Radio Westerwald : ON AIR >> Flashplayer in eigenem Fenster öffnen << |
Deesen (ots) - Am Donnerstagnachmittag kam es auf der Schnellfahrstrecke zwischen Montabaur und Köln, Höhe Ortschaft Deesen, zu einem Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Vier Deutsche im Alter von 17-20 Jahren hatten in zeitlichen Abständen drei Mal Schottersteine auf beide Richtungsgleise gelegt. Drei Züge überfuhren die aufgelegten Steine, wobei bei Zweien Beschädigungen an den Radreifen eines Drehgestells festgestellt wurden. Beeinträchtigungen des Fahrkomforts waren die Folge; eine eingehende Untersuchung der betroffenen Züge wird durchgeführt. Verletzt wurde niemand. Durch den Vorfall erhielten 10 Züge insgesamt 568 Minuten Verspätung. Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde durch die Bundepolizeiinspektion Trier gegen die vier jungen Männer eingeleitet.
Die ICE-Züge auf der Schnellfahrstrecke fahren Geschwindigkeiten von bis zu 300 km/h und entwickeln eine enorme Druck- und Sogwirkung. Der Aufenthalt in unmittelbarer Schienennähe ist absolut lebensgefährlich und strengstens verboten. Ebenso ist das Bereiten von Hindernissen kein Jugendstreich, sondern eine schwerwiegende Straftat. Unabhängig davon können zivile Schadensansprüche gegen die Verursacher geltend gemacht werden.
Erst vor wenigen Tagen warnte der Deutsche Wetterdienst vor einem erneuten Dürresommer. Es soll warm und extrem trocken werden. Das ist nicht nur für Mensch und Tier anstrengend. Auch die Vegetation leidet unter dem fehlenden Wasser.
Das sorgt in vielen Teilen Deutschlands zu einer hohen Brandgefahr. Oftmals reicht schon eine fahrlässig weggeworfene Zigarette, um ganze Wälder in Brand zu setzen. Dabei ließen sich Brände ganz leicht vermeiden, so der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz. Dazu gibt der Verband fünf Tipps, die Brände verhindern.
Im Rahmen einer Begehung des Naturschutzgebietes Hasslichskopf bei Elkenroth wurde der zuständige Biotopbetreuer Peter Weisenfeld darauf aufmerksam, dass in einem Amphibientümpel zwei Reusen ausgelegt wurden. Die Reusen wurden ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde sowie ohne Kenntnis des Biotopbetreuers in dem streng geschützten Areal angebracht.
In den Reusen befanden sich etwa 20 Kammmolche sowie rund 25 Bergmolche. Der Kammmolch ist europaweit nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) geschützt und sogar „streng geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Bergmolch gilt als „besonders geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) dürfen wild lebende Tiere nicht von ihrem Standort entnommen werden. Darüber hinaus ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 BNatSchG). Wird dies dennoch praktiziert, handelt sich hierbei um einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde wurde daher Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Ein poetischer Kino-Dokumentarfilm mit Tanzkonzert und ein anregender Vortrag über Zen-Buddhismus – das erwartet die Besucher am Samstag, den 25. Mai, in Hachenburg. Der Eintritt kostet jeweils 10 Euro.
„Im Spiegel Deines Angesichts - Aus dem Leben einer Tempeltänzerin“ nimmt die Zuschauer im Cinexx ab 10 Uhr mit auf eine mystische Reise durch verschiedene Länder, Kulturen, Traditionen und Religionen – ein modernes Märchen über eine Tänzerin, die aus ihrem Leben erzählt. Danach gibt es die Möglichkeit, Fragen an die Regisseurin Carola Stieber zu stellen. Abschließend wird sie, begleitet von Musikfreunden, live für das Publikum tanzen.
Herdorf (ots)
Am Samstag, dem 22.02.2025, brachen unbekannte Täter das Schloss zu einer Pizzeria in der Schneiderstraße in Herdorf auf. Hier durchwühlen sie im Lokal gezielt die Geldbeutel und Kassen.
Im WC der Pizzeria stemmen sie anschließend die Wand auf und gelangen so in die angrenzende Spielothek. Hier löst gegen 05:20 Uhr sofort die Alarm- und Nebelanlage aus.
Entwendet werden ca. 1.000 Euro Bargeld.
Durch Anwohner wird ein Video von 2 Tätern gefertigt.
Die Kriminalpolizei Betzdorf bittet um weitere Hinweise zu dem vorgenannten Ereignis, insbesondere zu Personen und/oder Fahrzeugen zu der tatrelevanten Zeit an der genannten Örtlichkeit nimmt die Kriminalinspektion Betzdorf telefonisch unter 02741/926-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen. (Quelle Polizei Betzdorf)
Hachenburg, 25. Februar 2025 (primo PR): Drei kreative Aktionen erbrachten aktuell drei wundervolle Spendenbeträge für die Kinderhospizarbeit im Westerwald. Der Pop- und Gospelchor RiseUp Hattert sammelte beim vergangenen Weihnachtskonzert statt Eintritt Spenden in Höhe von 1000 Euro für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst in Hachenbug. Auch Brillen Sperling, der Optiker in unmittelbarer Nachbarschaft zum Standort der Deutschen Kinderhospiz Dienste, konnte mittels der Aktion „Alte Brillen“ für die Organisation „Brillen ohne Grenzen“ eine Spende über 690 Euro übergeben. Und die Frauengemeinschaft Hahn am See bastelte für den guten Zweck: Ein Teil der Einnahmen des traditionellen Adventsbasar wurden mittels symbolischen Schecks in Höhe von 900 Euro nun übergeben.
Weiterlesen ...Limburg-Weilburg. Die Jugend des Landkreises Limburg-Weilburg sammelt. Denn sinn- volle Jugendarbeit braucht Unterstützung. Dafür sammeln junge Aktive aus Jugendverbän- den und -gruppen bei der Jugendsammelwoche vom 31. März bis zum 17. April 2025. Die Jugendsammelwoche ist auch in diesem Jahr eine dringend notwendige Unterstützung für die Jugendarbeit im Landkreis Limburg-Weilburg.
Weiterlesen ...Auch außerhalb der Schonzeit bei Gehölzarbeiten Tierschutz beachten
Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für diese Arbeiten gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Hierauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises hin.
Auch in Ahlbach wird es aufgrund der Fastnachtszeit am Freitag, 28. Februar in der Zeit von 16:30 bis 18:00 Uhr zu Sperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
Folgende Straßen sind von der Durchführung des Zuges und der teilweisen Sperrung betroffen: Langstraße, Kirchstraße, Hinterstraße, Friedhofstraße, Ziegelstraße und Ober dem Dehrner Weg (Querstraße).
An den Kreuzungen und Einmündungen werden Warnposten mit Warnkleidung stationiert.
„Jeder Unfall ist einer zu viel. Grundlegendes Ziel muss die Umgestaltung der Verkehrssysteme entsprechend der Vision Zero sein. Ziel der Vision Zero sind keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Um die Komplexität der Verkehrswege zu minimieren und damit Unfälle zu verhindern, bedarf es innovativer Konzepte wie eine strikte Trennung der Verkehrssysteme, die zu weniger Konfrontation zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden führt.
Weiterlesen ...