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Limburg-Weilburg. Das Land Hessen hat am 17. März 2020 die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen. Diese Verordnung regelt, welche Einrichtungen, Betriebe und Verkaufsstellen schließen müssen. Die Verordnung kann natürlich auch auf der Internetseite des Landkreises Limburg-Weilburg eingesehen werden. Die Verordnung führt zu erheblichen Einschränkungen, was im Alltag bereits festzustellen ist. „Um das Ziel, die Bekämpfung des Corona-Virus, zu erreichen, muss bei der Umsetzung ein strenger Maßstab gelten. Der Verordnung liegt zu Grunde, nur das offenzuhalten, was als notwendig erachtet wurde“, sind sich Landrat Michael Köberle sowie die Bürgermeisterin und Bürgermeister der Kommunen des Landkreises einig. Nach einer Telefonkonferenz machten Landrat, Bürgermeisterin und Bürgermeister ferner gemeinsam deutlich: „Die örtlichen Ordnungsbehörden und gegebenenfalls die Polizei werden die Einhaltung der Verordnung überwachen. Bei Verstößen wird die Schließung oder Einstellung des Betriebs, der Einrichtung oder der Verkaufsstelle veranlasst, zudem wird der Verstoß auch als Straftat angezeigt.“ (Quelle Stadtverwaltung Limburg)
In der Albertstraße in Montabaur sollen vom 24.03.2020 bis 27.03.2020 die abschließenden Asphaltarbeiten ausgeführt werden, soweit die aktuelle Lage rund um die Corona-Krise es zulässt. Dafür ist es notwendig, auch den oberen Bereich Kreuzung Jahnstraße/Barbarastraße/Eifelstraße/Taunusstraße vom 23.03.2020, 13.00 Uhr bis 30.03.2020, 13.00 Uhr für den kompletten Verkehr zu sperren.
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Die Albertstraße in Montabaur wird zwischen Fröschpfortstraße und Eifelstraße von Grund auf erneuert. Für die abschließenden Asphaltarbeiten ist es notwendig, auch den oberen Bereich Kreuzung Jahnstraße/Barbarastraße/Eifelstraße/Taunusstraße vom 23.03.2020, 13.00 Uhr bis 30.03.2020, 13.00 Uhr für den kompletten Verkehr zu sperren.
Limburg-Weilburg. Auch im Landkreis Limburg-Weilburg gibt es seit dem 17. März 2020 eine Abstrichstelle, wo Tests hinsichtlich des Corona-Virus durchgeführt werden. Allerdings bestehen bestimmte Voraussetzungen, um dort getestet werden zu können, denn nur ein niedergelassener Arzt, das Gesundheitsamt des Landkreises oder die Kassenärztliche Vereinigung legen im Einzelfall fest, ob ein Abstrich durchgeführt werden sollte. Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es somit drei Möglichkeiten: Entweder sie setzen sich über das Corona-Bürgertelefon des Landkreises unter 06431 296-9666 mit dem Gesundheitsamt in Verbindung, oder aber telefonisch mit einem niedergelassenen Arzt. Eine dritte Möglichkeit ist ein Anruf unter der Telefonnummer 116117 bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Sollte nach diesem Telefonat seitens des Gesundheitsamtes, des Arztes oder der Kassenärztlichen Vereinigung auf Basis der Kriterien des Robert-Koch-Institutes festgelegt werden, dass ein Abstrich nötig ist, wird dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abstrichstelle gemeldet, die wiederum die betroffene Person dann einbestellen. Wichtig: Nur wer eine solche Einbestellung erhalten hat, wird in der Abstrichstelle auch getestet, alle anderen werden abgewiesen. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)
Derzeit versuchen unbekannte Täter mit der Masche des falschen Polizeibeamten in Kombination mit dem Enkeltrick an das Geld vorwiegend älterer Menschen zu kommen.
Meist versuchen die Tatverdächtigen, die sich am Telefon als Polizeibeamte ausgeben, die Geschädigten mit der üblichen Einbruchsmasche am Telefon in ein Gespräch zu verwickeln.
Wer solche Anrufe erhält, sollte das Gespräch abbrechen und sich umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. (Quelle Polizei Koblenz)
evm-Gruppe unterbricht die Vorbereitungen für die anstehende Erdgasumstellung
KOBLENZ. Die Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) hat die Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie weiter verschärft. So wurden nahezu sämtliche Tätigkeiten eingestellt, bei denen es einen direkten Kundenkontakt gibt. In diesem Zusammenhang hat die Netzgesellschaft der evm-Gruppe die Erhebung der gasbetriebenen Geräte vorerst für die Dauer von vier Wochen unterbrochen. Im Rahmen der anstehenden Umstellung von L- auf H-Gas müssen in der Region sämtliche Erdgasheizungen und sonstigen mit Erdgas betriebenen Geräte erfasst und später auf die neue Gasqualität angepasst werden. Bildunterschrift: Die Erhebung der Erdgasgeräte durch die evm-Gruppe pausiert vorerst. Quelle / Foto: Sascha Dutscher/evm
Limburg (ots)
Brand in Asylunterkunft
18.03.20, 19:00 Uhr 65553 Limburg, Auf der Heide 2
Durch einen Bewohner wurde ein Feuer mit Rauchentwicklung in der Asylunterkunft gemeldet. Bei Eintreffen der Feuerwehr und Polizei war das Feuer bereits gelöscht. Aus bisher ungeklärter Ursache gerieten eine Matratze und ein Vorhang in Brand. Das Feuer wurde durch eine Bewohner mit einem Feuerlöscher gelöscht. Es entstand lediglich geringer Sachschaden. Verletzt wurde niemand.
Zum Zeitpunkt des Feuers befanden sich ca. 20 Personen in der Unterkunft. Alle Personen verließen das Gebäude, konnten aber nach ausgiebigen Lüften wieder in die Unterkunft zurückkehren.
Mögliche Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Limburg unter der Telefonnummer (06431) 91400 in Verbindung zu setzen. (Quelle Polizei Limburg)