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20201209 NombornIn Zeiten der Corona-Krise gibt es viele Dinge, die man zum ersten Mal so macht. Zum ersten Mal hat sich jetzt eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur daran gemacht, einen Ratsbeschluss im Umlaufverfahren mit digitaler Abstimmung zu fassen. Wenn das Pilotprojekt in Nomborn erfolgreich ist, soll es fortan in Krisenzeiten allen politischen Gremien in der VG offen stehen. Die Durchführung des Verfahrens läuft rechtssicher und transparent über das Ratsinformationssystem, welches zu diesem Zweck eigens erweitert wurde. In Nomborn haben die Ratsmitglieder nun sechs Tage Zeit, über den einzigen Tagesordnungspunkt abzustimmen.

In Corona-Zeiten sollen Ratssitzungen in Präsenz möglichst vermieden oder zumindest auf solche Themen reduziert werden, wo eine ausgiebige Beratung im Rat erforderlich ist. In Nomborn geht es um die Übertragung des Stromnetzes an eine Tochterfirma der evm – ein unstrittiges Thema, es entstehen durch den Beschluss keine Nachteile für die Ortsgemeinde. „Derzeit haben wir sonst keine dringlichen Angelegenheiten, die noch in diesem Jahr erledigt werden müssen. Aber dieser eine Beschluss muss zwingend im Rat gefasst werden und duldet keinen Aufschub mehr“, schildert Ortsbürgermeister Patrick Brach die Ausgangssituation. Zusammen mit dem Sitzungsdienst der VG hat er sich deshalb entschlossen, ein Umlaufverfahren auszuprobieren, das immer einem festen Ablauf folgt: Im Vorverfahren muss erst einmal die Zustimmung aller Ratsmitglieder eingeholt werden. Diese melden sich mit ihrem persönlichen Zugang beim Ratsinformationssystem (RIS) an. Bild
Als erste Ortsgemeinde in der VG Montabaur fasst Nomborn einen Ratsbeschluss im Umlaufverfahren. Ortsbürgermeister Patrick Brach navigiert die Ratsmitglieder per Telefon durch die neuen Funktionen im Ratsinformationssystem. (Quelle / Bild: Ortsgemeinde Nomborn)

„Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ergreifen eine Reihe von Maßnahmen, um das Risiko von Ansteckungen mit dem Corona-Virus in Krankenhäusern zu minimieren. Die Versorgung der COVID-Patientinnen und -Patienten ist in allen Regionen des Landes trotz der insgesamt hohen Fallzahlen in den Krankenhäusern sichergestellt“, so das Fazit einer gemeinsamen Videokonferenz von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser und der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz.

„Die Zahl der Corona-Erkrankten in unseren Krankenhäusern steigt weiter an. Das ist für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen eine große Herausforderung. Gleichzeitig beobachten wir, dass es in Krankenhäusern zu Ansteckungen kommt. Das müssen wir mit klaren Regelungen verhindern“, so die Ministerpräsidentin, die nach der letzten Bund-Länder-Schalte angekündigt hatte, zu einem Austausch darüber einzuladen. Sie dankte den Krankenhäusern für ihr hohes Engagement während der Corona-Pandemie: „Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tragen durch ihren unermüdlichen Einsatz Sorge für die Versorgung der Patienten und Patientinnen, ihnen gilt mein aufrichtiger Dank. Um die Belastungen der Krankenhäuser zu begrenzen und möglichst abzumildern, müssen die Infektionszahlen dauerhaft verringert werden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Mainz (ots)

In den Wochen vor Weihnachten mehren sich die Spendenaufrufe auf Social-Media-Kanälen, an der Haustür, in der Fußgängerzone oder im Briefkasten. Doch nicht jeder, der sich als Spendensammler ausgibt, tut dies zu einem wohltätigen Zweck. Immer mehr Kriminelle täuschen falsche Tatsachen vor, um die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung auszunutzen und Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, um dubiose Sammler zu entlarven.

- Informationen über die Organisation sammeln
Es ist immer ratsam, sich vor einer Spende umfassend über die jeweilige Organisation zu informieren. Seriöse Organisationen veröffentlichen jährlich einen Geschäftsbericht. Darin erläutern sie, wofür das gespendete Geld oder die Mitgliedsbeiträge ausgegeben werden. Dort sollte klar angegeben sein, wie viel Geld in die Verwaltung und in die Werbung fließt und wie viel tatsächlich dem guten Zweck zukommt. Letzteres sollte den größten Teil ausmachen, etwa 60 bis 65 Prozent.

Bendorf, B 42 in FR Vallendar (ots)

Am Mittwoch, den 09.12.2020 um 02:07 h wird die Polizeiinspektion Bendorf über einen schweren Verkehrsunfall auf der B 42, Bendorf in Fahrtrichtung Vallendar, in Höhe der Auffahrt zur BAB 48 in Kenntnis gesetzt. Bereits auf der Anfahrt zur Unfallstelle meldet ein weiterer Verkehrsteilnehmer, dass sich der Unfallverursacher aus dem stark deformierten PKW befreien konnte und fußläufig in Richtung Bendorf flüchtet. Bei einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung kann der Unfallverursacher in der Ortslage Bendorf erheblich verletzt angetroffen werden. Durch die eingesetzten Beamten kann festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer deutlich unter dem Einfluss von Alkohol steht. Dem Fahrzeugführer wird im Nachgang eine Blutprobe entnommen. Der stark deformierte PKW wird durch ein hinzugerufenes Abschleppunternehmen von der Unfallstelle geborgen. Während der Bergung des PKW musste die B 42 sowie die Auffahrt zur BAB 48 für die Dauer von 30 Minuten voll gesperrt werden. Der entstandene Gesamtschaden wird auf ca. 50.000 EUR beziffert. (Quelle Polizei Bendorf)

Geisig (ots)

Am 08.12.2020 ereignete sich gegen 20:45 Uhr ein Wohnhausbrand in Geisig. Der alleinige 73-jährige Hausbewohner konnte sich nach vergeblichen Löschversuchen ins Freie retten und durch herbeieilende Nachbarn die Feuerwehr alarmieren. Das Gebäude wurde durch Flammen und starken Rauch unbewohnbar beschädigt. Die Feuerwehren Geisig, Oberwies, Dornholzhausen, Dessighofen, Nassau und Singhofen waren mit mehreren Löschzügen und 52 Einsatzkräften vor Ort. Vermutlich entstand der Brand, da aufgestellte Kerzen im Wohnzimmer umgefallen waren. Die Ermittlungen dauern an. (Quelle Polizei Montabaur)

„Mit Bedauern und Enttäuschung habe ich heute zur Kenntnis genommen, dass Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrages nicht ratifizieren wird. Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder hätte ich mir gewünscht, dass man im Dialog der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Lösung gefunden hätte, die am Ende eine Zustimmung zum Staatsvertrag ermöglicht. Nun liegt der Ball leider nicht mehr in den Parlamenten, sondern bei den Rundfunkanstalten, die durch die Nicht-Ratifizierung quasi in die Verfassungsklage getrieben werden“, kommentierte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die heutige Entscheidung in Sachsen-Anhalt, die Vorlage zur Zustimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag zurückzuziehen.