Mittel in Höhe von 116.400 Euro werden ausgezahlt
Mit Beschluss vom 08.12.2006 hat der Kreistag des Westerwaldkreises die Verwaltung beauftragt, unter dem Motto „Westerwald…und Dein Leben hat Zukunft“ einen Aktionsplan zu erarbeiten. Ziel dieser Initiative war es, den Westerwaldkreis frühzeitig für die Herausforderungen der Zukunft „fit“ zu machen und seine Lebensqualität bei sich verändernden Rahmenbedingungen zu erhalten, nicht zuletzt im Hinblick auf die absehbare Bevölkerungsentwicklung.
Ein Teil dieses Aktionsplans ist das Förderprogramm „Wäller Kinder lernen schneller“. Das Programm läuft bereits seit dem Jahr 2007 und wird in allen Kindergärten des Westerwaldkreises umgesetzt. Auch im Kindergartenjahr 2020/2021 soll mit Hilfe der Mittel aus diesem Programm die in den letzten Jahren bereits erreichte intensivere und besser abgestimmte Vorbereitung der Kindergartenkinder auf die Grundschule fortgeführt werden.
Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, mussten die Träger der Kindergärten ein Konzept vorlegen, das im Umfang eine Seite nicht überschreiten sollte, aber die Bestätigung der zuständigen Grundschule enthalten musste, dass es mit dieser abgestimmt wurde. Die inhaltliche Ausgestaltung des Konzepts einer optimierten Vorbereitung der Kindergartenkinder auf die Schulzeit blieb der Kompetenz der Fach- und Lehrkräfte von Kindergarten und Grundschule überlassen.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 haben alle 117 Kindergärten des Westerwaldkreises einen Antrag zur Teilnahme an dem Programm „Wäller Kinder lernen schneller“ gestellt.
Es können Mittel in Höhe von insgesamt 116.400 Euro ausgezahlt werden.
Die jeweilige Höhe der Fördersumme wird dabei wie folgt ermittelt: Jeder Kindergarten erhält einen Sockelbetrag von 500 Euro und darüber hinaus einen Betrag von 150 Euro je Gruppe. (Quelle Kreisverwaltung Westerwald)
Die Straße steigt etwas an, ist gut zu überschauen. 50 km/h sind erlaubt, aber auch schnell überschritten. Auf der Straße befindet sich ein Fahrbahnteiler, eine Überquerungshilfe für Fußgänger. Der Fußweg vom und zum Wohngebiet ist schlecht zu überschauen. Wer dort auf der Holzheimer Straße mit 80 km/h unterwegs ist, übersieht ganz schnell Personen, die zu Fuß unterwegs sind oder mit dem Rad die Fahrbahn kreuzen wollen.
Das Ordnungsamt misst dort in Höhe der Altenwohnanlage immer wieder einmal die Geschwindigkeit. Bei der letzten Kontrolle am Dienstag vergangener Woche wurden dort während der Messung 615 Fahrzeuge registriert. Lediglich fünf waren zu schnell, der Blitzer tauchte natürlich auch ganz schnell in den sozialen Medien auf und die alten Warnhinweise klappen natürlich auch noch, der Schnellste war jedoch mit 80 km/h unterwegs. Das bedeutet einen Punkt in der Verkehrssünderdatei und 100 Euro Bußgeld. Im Rahmen der Kontrolle in der Holzheimer Straße wurden 615 Fahrzeuge erfasst, fünf waren an der Verkehrsinsel in Höhe der Altenwohnanlage zu schnell, ein Fahrzeug sogar erheblich zu schnell. Quelle / Foto: Stadt Limburg
Alltagsverkehrsmittel Fahrrad im Westerwald besser fördern
WW. Das Fahrrad ist eindeutig ein Gewinner der Coronakrise! Auch im Westerwald, trotz schlechter Bedingungen durch fehlende oder ungeeignete Radwege und vielen Lücken im Alltagsnetz. Das Fahrrad hat spürbar in der Nutzung als Alltags-Verkehrsmittel in den zurückliegenden Monaten zugelegt. Damit das zwischen Montabaur und Rennerod und darüber hinaus so weitergeht, braucht es mehr sichere und schnelle Radwegeverbindungen im Westerwaldkreis. Dafür werben wollte ein kreisweit geplanter und weitgehend schon vorbereiteter Radwegeaktionstag am Samstag 29.8.2020. Dieser wird coronabedingt erst in 2021 stattfinden. Ein neuer Termin wird zum Jahreswechsel vereinbart und bekannt gegeben.
Foto/Quelle: KreisVCD-Kreisgruppe WW
Kreisweit setzen sich immer mehr Menschen für alltagstaugliche Radwege ein ….wie hier am 1.8. in Holler
Wegen des Verdachts des Totschlags führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus Mudersbach Niederschelderhütte.
Der Beschuldigte ist verdächtig, am Mittag des 04.08.2020 seine 61 Jahre alte Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus in Mudersbach Niederschelderhütte nach vorangegangenen Streitigkeiten durch massive Gewalteinwirkung in den Halsbereich getötet zu haben.
Der geständige Beschuldigte, der selbst die Polizeiinspektion Betzdorf telefonisch über seine Tat in Kenntnis gesetzt hat, wurde daraufhin vorläufig festgenommen und noch am Abend des 04.08.2020 dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werden Zeugen zu vernehmen und rechtsmedizinische Gutachten einzuholen sein. Weitergehende Angaben können daher auf absehbare Zeit auch auf Nachfrage nicht erteilt werden. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.