Wissen (Sieg) (ots)
Am Montag, den 07.09.2020 gegen 05:40 Uhr kam es zu einem Raubüberfall auf den Norma-Markt im Richtweg in Wissen. Der Täter klingelte an der Laderampe des Norma-Marktes. Der bereits im Markt befindliche Mitarbeiter öffnete die Türe in Erwartung eines Anlieferers. Stattdessen stand der Täter vor ihm und raubte unter Vorhalt eines Messers Bargeld, welches er sodann in einer Norma-Plastiktüre verstaute. Der Täter flüchtete zu einem vor dem Markt wartenden dunklen Pkw Seat Ibiza, in dem sich bereits der Mittäter befand. Anschließend fuhren beide entgegen der Einbahnstraße in Richtung Oststraße weg. Der Haupttäter wird folgendermaßen beschrieben:
- jüngere, männliche Person
- groß
- schlank
- schwarze Haare (seitlich rasiert, oben längere Haare).
Hinweise zu dem vorgenannten Raubüberfall, insbesondere zu Personen und/oder Fahrzeugen zu der tatrelevanten Zeit an der genannten Örtlichkeit bitte an die Kriminalinspektion Betzdorf, Telefon: 02741/926-0 oder jede andere Polizeidienststelle. (Quelle Polizei Wissen)
Kunden des Energieversorgers melden unseriöse Hausbesuche
KOBLENZ. Unseriöse Personen gaben sich in den letzten Tagen im Vertriebsgebiet der Energieversorgung Mittelrhein (evm) als Mitarbeiter des Energieversorgers aus. Aufgefallen sind sie aufmerksamen Bürgern in den Bereichen rund um Vallendar, Bendorf, Westerburg und Montabaur. Unter dem Vorwand, einen neuen Vertrag abschließen zu wollen, wurden mehrere Kunden zu Hause besucht. Oft behaupteten die Betrüger E.ON übernehme zukünftig alle Kunden der evm. „Das ist natürlich nicht der Fall“, erklärt evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. „Die evm ist ein solider Arbeitgeber in der Region und betreut seine Kunden weiterhin wie gewohnt selbst.“
Die evm bittet die Bürger daher um Vorsicht an der Haustür – insbesondere, wenn nach der Bankverbindung oder Vertragsdetails gefragt wird. Wenn bei einem Besucher Zweifel an der Seriosität der Person aufkommen, können sich die Betroffenen beim evm-Kundenservice melden und rückversichern, ob alles seine Richtigkeit hat. „Dafür brauchen wir nur den Namen des Vertrieblers. Wir können dann schnell prüfen, ob hier alles seine Richtigkeit hat“, erläutert Peerenboom. Bei Rückfragen ist das Unternehmen unter der Telefonnummer 0261 402- 11111 und in ihren 14 Kundenzentren im Versorgungsgebiet erreichbar. (Quelle evm)
Heiligenroth (ots)
Bereits am Mittwoch, 02.09.2020 stellten Kontrolleure der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 22:40 Uhr auf der BAB 3 einen Klein-LKW mit roten Händlerkennzeichen fest, welcher insgesamt unsicher und immer wieder kurzzeitig über den Standstreifen gelenkt wurde. Bei der anschließenden Kontrolle auf dem Rastplatz Montabaur konnten dann zwar bei dem aus einem südosteuropäischen Staat stammenden Fahrer keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt werden, jedoch bedurfte der Klein-LKW einer genaueren Prüfung.
Letzter Badetag am Sonntag, 13. September
Aufgrund der Corona-Pandemie öffnete das Parkbad in diesem Jahr später und mit speziellem Hygienekonzept. Über eine Online-Anmeldung konnten verschiedene Zeitfenster gebucht werden. Pro Zeitfenster durften zunächst 300, später 500 Besucher in das Bad. Vom 03. Juli bis zum 30. August 2020 haben rund 22.000 Badegäste das Bad besucht. Im gleichen Zeitraum waren es 2019 rund 28.000 Besucherinnen und Besucher. „Das Angebot wurde also von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen“, sagt der 1. Stadtrat Michael Stanke und zieht eine positive Bilanz.
Insgesamt sei die Badesaison friedlich gewesen und die meisten Badegäste hielten sich an die Abstands- und Hygieneregeln. Stanke ist sich sicher, mit der Freibadöffnung die richtige Entscheidung getroffen zu haben: „Damit konnten wir den Menschen eine Abwechslung bieten. Viele Menschen aus Limburg und der Umgebung mussten ihre Ferien und ihren Urlaub zu Hause verbringen. Mit der Freibadöffnung wollten wir ihnen in dieser schweren Zeit ein bisschen Normalität, wenn auch mit Einschränkungen, zurückgeben.“
Foto: Parkbad Limburg (Foto: one more picture für die Stadt Limburg)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.