Im Rahmen einer Begehung des Naturschutzgebietes Hasslichskopf bei Elkenroth wurde der zuständige Biotopbetreuer Peter Weisenfeld darauf aufmerksam, dass in einem Amphibientümpel zwei Reusen ausgelegt wurden. Die Reusen wurden ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde sowie ohne Kenntnis des Biotopbetreuers in dem streng geschützten Areal angebracht.
In den Reusen befanden sich etwa 20 Kammmolche sowie rund 25 Bergmolche. Der Kammmolch ist europaweit nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) geschützt und sogar „streng geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Bergmolch gilt als „besonders geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) dürfen wild lebende Tiere nicht von ihrem Standort entnommen werden. Darüber hinaus ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 BNatSchG). Wird dies dennoch praktiziert, handelt sich hierbei um einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde wurde daher Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Die gefangenen Tiere konnten sich aus den Reusen nicht von alleine befreien. Beim Versuch, sie zu entnehmen mussten einige Exemplare getötet werden, da sie sich bereits zu sehr im Drahtgeflecht verheddert hatten. Eine wiederholte Begehung in der darauf folgenden Woche zeigte, dass eine neue Reuse im gleichen Tümpel ausgelegt wurde, welche daraufhin ebenfalls unschädlich gemacht wurde.
Diese Vorgehensweise lässt darauf schließen, dass Unbekannte professionellen Handel mit illegal aus der Natur entnommenen Amphibienarten betreiben. Leider ist in den letzten Jahren ein starker Anstieg beim illegalen Handel mit einheimischen Arten beispielsweise insbesondere mit Singvögeln zu verzeichnen. Wildfänge stellen eine essentielle Bedrohung des Bestandes dar, da es durch die rücksichtslose Entnahme zum Erlöschen einer gesamten lokalen Population kommen kann.
Insbesondere der Kammmolch ist eine sogenannte Kernzielart des Naturschutzgebietes Hasslichskopf. Nur durch gezielte Naturschutzmaßnahmen konnte sich der aktuelle Bestand im Naturschutzgebiet halten. Nun ist er erneut stark bedroht. Zukünftig wird eine engmaschigere Kontrolle des Naturschutzgebietes erfolgen. Auch die Polizei ist informiert und wird das Naturschutzgebiet kontrollieren. Darüber hinaus bittet die untere Naturschutzbehörde die Bevölkerung um Hilfe: Für Hinweise bittet sie um Kontaktaufnahme unter Telefon 0 26 81/ 81 -26 50 oder -26 55.