 13 - 15 Uhr, Dienstag bis Freitag 19 – 21 Uhr. Diese Zeiten sind ausschließlich für das Bahnenschwimmen ausgelegt: Das Becken ist dann längs in zwei Zonen unterteilt, wo jeweils im Kreisverkehr geschwommen wird, der Hubboden wird auf 1,30 Meter Wassertiefe abgesenkt. Die übrigen Zeiten an den Werktagen sind für Schulschwimmen, Schwimmkurse, Bundeswehr und Behindertensportgruppe reserviert und werden über den jeweiligen Anbieter gesondert gebucht.
Aquajogging ist jetzt ein offenes Angebot, nicht mehr als Kurs. Dafür ist immer werktags die Badezeit von 18 - 19 Uhr vorgesehen für jeweils 20 Teilnehmer. Die Tickets sind über das Online-System frei buchbar und kosten acht Euro. Im Ticketpreis enthalten sind der Eintritt ins Bad, die Anleitung durch Fachpersonal und die Nutzung der Ausrüstung.

So wird das Hallenbecken in zwei Zonen mit je zwei 25-Meter-Bahnen aufgeteilt. Der Hubboden steht bei 1,30 Meter Wassertiefe. Geschwommen wird im Kreisverkehr. Diese Aufteilung ist ausschließlich auf Bahnenschwimmen ausgelegt und gilt für den öffentlichen Badebetrieb an Werktagen sowie an Wochenenden vor 11 Uhr und nach 17 Uhr.
Wie komfortabel sind die Fahrradwege? Welche Abstellmöglichkeiten gibt es für die Fahrräder und wie ist das Sicherheitsgefühl während des Fahrens? Diese und noch weitere Punkte können Radfahrerinnen und Radfahrer für ihre Stadt bei dem ADFC-Fahrradklima-Test noch bis 30. November bewerten. Ermittelt wird in diesem Jahr zusätzlich, wie sich die Corona-Pandemie auf das Radfahren ausgewirkt hat.
Bürgermeister Dr. Marius Hahn ruft alle Bürgerinnen und Bürger, die in Limburg mit dem Fahrrad unterwegs sind, mitzumachen. „Die Mobilität wird sich in Zukunft ändern und wir sind aufgerufen auf neuen Pfaden zu wandern“, sagt Hahn. Er ermutigt alle, raus zu gehen, sich aufs Rad zu setzen und sich anzuschauen, wie die Möglichkeiten für Radfahrer in Limburg sind und diese Erfahrungen dann beim Fahrradklima-Test zu hinterlegen.
Im Fokus der Fragen des Tests stehen unter anderem das Sicherheitsgefühl, der Komfort, die Infrastruktur, die Abstellmöglichkeiten und die Mitnahme des Fahrrads im öffentlichen Nahverkehr. Dabei gelten die Testergebnisse als Zufriedenheits-Index der Radfahrenden und zeigen Stärken und Schwächen. Sie sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung vor Ort zur stadtspezifischen Förderstrategien für den Radverkehr. Umso wichtiger ist die zahlreiche Teilnahme an dem ADFC-Fahrradklima-Test, da die Ergebnisse bei steigender Teilnehmerzahl immer aussagekräftiger werden.
Laufen, wandern, walken – Deutschland bewegt sich am Weltkindertag, Sonntag, 20. September 2020, um bedürftigen Kindern den Anschluss ans digitale Lernen zu ermöglichen. Die Teilnahme ist kostenlos, aber es wird um Spenden für den Kinderschutzbund gebeten, der von dem Geld Geräte und Anschlüsse finanziert. Anmeldungen: https://homerun-am-weltkindertag.de/. Der Vorstand des Kinderschutzbundes Kreisverband Westerwald in Höhr-Grenzhausen hat sich sofort in den Dienst der guten Sache gestellt, sich angemeldet und die Startnummern gedruckt. Gerd Meurer, Astrid Roos, Karin Reß, Heidi Ramb, Marthe Mareike Wolff und Joachim Türk (v.l.) rufen alle Westerwälder zum Mitmachen auf. Also los! Dabei sein (und spenden) ist alles.
Weitere Infos: Deutscher Kinderschutzbund e.V. Kreisverband Westerwald / Ortsverband Höhr-Grenzhausen, Hermann-Geisen-Straße 44, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 – 4488, www.kinderschutzbund-westerwald.de .
(Quelle / Foto: eigenes Foto des DKSB Höhr-Grenzhausen)
57537 Mittelhof, L 278, Oberhombach (ots)
Am So., 13.09.2020, gegen 19:05 Uhr, befuhr als Verkäufer bei einer Probefahrt ein 25-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw Seat Leon Cupra, die L278 aus Oberhombach kommend in Fahrtrichtung Gebhardshain. Beim Kurvenausgang einer Rechtskurve geriet er nach rechts auf den Schotterstreifen und prallte dort gegen den vorschriftsmäßig geparkten Pkw Seat Leon eines 43-jährigen Fahrzeughalters. Die 3 im Fahrzeug befindlichen Kaufinteressenten im Alter von 19,19 und 20 Jahren und der Fahrzeugführer des 310PS starken Seat klagten über Rückenschmerzen. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden (ca. 14500,-EUR). Die Feuerwehr sperrte die Straße und band ausgetretenen Kraftstoff aus dem Pkw des 25-Jährigen. (Quelle Polizei Wissen)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
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Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.